Die größte Gefahr für das Internet in Deutschland sind ahnungslose Richter und Politiker

Bun­des­re­gie­rung und Co. tun sich in letz­ter Zeit damit her­vor, dass man Netz­in­fra­struk­tu­ren gegen »Cyber«-Angriffe schüt­zen müs­se (klei­ner Ein­schub: jeder der den Begriff »Cyber« im Zusam­men­hang mit Netz­the­men ver­wen­det, demons­triert, dass er kei­ner­lei fach­li­che Ahnung hat, und nur sinn­ent­leer­te Buz­zwords ver­wen­det). Da soll es »schnel­le Ein­greif­trup­pen« geben, zusam­men­ge­stellt aus »Spe­zia­lis­ten«, die aus Fir­men rekru­tiert wer­den sol­len.

Tat­säch­lich muss man aller­dings fest­stel­len, dass ahnungs­lo­se Rich­ter, die sich offen­bar das Inter­net aus­dru­cken las­sen, aber deren Urtei­le durch kei­ner­lei Sach­kennt­nis getrübt sind, eine viel grö­ße­re Gefahr für das Inter­net in Deutsch­land dar­stel­len, als irgend­wel­che mehr oder weni­ger ein­ge­bil­de­ten »Cyber-Bedro­hun­gen«. Das berüch­tig­te LG Ham­burg hat mal wie­der einen raus­ge­hau­en, da wird einem schlecht. Es bestä­tig­te einen urhe­ber­recht­li­chen Ver­stoß allei­ne durch die Link­set­zung auf eine Sei­te, wo ein Bild nicht in der durch die Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz gewünsch­ten Form wie­der­ge­ge­ben wor­den war. Noch mal ganz klar: Es wur­de also nicht das Bild selbst ein­ge­bun­den, son­dern nur auf die Sei­te ver­linkt.

Dan­ke, LG Ham­burg, da kön­nen wir das Inter­net auch gleich ganz abschal­ten, denn die Ver­lin­kung von Inhal­ten ist DER zen­tra­le Punkt im Netz, dar­auf beruht es (und nicht etwa auf Wer­be­ein­blen­dun­gen, Kat­zen­bil­dern, oder Urhe­ber­rechts­ab­zo­cke).

Das Urteil lässt zudem viel mehr Fra­gen offen, als es klärt. Gel­ten nur direk­te Links, oder auch indi­rek­te? Sprich: Wenn ich eine Home­page ver­lin­ke, aber auf einer Unter­sei­te ein pro­ble­ma­ti­sches Bild steht, ist das dann abmahn­bar? Wie soll man sich dage­gen schüt­zen, dass Inhal­te auf Sei­ten ver­än­dert wer­den, aber behaup­tet wird »das war da schon immer!«?

Neu­es Abmahn­mo­dell: Ich set­ze voll­kom­men harm­lo­se Inhal­te auf eine Web­sei­te und brin­ge Drit­te dazu, die­se zu ver­lin­ken. Opti­ma­ler­wei­se Drit­te, die irgend­ei­ne Art von Wer­bung auf ihrer Sei­te haben (da reicht schon ein Part­ner­link zu Ama­zon), damit die ver­lin­ken­de Sei­te als »im wei­tes­ten Sin­ne geschäfts­mä­ßig« gel­ten kann. Wenn ich ordent­lich Links habe, stel­le ich ein angeb­lich wider­recht­lich ver­wen­de­tes Bild dort ein und mache mit Abmah­nun­gen groß Kas­se.

Was ist mit Such­ma­schi­nen, die auto­ma­ti­siert auf Inhal­te ver­lin­ken? Was ist mit Wer­be­ban­nern, die von ent­spre­chen­den Ser­vern kom­men und auto­ma­ti­siert ein­ge­blen­det wer­den?

Das Urteil betrifft übri­gens selbst­ver­ständ­lich auch Links auf und von sozia­len Medi­en wie Face­book, Goog­le+ oder Twit­ter, das gilt ins­be­son­de­re für Frei­be­ruf­ler, oder für gemischt beruf­lich und pri­vat genutz­te Pro­fi­le.

Man weiß gar nicht, wo man damit anfan­gen soll zu erklä­ren, war­um die­ses Urteil nicht das Gerings­te mit der Rea­li­tät im Web zu tun hat, und brand­ge­fähr­lich für all jene ist, die Inhal­te online stel­len. Das bedroht die Frei­heit und Mei­nungs­frei­heit im Netz – und das ist kei­nes­wegs über­trie­ben. Mei­ner Ansicht nach ist das Urteil sogar ein kla­rer Ver­stoß gegen die Grund­rech­te. Zudem wird hier ein zen­tra­ler Mecha­nis­mus des Web auf dem Altar völ­lig ver­al­te­ter Urhe­ber­rech­te geop­fert, deren Novel­lie­rung an der Lob­by­ar­beit der Ver­wer­ter und wil­li­gen, klep­to­kra­ti­schen Poli­ti­kern schei­tert. Wäre es anders, hät­ten wir schon längst eine fair-use-Klau­sel.

Mehr Infor­ma­tio­nen dazu, und das auch noch von fach­li­cher Kom­pe­tenz hin­ter­füt­tert, die ich nicht habe, da ich kein Jurist bin, fin­det man in einem Arti­kel von Rechts­an­walt Schwen­ke.

Ich kann nur hof­fen, dass sich irgend­je­mand, bei­spiels­wei­se Hei­se, des The­mas annimmt, und es durch die Instan­zen strei­tet. Bis dahin freu­en sich die Abmahn-Abzo­cker über die hüb­sche, rich­ter­lich geschaf­fe­ne, Ein­nah­me­quel­le.

Gra­fik Copy­right Sto­ckUn­li­mi­t­ed

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