Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mahnt den Entwickler und Publisher Blizzard wegen mangelnder Informationen und nicht funktionierender Infrastruktur im Zusammenhang mit dem kürzlich erschienenen und lang erwarteten Titel DIABLO 3 ab. Nach Aussage des vzbv ist zum einen problematisch, dass nicht auf der Packung eindeutig darauf hingewiesen wurde, dass auch zum Spielen der Solo-Variante zwingend eine Internetverbindung notwendig ist. Weiterhin wird bemängelt, dass Blizzard dann trotz des Onlinezwangs offensichtlich nicht in der Lage war, eine funktionierende Server- und Netzinfrastruktur zur Verfügung zu stellen, damit die Kunden ihr erworbenes Spiel auch nutzen können.
Der vzbv schreibt auf seiner Webseite konkret:
Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten, bereit zu halten. Für bares Geld darf schließlich auch eine Gegenleistung, sprich ungetrübter Spielgenuss, erwartet werden.
Abgemahnt hat man Blizzard wegen Wettbewerbsverstößen, der Publisher hat nun bis Mitte Juli Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, oder zu versuchen, rechtlich dagegen vorzugehen. Vorangegangen waren offenbar zahllose Beschwerden verärgerter Spieler bei den Verbraucherzentralen.
Gute Aktion, allerdings dürfte Blizzard über eventuelle Strafen nur müde lächeln, diese einfach aus der Portokasse bezahlen – und genau so weiter machen wie bisher.
[cc]
Logo DIABLO 3 Copyright Blizzard Entertainment