DIABLO 3: Verbraucherzentrale mahnt Blizzard ab

Der Bun­des­ver­band der Ver­brau­cher­zen­tra­len (vzbv) mahnt den Ent­wick­ler und Publisher Bliz­zard wegen man­geln­der Infor­ma­tio­nen und nicht funk­tio­nie­ren­der Infra­struk­tur im Zusam­men­hang mit dem kürz­lich erschie­ne­nen und lang erwar­te­ten Titel DIABLO 3 ab. Nach Aus­sa­ge des vzbv ist zum einen pro­ble­ma­tisch, dass nicht auf der Packung ein­deu­tig dar­auf hin­ge­wie­sen wur­de, dass auch zum Spie­len der Solo-Vari­an­te zwin­gend eine Inter­net­ver­bin­dung not­wen­dig ist. Wei­ter­hin wird bemän­gelt, dass Bliz­zard dann trotz des Online­zwangs offen­sicht­lich nicht in der Lage war, eine funk­tio­nie­ren­de Ser­ver- und Netz­in­fra­struk­tur zur Ver­fü­gung zu stel­len, damit die Kun­den ihr erwor­be­nes Spiel auch nut­zen kön­nen.

Der vzbv schreibt auf sei­ner Web­sei­te kon­kret:

Wenn Spie­le­her­stel­ler von den Nut­zern ver­lan­gen, dass ein Spiel zum Bei­spiel nur über einen Spie­ler­ac­count online gespielt wer­den kann, so ist er auch ver­pflich­tet, ent­spre­chend die tech­ni­sche Infra­struk­tur ein­schließ­lich aus­rei­chen­der Ser­ver­ka­pa­zi­tä­ten, bereit zu hal­ten. Für bares Geld darf schließ­lich auch eine Gegen­leis­tung, sprich unge­trüb­ter Spiel­ge­nuss, erwar­tet wer­den.

Abge­mahnt hat man Bliz­zard wegen Wett­be­werbs­ver­stö­ßen, der Publisher hat nun bis Mit­te Juli Zeit, die gefor­der­te Unter­las­sungs­er­klä­rung abzu­ge­ben, oder zu ver­su­chen, recht­lich dage­gen vor­zu­ge­hen. Vor­an­ge­gan­gen waren offen­bar zahl­lo­se Beschwer­den ver­är­ger­ter Spie­ler bei den Ver­brau­cher­zen­tra­len.

Gute Akti­on, aller­dings dürf­te Bliz­zard über even­tu­el­le Stra­fen nur müde lächeln, die­se ein­fach aus der Por­to­kas­se bezah­len – und genau so wei­ter machen wie bis­her.

[cc]

Logo DIABLO 3 Copy­right Bliz­zard Enter­tain­ment

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