Dieser Einspruch der in Sachen Computerspiele immer wieder verblüffend spießigen und rückständigen bayerischen Behörde hat zwar zu einer sechsten Prüfung geführt – die die Veröffentlichung in Deutschland deutlich verzögerte – aber nicht zu einem anderen Ergebnis (wie es die Spaßbremsen vom Sozialministerium offenbar erwartet hatten): DEAD SPACE 2 erhielt von der USK eine Freigabe für Erwachsene ohne weitere Einschränkungen.
Bei der deutschen Fassung wurde das »Friendly Fire« entfernt, man kann also keine Verbündeten verletzen, diese Änderung wurde aber schon im Zuge der fünften Prüfrunde eingeführt. Weitere Veränderungen des Spiels durch die sechste Prüfung gab es offenbar nicht. So einen Humbug gibt’s wahrscheinlich ausschließlich in Deutschland…
Tja, Sozialministerium, was ist denn da passiert? Nicht laut genug »Killerspiel« gerufen? Zu wenig »Arbeit« im Hintergrund betrieben? Und falls jetzt wieder irgendein ahnungsloser CSU-Politiker bemängeln möchte, dass die Spieleindustrie für die USK-Freigaben verantwortlich ist und selbstverständlich alles »durchlässt« (wie bereits geschehen), präventiv ein Zitat aus der Wikipedia (Hervorhebung von mir):
Träger der USK ist seit dem 31. Mai 2008 die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH in Berlin. […] Als Gesellschafter der GmbH fungieren der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) und der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen G.A.M.E. e.V.. Gemäß dem Prinzip einer halbstaatlichen Selbstkontrolle gewährleistet die USK die Organisation der Prüfungen, die jeweiligen Altersentscheidungen fällen jedoch von den Ländern benannte Sachverständige in Zusammenarbeit mit dem ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK.
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Box Art DEAD SPACE 2 Copyright Visceral Games und Electronic Arts