Das Leistungsschutzrecht, oder: Lobbyistengesocks

Ges­tern hat die Bun­des­re­gie­rung ihr Leis­tungs­schutz­recht im Kabi­nett durch­ge­wun­ken. Und wie­der ein­mal (wie schon bei ande­ren ähn­li­chen Geset­zes­ak­tio­nen in der Ver­gan­gen­heit) wur­den am Ent­wurf in letz­ter Minu­te Ände­run­gen dar­an vor­ge­nom­men – man kann das nur als »Nacht- und Nebel-Akti­on« bezeichnen.

Man muss sich in die­ser cau­sa über eines voll­kom­men im Kla­ren sein: was ihr in der Pres­se über das The­ma lest, ist in vie­len, lei­der all­zu vie­len, Fäl­len erstun­ken und erlo­gen, und soll nur eins: abwie­geln und den Leser in Sicher­heit wie­gen, oder ihn gar gezielt falsch infor­mie­ren, den immer­hin geht es um ein bedin­gungs­lo­ses Grund­ein­kom­men für Ver­le­ger und damit um den eige­nen Vor­teil. Da ver­gisst man ein­fach mal, dass man eigent­lich neu­tral und objek­tiv infor­mie­ren sollte.

Auch wenn sei­tens der CDU/CSU-Lob­byhu­ren ‑Poli­ti­ker voll­mun­dig behaup­tet wird, dass das Gesetz den »klei­nen Blog­ger« nicht tref­fen oder nicht betref­fen wird, sind Pas­sa­gen im Gesetz hand­werk­lich schlecht und schwam­mig for­mu­liert, Stich­wort bei­spiels­wei­se wie immer das nicht exakt defi­nier­te »gewerbs­mä­ßig«, so dass eine neue Ein­nah­me­quel­le für Abmahn­ab­zo­cker geschaf­fen wird. In die letz­te Geset­zes­ver­si­on wur­den zudem noch schnell Pas­si über Twit­ter und RSS-Feeds geschmug­gelt, die eben­falls für genau sol­che Abmah­nun­gen sor­gen werden.

Aber die schlecht for­mu­lier­ten Stel­len sind nur ein Teil des Pro­blems: die gan­ze Num­mer stinkt von vor­ne bis hin­ten und die Bun­des­re­gie­rung dürf­te vor allem einen Grund gehabt haben, das natio­nal und inter­na­tio­nal von Fach­leu­ten für kom­plet­ten Bull­shit erklär­te Gesetz mit der­ar­ti­gem Nach­druck durch­zu­win­ken: mas­si­ve Angst vor Sprin­ger und der Bild (und wei­te­ren Ver­le­gern). Denn inhalt­lich lässt sich nicht erklä­ren, was da beschlos­sen wer­den soll. Wenn die Ver­la­ge nicht mehr mit Über­schrif­ten und Snip­pets – und um mehr geht es angeb­lich nicht – in Goo­g­les News­ser­vice auf­tau­chen wol­len, dann gibt es längst die not­wen­di­gen tech­ni­schen Werk­zeu­ge dafür, von Goog­le selbst zur Ver­fü­gung gestellt. Goog­le klaut also nix, aber auch gar nix, im Gegen­satz zu den Lügen, die Sprin­ger-Chef­pro­pa­gan­dis­ten ver­brei­ten. Die Ver­la­ge selbst wären in der Lage, dafür zu sor­gen, dass die­se Snip­pets von Goog­le nicht mehr ver­brei­tet wer­den kön­nen. Den­noch tun sie das nicht und ver­brei­ten auch noch den Ein­druck, Goog­le wür­de sich groß­um­fäng­lich an ihren Tex­ten ver­grei­fen – was eine dreis­te Unwahr­heit ist.

Doch man will selbst­ver­ständ­lich gar nicht raus aus dem Goog­le-Index, denn weit über 90 Pro­zent der Besu­cher auf den Ver­lags­web­sei­ten kom­men über die­se Such­ma­schi­ne. Und das zeigt die Ver­lo­gen­heit der gan­zen Num­mer: man freut sich über den Traf­fic den Goog­le bringt, will den Such­ma­schi­nen­be­trei­ber aber den­noch zusätz­lich dafür zur Kas­se bit­ten. Unfassbar.

Es geht nach wie vor um mini­ma­le Text­pas­sa­gen, mit­hin pure Infor­ma­ti­on, die hier einem Leis­tungs­schutz unter­wor­fen wer­den sol­len – und zwar weil sie man­gels Schöp­fungs­hö­he dem Urhe­ber­recht nicht unter­lie­gen wür­den. Das wür­de den Wis­sens- und Infor­ma­ti­ons­fluss im Inter­net in Deutsch­land mas­siv und in nicht hin­nehm­ba­rer Wei­se ein­schrän­ken, ohne dass es dafür nach­voll­zieh­ba­re Grün­de oder Grund­la­gen gibt. Wei­ter­hin wäre das Gesetz ein mas­si­ver Ein­schnitt in die Pres­se- und Mei­nungs­frei­heit. Das ist kei­nes­falls hinnehmbar.

Wer sich wei­ter infor­mie­ren möch­te, der sei auf aktu­el­le Arti­kel beim Per­len­tau­cher und bei Ste­fan Nig­ge­mei­er ver­wie­sen, ins­be­son­de­re in letz­te­rem wer­den die Schein­ar­gu­men­te der Ver­fech­ter die­ser ver­meint­li­chen Geld­druck­ma­schi­ne für Tot­holz­me­di­en detail­liert aus­ein­an­der genommen.

Hier auf Phan­ta­News kommt ab sofort ein Plugin zum Ein­satz, das Links auf Sei­ten der Zei­tungs­ver­la­ge auf eine Lan­ding­pa­ge umlei­tet, auf der über das Leis­tungs­chutz­recht und die Pro­ble­me damit infor­miert wird. Noch hat man die Mög­lich­keit, von dort über einen Link zum eigent­li­chen Arti­kel wei­ter zu kom­men, aber soll­te das Gesetz in die­ser Form ver­ab­schie­det wer­den, wird die­se Opti­on auch noch ent­fernt und in Zukunft ein­fach nicht mehr auf deut­sche Ver­la­ge ver­linkt. Es bleibt ja ana­log zur Hand­ha­bung »Quel­le: Inter­net«, wie sie in diver­sen Medi­en immer wie­der zu fin­den ist, ein­fach der Hin­weis: »Quel­le: Zeitung«.

[Update 30.08.2012, 12:20 Uhr:] einen eben­falls sehr lesens­wer­ten neu­en Arti­kel hier­zu fin­det man auf iRights.info

Creative Commons License

AutorIn: Stefan Holzhauer

Meist harm­lo­ser Nerd mit natür­li­cher Affi­ni­tät zu Pixeln, Bytes, Buch­sta­ben und Zahn­rä­dern. Kon­su­miert zuviel SF und Fan­ta­sy und schreibt seit 1999 online darüber.

2 Kommentare for “Das Leistungsschutzrecht, oder: Lobbyistengesocks”

sagt:

unser regio­na­les Blätt­chen woll­te mei­nen Leser­brief zum LSR nicht abdru­cken. Dabei waren sie wenigs­tens so ehr­lich, zuzu­ge­ben, dass es ihnen nur um’s Geld geht.
Soviel zum The­ma objek­ti­ve Bericht­erstat­tung zur Meinungsbildung.

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