Inzwischen scheint es sich für viele Inhalteanbieter deutlich mehr zu lohnen, Massenabmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet zu initiieren, als ihre Werke zu verkaufen. Dabei bieten höchst zweifelhafte Anbieter und Anwaltskanzleien ihre Dienste an, die Methoden sind ebenso zweifelhaft und etliche davon haben die Grenze zur Legalität längst überschritten, von der schamlosen Ausnutzung vom Gesetzgeber anders gedachter Gesetze mal ganz abgesehen. Eigentlich sollten Abmahnungen dazu dienen, Streitigkeiten ohne ein kostspieliges Gerichtsverfahren beilegen zu können.
Die Computerzeitschrift c´t hatte sich bereits in ihrer vorletzten Ausgabe detailliert mit dem Thema beschäftigt und in dem Artikel bereits die Machenschaften beleuchtet, mit denen eine Abmahnindustrie den Rechteinhabern über Massenabmahnungen Einnahmen verspricht, die 150 mal höher liegen, als die von legalen Verkäufen über das Internet. Da wird wohl bei vielen die Gier geweckt, denn gerade abgehalfterte »Künstler« oder Hersteller unbekannter Produkte und von Stöhnfilmchen bedienen sich offenbar gern dieser zusätzlichen Einnahmequelle.
In ihrer morgigen Sendung um 12:30 Uhr auf Hessen 3 nimmt sich die Redaktion von c’t-TV des Themas noch einmal an. Man kann jedem Internetnutzer nur dringend raten, sich das anzusehen, denn die Massenabmahnungen können auch völlig Unschuldige treffen. Wer HR3 nicht empfangen kann: kein Problem, die Sendung steht kurz nach ihrer Ausstrahlung auf cttv.de als Stream bereit.
Bild: »Fear! The Abmahnanwalt«, Copyright Johannes Kretzschmar, CC-Lizenz











