Veröffentlichung

Der BEOWULF nach Tolkien

Tolkien-Büste

Bereits im Jahr 1926 been­de­te J. R. R. Tol­ki­en eine eige­ne Über­set­zung des BEOWULF-Epos, ursprüng­lich ein Gedicht aus dem 8. oder 9. Jahr­hun­dert. Jetzt, fast 90 Jah­re nach die­ser Über­set­zung, soll das Werk ver­öf­fent­licht wer­den.

Bös­wil­lig könn­te man nun anneh­men, dass Sohn Chris­to­pher, der die Über­set­zung auch über­ar­bei­te­te, im Rah­men des durch die HOB­BIT-Ver­fil­mun­gen wie­der ein­mal gestie­ge­nen Inter­es­ses am Ver­fas­ser des HERR DER RINGE nut­zen möch­te, um mit die­ser Ver­öf­fent­li­chung ein paar Pfund extra zu ver­die­nen. Mög­li­cher­wei­se aber auch nicht …

Dass Tol­ki­en sich nicht nur von der Edda, son­dern auch von BEOWULF »inspi­rie­ren« ließ, als er Mit­tel­er­de und den HERR DER RINGE schuf, ist nichts Neu­es, man kann ins­be­son­de­re beim Hob­bit deut­li­che Par­al­le­len erken­nen.

Ange­rei­chert wird die Über­set­zung mit eini­gen Vor­le­sun­gen, die Tol­ki­en in den 1930ern zum The­ma an der Uni­ver­si­tät Oxford hielt. Erschei­nen soll die­se Fas­sung des BEOWULF am 22. Mai 2014 bei Har­per Coll­ins. Der Preis für das Hard­co­ver wird ca. 20 Euro betra­gen, das eBook soll bei Ama­zon ca. 13 Euro kos­ten.

Anmer­kung: Ich wur­de mehr­fach dar­auf hin­ge­wie­sen, dass es eine Tol­ki­en-Über­set­zung des BEOWULF schon seit 2001 bei Klett-Cot­ta gäbe. Das ist nicht kor­rekt. Da steht zwar groß »Tol­ki­en« drauf, tat­säch­lich ist die­se Über­set­zung aber nicht von ihm (die stammt von Georg Pay­sen Peter­sen und ist aus dem Jah­re 1901), son­dern nur die Anmer­kun­gen dazu. Klett-Cot­ta hat da mei­ner Ansicht nach mit dem Namen Eti­ket­ten­schwin­del betrie­ben.

Bild: Tol­ki­en-Büs­te in Oxford, von sum­mo­ned­by­fells auf flickr, aus der Wiki­pe­dia, CC BY

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MORTAL KOMBAT 2011? Nicht in Deutschland…

Eigent­lich soll War­ner Inter­ac­ti­ves MORTAL KOMBAT 2011 welt­weit am 19. April 2011 erschei­nen. Welt­weit? Nein, ein klei­nes pro­vin­zi­el­les Dorf namens »Deutsch­land« leis­tet Wider­stand.

Hin­ter­grund ist die Tat­sa­che, dass die USK dem Spiel noch nicht ein­mal eine Frei­ga­be ab 18 ertei­len woll­te und MORTAL KOMBAT 2011 damit ein siche­rer Kan­di­dat für eine Indi­zie­rung ist. Erneut wer­den also die erwach­se­nen Spie­ler in arro­ganz zu nen­nen­der Form bevor­mun­det. Eine ein­leuch­ten­de Erklä­rung, war­um das Blut in schlech­ten Schlit­zer­fil­men zuhauf sprit­zen darf, in Com­pu­ter­spie­len aber nicht, fällt zumin­dest mir nicht ein.

Als Kon­se­quenz aus der nicht erfolg­ten Frei­ga­be wird War­ner Inter­ac­ti­ve den Prüg­ler in vor­pre­schen­dem Gehor­sam bei uns gar nicht erst ver­mark­ten – zwar wird er über ein­schlä­gi­ge Händ­ler als Import zu haben sein, es ist aber unklar, ob und wie man dann online-Funk­tio­nen wird nut­zen kön­nen…

Beson­ders bit­ter fin­de ich, dass Online-Ver­kaufs­platt­for­men wie Val­ves Steam per Geo­lo­ca­ti­on che­cken, woher der Kun­de kommt und dann bei uns indi­zier­te Spie­le gar nicht erst anbie­ten – auch dann nicht wenn eine Alters­ve­ri­fi­zie­rung pro­blem­los mög­lich wäre.

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Cover MORTAL KOMBAT 2011 Copy­right War­ner Inter­ac­ti­ve, erhält­lich in der AT-Ver­si­on bei­spiels­wei­se bei Ama­zon.

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