Umsatzsteuer

EU-Finanzminister machen Weg für geringere Besteuerung von eBooks frei

Es war seit Jah­ren eine nicht nach­zu­voll­zie­hen­de Rege­lung: Auf Bücher fällt eine Mehr­wert­steu­er von 7% an (weil es sich um Kul­tur­gü­ter han­delt, sagt man), für eBooks und ande­re elek­tro­ni­sche Publi­ka­tio­nen wie bei­spiels­wei­se PDF-Aus­ga­ben von Zeit­schrif­ten fiel 19% MWSt an, weil die nicht als Bücher son­dern als Dienst­leis­tun­gen ein­ge­stuft wur­den.

Auf Anra­ten der EU-Kom­mis­si­on haben die EU-Finanz­mi­nis­ter heu­te beschlos­sen, dass es den Län­dern frei­ge­stellt wer­den soll, einen gerin­ge­ren Steu­er­satz auf eBooks & Co. zu ermög­li­chen. Schon vor unge­fähr einem Jahr hat­te das eU-Par­la­ment für die ver­rin­ger­ten Steu­er­sät­ze gestimmt. Finanz­mi­nis­ter Scholz hat bereits ange­kün­digt, dass er das im so schnell wie mög­lich umset­zen will.

Bis­her galt inner­halb der EU ein Min­dest­steu­er­satz von 15% auf eBooks und ähn­li­che Publi­ka­tio­nen.

Damit wer­den auch Bund­le­an­ge­bo­te für Print und eBook deut­lich ein­fa­cher anbiet­bar als bis­her, denn bis dato hat­te das wegen der unter­schied­li­chen Steu­er­sät­ze einen deut­li­chen Mehr­auf­wand bedeu­tet, so dass etli­che Anbie­ter dar­auf ver­zich­te­ten.

Ich wür­de übri­gens nicht davon aus­ge­hen, dass eBooks dadurch güns­ti­ger wer­den, son­dern dass ins­be­son­de­re die Groß­ver­la­ge sich die Dif­fe­renz ein­strei­chen wer­den.

Rant: Na sicher – eBooks sind laut EU-Gerichtshof gar keine Bücher

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Tja, scha­de. Da hat man immer gedacht, Bücher unter­schei­den sich von eBooks nur durch die Dar­rei­chungs­form – und dann müs­sen einen doch tat­säch­lich die Damen und Her­ren vom Euro­päi­schen Gerichts­hof eines Bes­se­ren beleh­ren. Ich gehe stark davon aus, dass die Rich­ter da übli­cher­wei­se Kugel­schrei­ber jon­glie­ren, sich das Inter­net von ihren Sekre­tä­rin­nen aus­dru­cken las­sen und län­ger über­le­gen, wie her­um man eine Maus hal­ten muss. Oder dass sie sich ein­fach an eine EU-Richt­li­nie hal­ten muss­ten, was es nicht bes­ser macht.

Was ist pas­siert, dass ich hier auf der vir­tu­el­len Pal­me sit­ze und mit grü­nen Fle­cken im Gesicht mit der Schnaps­fla­sche wed­le (sor­ry, aber ich muss mir das Urteil schöns­au­fen, scha­de um mei­ne Leber)? In einem aktu­el­len Urteil ent­schie­den die Rich­ter vom Euro­päi­schen Gerichts­hof, dass ver­min­der­te Mehr­wert­steu­er­sät­ze auf eBooks nicht zuläs­sig sind. Auf Print­bü­cher und Hör­bü­cher fal­len hier­zu­lan­de sie­ben statt 19 Pro­zent MWSt an, weil Bücher ein kul­tu­rel­les, zu unter­stüt­zen­des Gut sind. Und wenn die­se Bücher dann nicht mehr auf tote Bäu­me gedruckt, son­dern statt­des­sen auf einem Bild­schirm gele­sen wer­den, dann sind sie kei­ne Bücher mehr. Son­dern Dienst­leis­tun­gen. Und die haben kei­nen ver­min­der­ten Satz.

Die Erklä­rung und Begrün­dung dafür (Pres­se­mit­tei­lung des Gerichts, PDF) ist mei­ner Ansicht nach so der­ma­ßen idio­tisch, hane­bü­chen und an den Haa­ren her­bei­ge­zo­gen, dass ich es kaum fas­sen und nur aku­te Rea­li­täts­ver­lus­te ver­mu­ten kann: eBooks sind laut der Rich­ter kei­ne »greif­ba­ren Din­ge«. Sie kön­nen erst zusam­men mit einem eRea­der dar­ge­stellt wer­den. Des­we­gen stel­len sie eine Dienst­leis­tung dar, die erst auf dem Rea­der wie durch Magie zum Buch wird und des­we­gen fal­len halt 19 Pro­zent MWSt an, wie bei Dienst­leis­tun­gen üblich.

Ich war erst ein­mal sprach­los ob die­ser Inter­pre­ta­ti­on aus dem fins­ters­ten Mit­tel­al­ter. Das ist an so vie­len Stel­len falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfan­gen soll. Das Buch ver­än­dert also sei­nen Sta­tus nach dem Medi­um, auf dem es dar­ge­bo­ten wird? Ernst­haft? ERNSTHAFT? Der Goe­the ist nur auf Papier Kul­tur, auf einem Bild­schirm isser so etwas ähn­li­ches wie an den Tisch gebrach­tes Gyros/​Pommes mit Pils und Ouzo?
Für den Kon­su­men­ten ist der Unter­schied non­e­xis­tent – am Ende liest man immer einen Text, ob nun auf Papier oder eInk (Jun­kies, die gern gif­ti­ge Dru­cker­schwär­ze schnüf­feln, las­sen wir an die­ser Stel­le mal außen vor, eben­so wie die »aber Papier­bü­cher haben doch soooo eine tol­le Haptik!!!einsölf!!«-Spinner). Das­sel­be übri­gens bei Hör­bü­chern: Wenn ich eins auf CD kau­fe, zah­le ich 7 Pro­zent USt, bei einem Down­load wer­den 19 % fäl­lig. Will man bei den Orga­nen der EU »moder­ne« Medi­en (die gemes­sen in Inter­net-Zeit­al­tern jedoch schon uralt sind) mit Gewalt unter­drü­cken? Will man gezielt dafür sor­gen, dass Euro­pa hin­ter dem Rest der Welt her­schleicht, was Inter­net und ver­wand­te Medi­en angeht? Will man Inno­va­ti­on als uner­wünscht weg­bo­xen? Oder sind die ein­fach nur bekloppt?

Die Öko­bi­lanz von eBooks ist laut einer Stu­die deut­lich bes­ser als die von Print­bü­chern. Sie müs­sen nicht gedruckt wer­den, sie müs­sen nicht gela­gert wer­den, sie müs­sen nicht mit Last­wa­gen von A nach B gekarrt wer­den. Alles pri­ma für den CO2-Foot­print und weni­ger Fein­staub in der Luft. Hat­te sich nicht irgend­wer Umwelt­freund­lich­keit auf die Fah­ne geschrie­ben? Ich komm jetzt nicht drauf, wer es war. Fängt mit E an und hört mit uropa auf. Ja. Ur-Opa passt irgend­wie …

Und was ist mit der Buch­preis­bin­dung? Ja, ich weiß, die all­ge­mei­ne Les­art von Bör­sen­ver­ein und des­sen Treu­hän­dern ist, dass die auch für Medi­en gilt, die »im Prin­zip so was ähn­li­ches wie Bücher« sind (auf Lega­le­sisch: »Preis­zu­bin­den sind sol­che E‑Bücher, die ei­nem ge­druck­ten Buch im We­sent­li­chen ent­spre­chen«). Nach der Begrün­dung des Gerich­tes sind eBooks aber so lan­ge gar kei­ne Bücher, bis sie sich auf mei­nem eRea­der befin­den, also im Moment des Kaufs noch nicht. Wäre ich Ama­zon, wür­de ich die Buch­preis­bin­dung auf eBooks sofort in den Wind schie­ßen, genau so argu­men­tie­ren und die Abmah­nun­gen und Kla­gen ent­spannt auf mich zukom­men las­sen. Die Koh­le, ein paar Run­den mit Jus­ti­zia zu dre­hen, zahlt Jeff Bezos doch aus der Kaf­fee­kas­se. Irgend­wann lan­det das dann vor genau dem­sel­ben Gericht. Und dann müs­sen die Hosen run­ter. Und dann stellt sich raus, dass Ama­zon zwar kei­ne 3% USt auf eBooks mehr neh­men darf (ist seit dem ers­ten Janu­ar 2015 eh vor­bei, aber das ist eine ande­re Gru­sel­ge­schich­te), aber dafür die Prei­se belie­big fest­le­gen kann. Und das scha­det so ziem­lich jedem – außer Ama­zon.

Abschlie­ßend möch­te ich anmer­ken, dass ich in die­ser Cau­sa (Umsatz­steu­er auf eBooks, nicht Buch­preis­bin­dung) tat­säch­lich so ziem­lich der­sel­ben Mei­nung wie der Bör­sen­ver­ein bin. Erschre­ckend …

Sati­re off. Nur zur Sicher­heit. Nicht, dass sich noch irgend­ein euro­päi­sches Gericht ange­grif­fen fühlt.

Mann­mann­mann.

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