Ungeeignete Maßnahmen zum Jugendschutz im Internet

Pres­se­mit­tei­lung des AK Zen­sur

Zur Unter­zeich­nung des 14. Rund­funk­än­de­rungs­staats­ver­trags und der Ände­run­gen am Jugend­me­di­en­schutz-Staats­ver­trags durch die Minis­ter­prä­si­den­ten der Län­der und zur Pres­se­mel­dung von Kurt Beck am 10. Juni 2010 erklärt der Arbeits­kreis gegen Inter­net-Sper­ren und Zen­sur:

Unge­eig­ne­te Maß­nah­men zum Jugend­schutz im Inter­net“

Kri­tik an Unter­zeich­nung des Jugend­me­di­en­schutz-Staats­ver­trags durch die Minis­ter­prä­si­den­ten

»Anders als von Kurt Beck behaup­tet, sind die neu­en Maß­nah­men im Jugend­me­di­en­schutz-Staats­ver­trag nicht frei­wil­lig. Im Gegen­teil: Wer Inhal­te publi­ziert, die für Kin­der „erzie­hungs­be­ein­träch­ti­gend“ sind, muss Maß­nah­men ergrei­fen. Wer sich nicht dar­an hält, han­delt ord­nungs­wid­rig und ris­kiert ein Buß­geld. „Frei­wil­lig“ ist dabei nur die Wahl der Maß­nah­men. Ein ers­ter Pra­xis­test des AK Zen­sur hat gezeigt, dass Selbst­ein­stu­fung und Alters­kenn­zeich­nung nicht prak­ti­ka­bel sind und dem Jugend­schutz nicht die­nen. Die Alters­gren­zen wer­den auch bei all­täg­li­chen Inhal­ten schnell erreicht.

Der neue Jugend­me­di­en­schutz-Staats­ver­trag ist tat­säch­lich, wie Kurt Beck behaup­tet, rich­tungs­wei­send. Die Rich­tung zeigt aller­dings in die Ver­gan­gen­heit: Die jetzt beschlos­se­nen Maß­nah­men wur­den schon Mit­te der 90er-Jah­re dis­ku­tiert, dann aber als untaug­lich ver­wor­fen. Die Vor­stel­lung, Rege­lun­gen aus dem Rund­funk könn­ten im glo­ba­len Kom­mu­ni­ka­ti­ons­me­di­um Inter­net funk­tio­nie­ren, ist naiv. Moder­ner Jugend­schutz ver­langt neue Kon­zep­te und medi­en­päd­ago­gi­sche Stra­te­gien.

Durch man­geln­den Sach­ver­stand, feh­len­de Ein­sicht in die Zusam­men­hän­ge und falsch ver­stan­de­ne Für­sor­ge­pflicht wird ein popu­lis­ti­sches Bün­del von Vor­schrif­ten ver­ord­net, das dem Schutz von Kin­dern und Jugend­li­chen nicht dient.

Der JMStV kann nur in Kraft tre­ten, wenn alle Lan­des­par­la­men­te zustim­men. Es bleibt zu hof­fen, dass die­se nicht vor­be­halt­los die Ent­schei­dung der Minis­ter­prä­si­den­ten abni­cken.«