EULA

Bossland gegen Blizzard – die nächste Runde und weitere Klage

Die Boss­land GmbH ist ein Anbie­ter von Bots für das Spiel WORLD OF WARCRAFT, näm­lich »Honor­bud­dy« und »Gather­bud­dy«. Sol­cher­lei ist Betrei­ber Bliz­zard natür­lich ein Dorn im Auge (im Prin­zip auch nicht ganz zu unrecht, stört so etwas doch das Geschäfts­mo­dell des Ent­wick­lers), des­we­gen wur­de Kla­ge gegen Boss­land ein­ge­reicht – natür­lich vor dem Land­ge­richt Ham­burg, das in Inter­net-Fra­gen immer wie­der durch eher merk­wür­di­ge Urtei­le auf­fällt und des­sen Ent­schei­dun­gen regel­mä­ßig durch höhe­re Instan­zen kas­siert wer­den.

Die Kanz­lei Dr. Behr­mann und Här­tel, die Boss­land ver­tre­ten, haben nun dem Gericht ihre Duplik zuge­stellt, das ist die Ant­wort auf Bliz­zards Replik, man kann den ‘Text auf der Web­sei­te der Kanz­lei ein­se­hen. Die Ver­hand­lung ist für den 28. Febru­ar 2012 ange­setzt.

Mal abge­se­hen davon, dass Bots für ande­re Spie­ler natür­lich die Pest sind und man sie grund­sätz­lich nicht gut­hei­ßen kann, steht die Fra­ge im Raum, ob Anbie­ter sol­che Hilfs­pro­gram­me über­haupt rechts­wirk­sam ver­bie­ten kön­nen. Ich wür­de mal ver­mu­ten: ja.

Zusätz­lich zu die­sem Ver­fah­ren strengt Boss­land laut der Anwalts­kanz­lei aller­dings nun selbst ein wei­te­res gegen Bliz­zard an, die­ses jedoch nicht in Ham­burg und (schein­bar) unab­hän­gig von dem­je­ni­gen in Sachen Bots. Dar­in soll geprüft wer­den, ob die AGBs und Nut­zungs­be­din­gun­gen (EULA) Bliz­zards für WOW nach deut­schem Recht über­haupt mit deut­schem Recht ver­ein­bar sind, oder ob sie Pas­si ent­hal­ten, die ungül­tig sind, weil sie die Kun­den über Gebühr benach­tei­li­gen – und damit mög­li­cher­wei­se in Tei­len unwirk­sam sind. Ich wür­de ver­mu­ten, dass der Aus­lö­ser hier­für auch im Vor­ge­hen gegen die EULAs von Elec­tro­nic Arts sei­tens Ver­brau­cher­zen­tra­le und Daten­schüt­zern zu sehen ist. Ähn­li­che wie die bemän­gel­ten Punk­te in EAs AGBs fin­den sich auch in jenen von WOW (und ande­rer MMOs). Ich behaup­te ja schon lan­ge, dass die Nut­zungs­be­din­gun­gen diver­ser MMOs nicht rechts­kon­form sind. Jetzt wird das end­lich mal vor Gericht aus­ge­tra­gen. Ob etwas für die Kun­den Erfreu­li­ches dabei her­aus kommt, wer­den wir abwar­ten müs­sen – wahr­schein­lich über meh­re­re Instan­zen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma auch bei buf​fed​.de und Golem

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Bild: WOW-Troll-Cos­play auf der RPC, Bild von mir

Electronic Arts von Verbraucherzentrale abgemahnt

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le geht gegen Elec­tro­nic Arts vor. Per­sön­lich hal­te ich von dem Laden nach diver­sen eige­nen nega­ti­ven Erfah­run­gen mit völ­lig ahnungs­lo­sen Bera­tern (die Bera­tungs­ge­büh­ren ein­sam­meln ohne inhalt­lich wirk­lich kon­kret und fach­lich bera­ten zu kön­nen) nichts mehr, aber der Gesamt­ver­ein an sich star­tet doch bis­wei­len ganz gute Aktio­nen.

In die­sem Fall hat der Bun­des­ver­band der Ver­brau­cher­zen­tra­len vzbv EA auf­grund der umstrit­te­nen Soft­ware Ori­gin und ins­be­son­de­re der damit ein­her gehen­den Nut­zungs­be­din­gun­gen (EULA) abge­mehnt, da die­se nach Ansicht der Ver­brau­cher­schüt­zer in wei­ten Tei­len nicht rechts­kon­form sei­en. Hier­mit ist übri­gens aus­drück­lich die bereits von Elec­tro­nic Arts nach Nut­zer­pro­tes­ten »ver­bes­ser­te« EULA gemeint, die nach wie vor hau­fen­wei­se pro­ble­ma­ti­sche Pas­si ent­hält.

Die Spre­cher der Ver­brau­cher­zen­tra­le wei­sen dar­auf hin, dass man den Fall defi­ni­tiv vor Gericht bringt, soll­te EA sich wei­gern, die Unter­las­sungs­er­klä­rung zu unter­zeich­nen. Der Publisher möch­te sich hier­zu nicht äußern. Kein Wun­der.

In der letz­ten c’t wur­de berich­tet, dass sich bei Tests her­aus stell­te, dass Ori­gin tat­säch­lich offen­bar nicht »nach Hau­se tele­fo­niert« und auch die Fest­plat­te nicht über Gebühr scannt. Davon unab­hän­gig ist den­noch immer noch frag­lich, was mit den erho­be­nen Daten genau geschieht. Zudem ist die EULA eben in diver­sen Punk­ten ver­brau­cher­feind­lich. Wir wer­den sehen, was dabei her­aus kommt, mög­li­cher­wei­se wird durch die­sen Fall die Pro­ble­ma­tik der »Shrink­wrap-Lizen­zen« neu auf­ge­rollt, das wird EA nicht wol­len.

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Quel­le: unter ande­rem Hei­se, Bild von mir CC BY-SA

Electronic Arts´ Schnüffelsoftware Origin dressieren

Auf der Sei­te des Com­pu­ter­spie­le­ma­ga­zin GAMESTAR wer­den lega­le Metho­den auf­ge­zeigt, mit denen man ELECTRONIC ARTS´ Schnüf­fel­pro­gramm Ori­gin dres­sie­ren kann, so dass es kei­ne Infor­ma­tio­nen nach Hau­se tele­fo­nie­ren kann. Die Metho­de, die Soft­ware mit einem Sand­box-Tool ein­zu­sper­ren, oder ihr die Kom­mu­ni­ka­ti­on anch außen mit einer Fire­wall zu ver­bie­ten ist recht­lich deut­lich unpro­ble­ma­ti­scher als jene, eine gecrack­te Ver­si­on von BATTLEFIELD 3 ein­zu­set­zen. Letz­te­res ist durch die Nut­zungs­be­din­gun­gen nicht erlaubt und könn­te zur Sper­rung des Kon­tos füh­ren.

Mit einer der geschil­der­ten Metho­den wird Ori­gin in eine Sand­box ein­ge­sperrt, also einen abge­schlos­se­nen Teil des Sys­tems, genau­er der Fest­plat­te. GAMESTAR schreibt dazu:

Mit dem Free­ware-Pro­gramm Sand­bo­xie kön­nen Sie EAs Schnüf­fel­soft­ware in eine vir­tu­el­le Fest­plat­ten-Par­ti­ti­on ver­ban­nen, in der es sich selbst aus­spio­nie­ren kann.

Eine wei­te­re Mög­lich­keit ist das Sper­ren mit­tels der Win­dows-Fire­wall. Ob bei­des dau­er­haft funk­tio­niert, oder ob EA ver­sucht, mit Patches etwas dage­gen zu unter­neh­men wird die Zukunft zei­gen. Die Nut­zung von Sand­bo­xie ist nicht ganz tri­vi­al, der Arti­kel ver­linkt aber auf ein Tuto­ri­al.

Dank an Roger Lewin für den Hin­weis!

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Logo Sand­bo­xie Copy­right Ronen Tzur

Electronic Arts versucht abzuwiegeln

Im Streit um rechts­wid­ri­ge Pas­si in der EULA und um Ori­gin, das in Form einer Spy­wa­re den gesam­ten Rech­ner samt instal­lier­ter Soft­ware unter­sucht und nicht näher bezeich­ne­te Infor­ma­tio­nen an EA sen­det, möch­te der Publisher offen­bar den Ein­druck erwe­cken, man wür­de auf die Kri­tik reagie­ren. EA wies dar­auf hin, dass man die EULA über­ar­bei­tet und pro­ble­ma­ti­sche Pas­si ent­fernt habe.

Dabei han­delt es sich aber um ein Lip­pen­be­kennt­nis:

»EA wird nie­mals per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wei­ter­ver­kau­fen, Spy­wa­re ver­wen­den oder auf den Rech­nern von Benut­zern instal­lie­ren. Wir geben kei­ne Infor­ma­tio­nen, die Sie per­sön­lich iden­ti­fi­zie­ren, ohne Ihre Zustim­mung wei­ter, außer in den sel­te­nen Fäl­len, in denen eine Preis­ga­be gesetz­lich oder zur Durch­set­zung der Rech­te von EA not­wen­dig ist.«

Das bedeu­tet natür­lich nichts, denn nach wie vor scannt Ori­gin die gesam­te Fest­plat­te, auch um fest­zu­stel­len, obe ggfs. »nicht lizen­sier­te« Fas­sun­gen von EA-Spie­len vor­lie­gen. Nach wie vor steht in der EULA bei­spiels­wei­se:

»… die Anwen­dung auto­ma­tisch Lizenz­rech­te für eini­ge oder alle EA-Pro­duk­te prü­fen kann, ohne Sie sepa­rat dar­über zu benach­rich­ti­gen«.

Gesam­melt wer­den nach wie vor

»… nicht-per­so­nen­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen die Ihren Com­pu­ter (ein­schließ­lich IP-Adres­se) und Ihr Betriebs­sys­tem iden­ti­fi­zie­ren, sowie Infor­ma­tio­nen über Ihre Nut­zung der Anwen­dung (ein­schließ­lich erfolg­rei­cher Instal­la­ti­on und/​oder Deinstal­la­ti­on), Soft­ware, Soft­ware-Nut­zung und Ihre Hard­ware-Peri­phe­rie«.

Das Büro des Daten­schutz­be­auf­trag­ten NRW wird nach eige­nen Aus­sa­gen EA am Mitt­woch einen umfang­rei­chen Fra­gen­ka­ta­log vor­le­gen. ins­be­son­de­re geht es dar­in dar­um, wel­che exak­ten Daten zu wel­chen Zwe­cken erho­ben, wo ver­ar­bei­tet und an wen wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Selbst die Fach­leu­te dort waren nicht in der Lage, das der EULA zu ent­neh­men.

Inzwi­schen wächst die Zahl der nega­ti­ven Bewer­tun­gen auf Ama​zon​.de trotz eini­ger vom Onlin­ever­sen­der gelösch­ter Rezen­sio­nen wei­ter an. In der Zwi­schen­zeit erreicht das The­ma sogar die klas­si­schen Medi­en.

Mehr dazu auf PCGa​mes​.de und theo​ri​gin​.de

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Bild: »EA is evil!« von mir, CC-BY, stellt eine Mei­nungs­äu­ße­rung dar.

Spyware und rechtlich fragwürdige EULA werden zum PR-Desaster für Electronic Arts

Ich hat­te ges­tern dar­über berich­tet, dass Elec­tro­nic Arts sich beim aktu­el­len Spiel BATTLEFIELD 3 umfang­rei­che Zugriffs­rech­te auf die Rech­ner der Spie­ler inklu­si­ve Daten­wei­ter­ga­be und Schnüf­fe­lei nach angeb­lich ille­gal instal­lier­ten Spie­len ein­räu­men. Ein Anwalt hat­te zudem für die Zeit­schrift GAMESTAR die EULA, also den Lizenz­ver­trag, ana­ly­siert und die­sen in wei­ten Tei­len als nicht kon­form mit deut­schem Recht ein­ge­stuft.

Inzwi­schen wei­tet sich das Gan­ze zu Recht zu einem PR-Desas­ter für den Publisher aus. Wirft man einen Blick auf die deut­sche Ama­zon-Sei­te zum Spiel, dann fin­den sich dort inzwi­schen tau­sen­de haupt­säch­lich nega­ti­ve Ein­trä­ge, die das Ver­hal­ten EAs anpran­gern und dazu auf­ru­fen, das Spiel nicht zu kau­fen.

Rich­tig so! Nur indem man mög­lichst breit über EAs Unver­schämt­hei­ten und das völ­li­ge Igno­rie­ren der Rech­te sei­ner Kun­den kann man die Ver­ant­wort­li­chen beim Publisher unter Druck set­zen.

Ich schlie­ße mich dem an: kauft BATTLEFIELD nicht, solan­ge Elec­tro­nic Arts die­se völ­lig über­zo­ge­nen Maß­nah­men nicht voll­um­fäng­lich wie­der zurück nimmt!

Hal­lo Frau Aigner: das wäre ein sinn­vol­les Betä­ti­gungs­feld. Wür­de sicher auch für Sym­pa­thien bei den Gamern sor­gen, das wäre dann auch mal eine wirk­lich neue Erfah­rung für die CSU… ;o)

Update: ich habe soeben eine Pres­se­an­fra­ge bei BioWare/​LucasArts gestellt, ob »Ori­gin« und die EULA auch bei SWTOR zum Ein­satz kom­men wer­den.

Update: in einem aktu­el­len Bericht mel­det PCGa­mes, dass zum einen die EULA geän­dert wer­den soll, aber auch, dass »Ori­gin« das Sys­tem bereits scannt BEVOR die AGBs bestä­tigt wur­den! Man soll­te auch mal einen Blick in die Kom­men­ta­re hier wer­fen, da gibt es einen Screen­shot, WAS Ori­gin scannt. Dank an Roger von Teil​zeit​hel​den​.de

Update: mehr dazu auch auf theo​ri​gin​.de

Update: auf buf​fed​.de fin­det sich der Hin­weis, dass bei SWTOR die Instal­la­ti­on von Ori­gin nur bei der Down­load-Ver­si­on not­wen­dig ist:

Das für den 20. Dezem­ber 2011 ange­kün­dig­te MMORPG Star Wars: The Old Repu­blic wird ledig­lich in der digi­ta­len Down­load-Ver­si­on eine Instal­la­ti­on der Online-Platt­form Ori­gin vor­aus­set­zen. Wie Bio­Wa­res Ste­phen Reid im offi­zi­el­len Forum ver­si­cher­te, wird die han­dels­üb­li­che Laden­ver­si­on nicht auf den EA-Dienst zurück­grei­fen und somit auch nicht zum Spie­len erfor­der­lich sein.

Damit hat sich mei­ne Anfra­ge bei Bio­Wa­re wohl erle­digt…

Update: auch SPON berich­tet,

Elec­tro­nic Arts lehn­te es ab, sich gegen­über SPIEGEL ONLINE zu die­ser Sache zu äußern.

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Bild »EA IS EVIL!« ist von mir, CC BY, und stellt eine Mei­nungs­äu­ße­rung dar.

Electronic Arts Lizenzvertrag (EULA) in weiten Teilen ungültig bis rechtswidrig

Ich hat­te an die­ser Stel­le bereits mehr­fach the­ma­ti­siert, dass ich der Ansicht bin, es gäbe in den EULAs ein­schlä­gi­ger Spie­le­her­stel­ler gera­de für MMOs hau­fen­wei­se frag­wür­di­ge oder nicht mit deut­schem Recht zu ver­ein­ba­ren­de Klau­seln. Elec­tro­nic Arts hat inzwi­schen eine neue Vari­an­te, die aber im Ver­gleich zu vor­he­ri­gen und denen ande­rer Publisher nicht nur eine Unver­schämt­heit ist, son­dern in etli­chen Punk­ten kon­kret gegen deut­sches Recht ver­stößt.

Woher ich das weiß? Die Zeit­schrift GAMESTAR hat einen Anwalt mit der Über­prü­fung der »Origin«-EULA beauf­tragt und des­sen Exper­ti­se, die auf der GAME­STAR-Web­sei­te ver­öf­fent­licht wur­de, spricht eine sehr deut­li­che Spra­che.

EA will sich umfang­rei­che Zugriffs­rech­te auf die Com­pu­ter und Daten der Nut­zer ein­räu­men. Zum einen spricht der Anwalt von einer »Spy­wa­re« die anstatt eines Kopier­schut­zes instal­liert wird. Zum ande­ren möch­te EA sowohl alle instal­lier­te Soft­ware auf Recht­mä­ßig­keit prü­fen, aber auch bei­spiels­wei­se Nach­rich­ten mit Drit­ten aus­wer­ten und zu Mar­ke­ting­zwe­cken ver­wen­den. Auch der Ver­such, Eng­land als Gerichts­stand fest­zu­le­gen ist nicht zuläs­sig.

Ich emp­feh­le drin­gend, sich den Arti­kel bei GAMESTAR mal durch­zu­le­sen, denn wenn Elec­tro­nic Arts davon nicht deut­lich abrückt, dann wird man kei­ne Spie­le des Publishers mehr nut­zen kön­nen, ohne Angst haben zu müs­sen, dass EA den Com­pu­ter und den Nut­zer aus­gie­big aus­schnüf­felt. Das wür­de dann lei­der auch bedeu­ten: kein STAR WARS – THE OLD REPUBLIC.

Es ist ein­deu­tig anzu­neh­men, dass EA sich die­se Dreis­tig­kei­ten auch des­we­gen gera­de jetzt her­aus nimmt, weil neben dem lang erwar­te­ten BATTLEFIELD 3 (hier wur­den die rechts­wid­ri­gen EULA-Pas­si ent­deckt) eben auch SWTOR ansteht und ein Ver­kaufs­schla­ger wer­den dürf­te. Da kann man den Kun­den mal eben Spay­wa­re und einen sol­chen dreis­ten Lizenz­ver­trag unter­ju­beln – dach­ten sie bei EA.

Ich hof­fe sehr, die Bericht­erstat­tung übt einen der­ar­ti­gen Druck auf EA aus, dass die noch mehr zurück­ru­dern, als sie es bereits getan haben (eini­ge Pas­sa­gen wur­den bereits über­ar­bei­tet oder ent­fernt).

Gefun­den bei Hei­se

Nach­trag: zitie­ren möch­te ich noch zwei Ana­ly­sen des Anwalts zu den mög­li­chen Fol­gen:

  • Über EA könn­te ein Buß­geld durch die Daten­schutz­be­hör­den bis zu 300.000 Euro ver­hängt wer­den. Soweit bekannt, hat EA jedoch kei­nen Sitz in Deutsch­land, also ist das unwahr­schein­lich.
  • Eben­so unwahr­schein­lich sind daher die Abmah­nun­gen von Mit­be­wer­bern (sic! es müss­te »durch Mit­be­wer­ber« hei­ßen, Anm. Red.) oder Ver­brau­cher­schutz­zen­tra­len.

Das bedeu­tet, man kann nur dage­gen vor­ge­hen, indem man mas­si­ven öffent­li­chen Druck auf­baut!

Nach­trag zwei: dazu passt ja das hier, eben­falls frisch bei Hei­se – Elec­tro­nic Arts gerät tie­fer in die Ver­lust­zo­ne

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Bild »Spy­wa­re« von laa­ba­don aus der Open Clip­art Libra­ry, Public Domain

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