Leistungsschutzrecht: zieht euch warm an!
Und: welch´ Wunder … war zuerst die Rede davon, dass es hauptsächlich darum geht, Google für seine Dienstleistung Rechnungen stellen zu können – man sprach bereits von einen »Lex Google« – ist vom Suchmaschinenanbieter und Internetgiganten nun auf einmal nicht mehr die Rede (kein Wunder: der nimmt einfach die Verlage aus seinen Suchergebnissen und lässt sie am ausgestreckten Arm verhungern – keine Leser mehr auf ihren Paywall-gesicherten Webseiten wollten die Verleger dann ebenfalls nicht – also möchte man Blogger abzocken, die haben schließlich keine Rechtsabteilung). Dafür finden sich Passi, die konkret und direkt darauf ausgelegt sind, Bloggern das Leben so schwer wie möglich zu machen und Abmahnabzockern (alias entsprechend tätigen Anwälten) ein dauerhaft gesichertes Einkommen zu verschaffen.
Zwar wird allgemein vollmundig behauptet, dass die zu schützenden Pressetexte (bis hin zu Mikroformulierungen, die normalerweise bei Nutzung unter das Zitatrecht fallen) nur nicht »kommerziell« verwendet werden dürfen – unter kommerziell versteht Schwarz-Gelb allerdings keine Gewinnerzielungsabsicht oder geschäftsmäßige Tätigkeit, es reicht bereits ein simpler Flattr-Button!
Ich will mich hier gar nicht in Details ergehen, die rechtliche und gesellschaftliche Bewertung haben andere bereits eindrucksvoll geleistet, beispielsweise Udo Vetter in seinem Law Blog (unbedingt lesen!), Thomas Stadler auf Internet-Law und Kai Biermann in der Zeit.
Hier wird nicht nur versucht, ein veraltetes Geschäftsmodell auf Kosten der Allgemeinheit am Leben zu erhalten, hier werden nach den Analysen nicht weniger Fachleute die Bürgerrechte mit Füßen getreten. Sollte das Gesetz in Kraft treten wäre es ein eindeutiger Fall für das Bundesverfassungsgericht.
Wir sollten aber dafür sorgen, dass es gar nicht erst dazu kommt!
Weitere Informationen finden sich beispielsweise auf der Webseite der »Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht«. Informiert euch! Verbreitet die Informationen!
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Bild: »Fear! The Abmahnanwalt«, Copyright Johannes Kretzschmar, CC BY-NC-SA