Steam macht sich unbeliebt – Verbraucherzentrale mahnt ab

Wenn man Spie­le über Val­ves Online­platt­form Steam kauft, dann bezahlt man dafür Geld – in man­chen Fäl­len sogar mehr als bei­spiels­wei­se beim Händ­ler oder bei Ama­zon. Die gekauf­ten Spie­le sind dann an das Steam-Kon­to gebun­den. Bis hier­hin eigent­lich kein Pro­blem, soll­te man mei­nen; aller­dings macht sich Val­ve gera­de damit unbe­liebt, dass sie die Geschäfts­be­din­gun­gen geän­dert haben und man als Kun­de die­sen zustim­men muss. Tut man das nicht, hat man kei­nen Zugriff mehr auf sein Kon­to und kann die teu­er gekauf­ten Games nicht mehr nut­zen.

Das ist so natür­lich nicht hin­zu­neh­men, dach­te sich auch die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band (VZBV) und mahnt Val­ve ab. Caro­la Elbrecht vom Pro­jekt »Ver­brau­cher­rech­te in der digi­ta­len Welt« sagt dazu:

Die­se Geschäfts­pra­xis ist rechts­wid­rig. Das wäre in etwa so, als wenn ich im Laden ein Brett­spiel kau­fe und ich das Spiel nur im Geschäft unter Beob­ach­tung des Ver­käu­fers spie­len darf. Ändert der Ver­käu­fer sei­ne AGB, bleibt mir kei­ne Wahl: Ent­we­der ich stim­me den Ände­run­gen zu oder ich kann das Spiel nicht mehr nut­zen, es ver­bleibt im Laden, und den bereits gezahl­ten Kauf­preis erhal­te ich auch nicht zurück.

Auch wenn der Ver­gleich hinkt: die Inten­ti­on ist die rich­ti­ge. Die­ses Pro­blem dürf­te sich aller­dings nicht auf Steam beschrän­ken, ich gehe davon aus, dass bei ande­ren Anbie­tern genau das­sel­be gesche­hen wür­de, wenn man geän­der­te Nut­zungs­be­din­gun­gen ablehnt, von daher hat die Abmah­nung oder eine even­tu­el­le spä­te­re Kla­ge Sym­bol­wir­kung für die Bran­che.

Gibt Val­ve bis zum 26. Sep­tem­ber kei­ne Unter­las­sungs­er­klä­rung ab und ändert sei­ne Geschäfts­prak­ti­ken in die­ser Sache nicht, dann wird geklagt. Und das kann dann dau­ern …

Sei­tens Val­ve gibt es kei­ne Kom­men­ta­re. Natür­lich nicht.

[cc]

Steam-Logo Copy­right Val­ve