Edit Policy: Lobbyismus und Kampagnen – neues Gezerre um die Urheberrechtsreform

Hin­weis: Der nach­fol­gen­de Text von Julia Reda (@senficon auf Twit­ter) erschien ursprüng­lich ges­tern auf Hei​se​.de, dort aller­dings hin­ter der brand­neu­en, unver­schäm­ten Pay­wall, die Track­ing erzwin­gen möch­te, wenn man die Hei­se-Beträ­ge lesen will. Da der Text unter CC-BY 4.0 steht, habe ich ihn hier repro­du­ziert.

Eigent­lich schien die Ver­ab­schie­dung der Urhe­ber­rechts­re­form durch das Bun­des­ka­bi­nett am ver­gan­ge­nen Mitt­woch aus­ge­mach­te Sache. Das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um hat­te den Regie­rungs­ent­wurf bereits der Pres­se vor­ge­stellt, dann kam der Rück­zie­her in letz­ter Minu­te. Insi­dern zufol­ge ist der neue CDU-Vor­sit­zen­de Armin Laschet für die Ver­zö­ge­rung des umstrit­te­nen Geset­zes ver­ant­wort­lich, das die EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­nie mit­samt Upload­fil­tern und Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­le­ger in deut­sches Recht umset­zen soll.

Die­se Ver­zö­ge­rung nutzt Mathi­as Döpf­ner, Chef­lob­by­ist des Bun­des­ver­bands der Zei­tungs­ver­le­ger BDZV und Vor­stands­vor­sit­zen­der des Axel Sprin­ger-Ver­lags, für eine bei­spiel­lo­se Lob­by­kam­pa­gne, die den Vor­schlag zulas­ten der Infor­ma­ti­ons­rech­te der All­ge­mein­heit an die Wunsch­vor­stel­lun­gen der gro­ßen Ver­la­ge anpas­sen soll. Die Lob­by­stra­te­gie basiert dar­auf, eine Debat­te über die Macht von ame­ri­ka­ni­schen Digi­tal­platt­for­men vom Zaun zu bre­chen, um den Anschein zu erwe­cken, die For­de­run­gen der Pres­se­ver­la­ge für die Reform des Urhe­ber­rechts dien­ten der Ein­he­gung der Macht von Goog­le, Face­book und Co. Eine öffent­li­che Debat­te über den Scha­den von Upload­fil­tern und Leis­tungs­schutz­recht für die Grund­rech­te der Nutzer:innen soll dadurch ver­mie­den wer­den. Genau so war es in einer inter­nen Lob­by­stra­te­gie des BDZV und der Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft VG Media nach­zu­le­sen, die Netz​po​li​tik​.org kurz nach Ver­ab­schie­dung der EU-Urhe­ber­rechts­re­form öffent­lich gemacht hat.

Dar­in heißt es: »Das Anlie­gen der Absen­der und ihrer Rech­te­inha­ber, Kom­po­nis­ten, Musik- und Pres­se­ver­le­ger, Autoren sowie der Sen­de­un­ter­neh­men und ihrer jewei­li­gen Ein­zel­ur­he­ber wird unter ande­rem, aber nicht her­vor­ge­ho­ben, erwähnt. Die­ses Pro­blem wird als eines unter vie­len, viel­leicht auch noch grö­ße­ren, dar­ge­stellt. Nur auf die­se Wei­se ver­mei­den wir den Hin­weis von Kri­ti­kern, es gehe uns nur um die wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen unse­rer Medi­en­un­ter­neh­men, Rech­te­inha­ber und Urhe­ber.«

Genau nach die­sem Mus­ter ver­mischt Döpf­ner aktu­ell die Urhe­ber­rechts­re­form mit sach­frem­den The­men, etwa einem Streit zwi­schen Goog­le und Face­book mit einer aus­tra­li­schen Wett­be­werbs­be­hör­de, der mit dem Urhe­ber­recht gar nichts zu tun hat, und dem Ruf nach einem Ver­bot per­so­na­li­sier­ter Wer­bung auf Online-Platt­for­men – ein Framing, das selbst in der Bericht­erstat­tung der Öffent­lich-Recht­li­chen unkri­tisch über­nom­men wur­de.

Die For­de­rung nach der Wer­be­re­gu­lie­rung ist nicht nur des­halb per­fi­de, weil der Ver­band der Pres­se­ver­le­ger, des­sen Prä­si­dent Döpf­ner ist, durch Lob­by­ing in Brüs­sel Sei­te an Sei­te mit den Online-Platt­for­men und Tele­kom­kon­zer­nen seit Jah­ren jeg­li­che Regu­lie­rung des Online-Trackings durch die ePri­va­cy-Ver­ord­nung blo­ckiert. Die For­de­rung ist auch ein Rück­schritt gegen­über den Plä­nen zahl­rei­cher Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ter, die sich für ein all­ge­mei­nes Ver­bot von per­so­na­li­sier­ter Wer­bung mit­tels Track­ing und Tar­ge­ting ein­set­zen, das – anders als von Döpf­ner gefor­dert – natür­lich auch für Pres­se­ver­la­ge wie Axel Sprin­ger gel­ten muss, des­sen Online­an­ge­bot Welt​.de selbst mit geziel­ter Mani­pu­la­ti­on ver­sucht, unse­re per­sön­li­chen Daten abzu­grei­fen.

Vor allem ver­sucht Döpf­ners Kam­pa­gne durch plum­pe Ver­knüp­fung des The­mas Wer­be­re­gu­lie­rung mit der Urhe­ber­rechts­re­form den Anschein zu erwe­cken, dass alle, die sich ange­sichts des aus­ufern­den Wer­be­trackings um ihre Grund­rech­te sor­gen, logi­scher­wei­se auch für Ver­schär­fun­gen des Geset­zes­ent­wurfs über Upload­fil­ter und Leis­tungs­schutz­recht sein müss­ten. Dabei geht von den For­de­run­gen der Ver­la­ge bei der Urhe­ber­rechts­re­form im Gegen­teil eine gro­ße Gefahr für die Grund­rech­te der Nutzer:innen aus.

Tat­säch­lich hat die Bun­des­re­gie­rung den Pres­se­ver­la­gen bei der Urhe­ber­rechts­re­form bereits enor­me Zuge­ständ­nis­se gemacht – bis an die Gren­ze der euro­pa­recht­li­chen Zuläs­sig­keit. Anders als durch die EU-Richt­li­nie vor­ge­se­hen sol­len Pres­se­ver­le­ger nach dem deut­schen Ent­wurf näm­lich ihr Leis­tungs­schutz­recht auch mit­tels Upload­fil­tern durch­set­zen kön­nen. Das ist eine enor­me Gefahr für die Infor­ma­ti­ons­frei­heit, weil Pres­se­ar­ti­kel noch viel häu­fi­ger als jede ande­re Medi­en­form lega­le Zita­te frem­der Wer­ke ent­hal­ten. Wer­den Pres­se­ar­ti­kel in einen Upload­fil­ter ein­ge­speist, ist die Wahr­schein­lich­keit sehr hoch, dass fälsch­li­cher­wei­se ande­re Tex­te gesperrt wer­den, die das­sel­be Zitat ent­hal­ten – bei­spiels­wei­se wenn vie­le Medi­en unab­hän­gig von­ein­an­der das­sel­be Zitat aus einer Rede der Bun­des­kanz­le­rin wie­der­ge­ben. Die Sper­rung lega­ler Inhal­te, so lau­ten die Vor­ga­ben aus Arti­kel 17 der EU-Richt­li­nie, muss der deut­sche Gesetz­ge­ber bei sei­ner Umset­zung in natio­na­les Recht aber ver­hin­dern.

Man könn­te nun erwar­ten, die Ver­le­ger­ver­bän­de wür­den sich aus der Debat­te um die Umset­zung von Arti­kel 17 her­aus­hal­ten, damit nie­mand ihren Coup bemerkt, dass sie laut Regie­rungs­ent­wurf von den Upload­fil­tern pro­fi­tie­ren sol­len, die für sie durch den euro­päi­schen Gesetz­ge­ber gar nicht vor­ge­se­hen waren. Doch das Selbst­be­wusst­sein des BDZV, poli­ti­sche For­de­run­gen an die Bun­des­re­gie­rung dik­tie­ren zu kön­nen, kennt offen­bar kei­ne Gren­zen. Den Ver­le­gern ist ins­be­son­de­re eine Rege­lung des Geset­zes­ent­wurfs ein Dorn im Auge, die die auto­ma­ti­sche Sper­rung lega­ler Inhal­te ver­hin­dern soll. Ein ers­ter Dis­kus­si­ons­ent­wurf aus dem Som­mer sah noch vor, dass gering­fü­gi­ge Nut­zun­gen geschütz­ter Wer­ke, etwa die Wie­der­ga­be von weni­ger als 1000 Zei­chen eines Tex­tes, pau­schal lega­li­siert wer­den soll­ten. Platt­for­men soll­ten dafür eine Ver­gü­tung zah­len. Prompt wur­den die Print-Zei­tun­gen mit empör­ten Mei­nungs­bei­trä­gen aus der Ver­lags­bran­che geflu­tet, die von Ent­eig­nung oder gar der »Tau­send-Zei­chen-Ent­haup­tung« spra­chen, weil die Bun­des­re­gie­rung es wag­te, Aus­nah­men von einer Rege­lung vor­zu­se­hen, von der Pres­se­ver­la­ge laut Euro­pa­recht eigent­lich über­haupt nicht pro­fi­tie­ren dürf­ten.

Die Bun­des­re­gie­rung hat auf die­se Kam­pa­gne bereits reagiert und hat die Aus­nah­me inzwi­schen radi­kal zusam­men­ge­kürzt: Nach dem Regie­rungs­ent­wurf sol­len nur noch sol­che Inhal­te vor einer auto­ma­ti­schen Sper­rung bewahrt wer­den, die weni­ger als die Hälf­te eines frem­den Werks ent­hal­ten und die­sen Aus­schnitt mit ande­ren Inhal­ten kom­bi­nie­ren, wobei der Aus­schnitt nicht mehr als 160 Zei­chen umfas­sen darf. Von einer Lega­li­sie­rung die­ser Nut­zun­gen ist über­haupt nicht mehr die Rede, die Uploads gel­ten nach dem aktu­el­len Ent­wurf nur noch als »mut­maß­lich erlaubt« und dür­fen des­halb nicht voll­au­to­ma­tisch ohne mensch­li­che Prü­fung gesperrt wer­den. Einer nach­träg­li­chen Ent­fer­nung, soll­te es sich bei einer sol­chen Nut­zung doch um eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung han­deln, steht dage­gen nichts im Wege.

160 Zei­chen sind so lach­haft wenig, dass damit nicht nur Zita­te durch­schnitt­li­cher Län­ge (rund 300 Zei­chen) oder die Wie­der­ga­be eines ein­zel­nen Tweets (280 Zei­chen) unmög­lich gemacht wür­den. Selbst der Name der EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­nie, voll aus­ge­schrie­ben, umfasst 220 Zei­chen – wir kön­nen uns also auf die auto­ma­ti­sche Sper­rung von Uploads gefasst machen, die über­haupt nicht aus frem­den Arti­keln zitie­ren, son­dern ein­fach den Namen eines Geset­zes erwäh­nen, der eben­falls in geschütz­ten Pres­se­ar­ti­keln auf­tau­chen könn­te. Wer die auto­ma­ti­sche Sper­rung von Tex­ten bei einer so gerin­gen Über­ein­stim­mung erlaubt, ris­kiert mas­si­ve Kol­la­te­ral­schä­den für die Infor­ma­ti­ons­frei­heit und ein unüber­schau­ba­res Upload­fil­ter-Cha­os.

War­um die Pres­se­ver­le­ger über­haupt auf das äußerst gefähr­li­che Instru­ment der Upload­fil­ter zurück­grei­fen kön­nen sol­len, ist dabei völ­lig unver­ständ­lich, hat­ten die Verfechter:innen des Leis­tungs­schutz­rechts doch stets beteu­ert, es gehe ihnen nicht um eine Behin­de­rung des Infor­ma­ti­ons­flus­ses, son­dern um die Ein­ho­lung von Lizen­zen von Platt­for­men – allen vor­an Goog­le, des­sen Such- und Nach­rich­ten­funk­tio­nen von der Upload­fil­ter-Rege­lung aber ohne­hin aus­ge­nom­men sind. Das Lob­by­ing der Pres­se­ver­la­ge gegen die Baga­tell­gren­zen ist auch des­halb völ­lig fehl am Plat­ze, weil die­se nur für Uploads gel­ten, die nicht­kom­mer­zi­ell sind oder nur gerin­ge Ein­nah­men erzie­len. Sol­che pri­va­ten oder nicht­kom­mer­zi­el­len Nut­zun­gen durch Ein­zel­per­so­nen sind aber ohne­hin vom Gel­tungs­be­reich des Leis­tungs­schutz­rechts für Pres­se­ver­le­ger aus­ge­nom­men.

Ange­sichts der aktu­el­len Medi­en­kam­pa­gne von Mathi­as Döpf­ner ist nicht damit zu rech­nen, dass die Pres­se­ver­la­ge an einem fai­ren Kom­pro­miss beim Urhe­ber­recht inter­es­siert sind. Selbst der Vor­schlag der lächer­lich nied­ri­gen 160-Zei­chen-Gren­ze wur­de im Sprin­ger-Blatt BILD bereits als zu groß­zü­gig kri­ti­siert, unter dem irre­füh­ren­den Titel: »Streit um Urhe­ber­rech­te: Goog­le und Face­book dro­hen mit Netz-Sper­re«. Bei der angeb­li­chen Dro­hung einer »Netz-Sper­re« han­delt es sich tat­säch­lich um die Ankün­di­gung von Goog­le, sei­nen Such­dienst in Aus­tra­li­en nicht mehr anbie­ten zu wol­len, wenn dort ein Wett­be­werbs­ge­setz ver­ab­schie­det wird, das Urhe­ber- oder Leis­tungs­schutz­rech­te mit kei­nem ein­zi­gen Wort erwähnt. Die­se geziel­te Des­in­for­ma­ti­on der Öffent­lich­keit hat bei Sprin­ger Metho­de. Ziel ist, den fal­schen Ein­druck zu erwe­cken, bei der deut­schen Urhe­ber­rechts­re­form gin­ge die Gefahr für die Mei­nungs- und Infor­ma­ti­ons­frei­heit von den Platt­for­men aus, nicht etwa von Leis­tungs­schutz­recht und Upload­fil­tern.

Es ver­heißt nichts Gutes, wenn sich die CDU unter neu­er Par­tei­füh­rung der­art vor Döpf­ners Kar­ren span­nen lässt. Die Gunst der Bou­le­vard­blät­ter mag für Laschet über­le­bens­wich­tig erschei­nen – tren­nen ihn doch nur noch sei­ne schwä­cheln­den Beliebt­heits­wer­te von der Kanz­ler­kan­di­da­tur für die Uni­on. Doch die CDU hat schon ein­mal den Feh­ler gemacht, die öffent­li­che Mei­nungs­bil­dung im Netz zu igno­rie­ren, als sie kurz vor der Euro­pa­wahl 2019 vom Video »die Zer­stö­rung der CDU« des You­Tubers Rezo über­rascht wur­de und ein his­to­risch schlech­tes Wahl­er­geb­nis ein­fuhr.

Rezo hat sich gemein­sam mit ande­ren Influencer:innen, deren Mil­lio­nen­pu­bli­kum die Auf­la­ge der BILD bei Wei­tem über­steigt, mit kon­struk­ti­ven Vor­schlä­gen in die Debat­te um die Urhe­ber­rechts­re­form ein­ge­bracht. Im Streit­ge­spräch mit FAZ-Her­aus­ge­ber Knop um die Urhe­ber­rechts­re­form lässt Rezo die­sen alt aus­se­hen.

Es ist jetzt an Laschet zu bewei­sen, ob er als neu­er Par­tei­vor­sit­zen­der die geschei­ter­te ein­sei­ti­ge Urhe­ber­rechts­po­li­tik zu Guns­ten der Pres­se­ver­la­ge fort­set­zen will, oder ob er sich an das Wahl­ver­spre­chen sei­ner Par­tei erin­nert, das lau­te­te: »Mei­nungs­frei­heit stär­ken und Nut­zer bes­ser­stel­len, Urhe­ber fair und effek­tiv ver­gü­ten, Platt­for­men ein­bin­den und ver­pflich­ten – aber alles ohne Upload-Fil­ter«. Sonst könn­te die Uni­on erneut davon über­rascht wer­den, wie vie­le der Mil­lio­nen Men­schen, die Upload­fil­ter und Leis­tungs­schutz­recht kri­ti­siert haben, bei der Bun­des­tags­wahl im Herbst wäh­len dür­fen.

Die Tex­te der Kolum­ne »Edit Poli­cy« ste­hen unter der Lizenz CC BY 4.0. Logo Ban Con­tent von der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­onCC-BY

 

2 Kommentare zu „Edit Policy: Lobbyismus und Kampagnen – neues Gezerre um die Urheberrechtsreform“

  1. -
    Ich habe jetzt den Text drei­mal gele­sen, und bin nur gering­fü­gig schlau­er.
    Das The­ma an sich, und die Zusam­men­hän­ge mit ver­wand­ten Fak­to­ren, Ein­flüs­sen und ein­her­ge­hen­den Lob­by­is­mus ist ein­fach zu kom­plex. Viel zu kom­plex, als das der Durch­schnitts­bür­ger auch nur ansatz­wei­se ver­ste­hen wür­de, wor­um es geht. Und wel­che Aus­wir­kun­gen die eine Reform oder die ande­re Ein­schrän­kung tat­säch­lich hät­ten.
    Es braucht kei­ne Glas­ku­gel um zu wis­sen, dass sich die Poli­tik genau die­se Umstän­de zunut­ze macht. Unser einer muss sich dann dar­auf ver­las­sen, wenn ein Herr Holz­hau­er sagt dass es schlecht ist, das es dann eben auch schlecht ist.
    Eigent­lich woll­te ich nur sagen, dass es mal wie­der ein nicht uner­heb­li­ches Bei­spiel ist, dass der Groß­teil von Poli­ti­kern kei­ne Volks­ver­tre­ter sind.

  2. Avatar-Foto
    Stefan Holzhauer

    Die Quint­essenz ist, dass hier, wie so oft, die Poli­tik aus­schließ­lich Lob­by­in­ter­es­sen bedient und die Inter­es­sen der Bür­ger und Inter­net­nut­zer außer acht lässt.

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