Niantic äußerst sich zu den POKÉMON GO-Datenschutzproblemen unter iOS

Promografik Pokemon Go

Nach dem furio­sen Start der Aug­men­ted Rea­li­ty-App POKÉMON GO, die von der Goog­le-Toch­ter Nian­tic (INGRESS) ent­wi­ckelt wur­de, kamen Nut­zer dar­auf, dass die App sich unter iOS anders als unter Android umfang­rei­che Zugriffs­rech­te ein­räumt. Dabei scheint es sich um einen Feh­ler gehan­delt zu haben, zumin­dest kann man das einer Stel­lung­nah­me aus dem Hau­se Nian­tic ent­neh­men:

We recent­ly dis­co­ver­ed that the Poké­mon GO account crea­ti­on pro­cess on iOS erro­n­eous­ly requests full access per­mis­si­on for the user’s Goog­le account. Howe­ver, Poké­mon GO only acces­ses basic Goog­le pro­fi­le infor­ma­ti­on (spe­ci­fi­cal­ly, your User ID and email address) and no other Goog­le account infor­ma­ti­on is or has been acces­sed or coll­ec­ted. Once we beca­me awa­re of this error, we began working on a cli­ent-side fix to request per­mis­si­on for only basic Goog­le pro­fi­le infor­ma­ti­on, in line with the data that we actual­ly access.  Goog­le has veri­fied that no other infor­ma­ti­on has been recei­ved or acces­sed by Poké­mon GO or Nian­tic. Goog­le will soon redu­ce Poké­mon GO’s per­mis­si­on to only the basic pro­fi­le data that Poké­mon GO needs, and users do not need to take any actions them­sel­ves.

Das kann man nun glau­ben oder nicht. Pro­ble­ma­tisch blei­ben aber wei­ter­hin die Nut­zungs­be­din­gun­gen, die eine voll­stän­di­ge und frei­wil­li­ge Wei­ter­ga­be gesam­mel­ter Daten an Drit­te und ins­be­son­de­re auch an Sicher­heits­be­hör­den ein­räu­men, dar­un­ter ganz sicher auch Bewe­gungs­da­ten:

Wir arbei­ten mit der Regie­rung, mit Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den oder pri­va­ten Betei­lig­ten zusam­men, um das Gesetz durch­zu­set­zen und ein­zu­hal­ten. Wir könn­ten jeg­li­che Infor­ma­tio­nen über Sie (oder über das von Ihnen ermäch­tig­te Kind), die sich in unse­rem Besitz oder Kon­troll­be­reich befin­den, an Regie­run­gen oder Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den oder pri­va­te Betei­lig­te offen­le­gen, wenn wir es nach unse­rem eige­nen Ermes­sen für not­wen­dig und ange­mes­sen erach­ten: (a) um auf Ansprü­che, Gerichts­pro­zes­se (ein­schließ­lich Vor­la­dun­gen) zu reagie­ren; (b) um unser Eigen­tum, unse­re Rech­te und unse­re Sicher­heit, sowie das Eigen­tum, die Rech­te und die Sicher­heit von Drit­ten oder der all­ge­mei­nen Öffent­lich­keit zu schüt­zen; und © um jeg­li­che Akti­vi­tät, die wir als ille­gal, unethisch oder recht­lich anfecht­bar erach­ten, auf­zu­de­cken und zu stop­pen.

Das sieht für mich schon schwer danach aus, als sei­en die Nut­zungs­be­din­gun­gen nicht für die deut­schen Rechts­ver­hält­nis­se ange­passt wor­den. Eben­falls fin­det sich ein Pas­sus dar­in, der bei einem Ver­kauf von Nian­tic erlaubt, alle gesam­mel­ten Daten an den Käu­fer wei­ter zu geben.

Ob er oder sie zu die­sen Bedin­gun­gen POKÉMON GO wei­ter nut­zen möch­te, soll­te man sich über­le­gen.

Pro­mo­gra­fik POKÉMON GO Copy­right Nian­tic und Nin­ten­do

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