Das ist so natürlich nicht hinzunehmen, dachte sich auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und mahnt Valve ab. Carola Elbrecht vom Projekt »Verbraucherrechte in der digitalen Welt« sagt dazu:
Diese Geschäftspraxis ist rechtswidrig. Das wäre in etwa so, als wenn ich im Laden ein Brettspiel kaufe und ich das Spiel nur im Geschäft unter Beobachtung des Verkäufers spielen darf. Ändert der Verkäufer seine AGB, bleibt mir keine Wahl: Entweder ich stimme den Änderungen zu oder ich kann das Spiel nicht mehr nutzen, es verbleibt im Laden, und den bereits gezahlten Kaufpreis erhalte ich auch nicht zurück.
Auch wenn der Vergleich hinkt: die Intention ist die richtige. Dieses Problem dürfte sich allerdings nicht auf Steam beschränken, ich gehe davon aus, dass bei anderen Anbietern genau dasselbe geschehen würde, wenn man geänderte Nutzungsbedingungen ablehnt, von daher hat die Abmahnung oder eine eventuelle spätere Klage Symbolwirkung für die Branche.
Gibt Valve bis zum 26. September keine Unterlassungserklärung ab und ändert seine Geschäftspraktiken in dieser Sache nicht, dann wird geklagt. Und das kann dann dauern …
Seitens Valve gibt es keine Kommentare. Natürlich nicht.
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