Allerdings kommt es jetzt zu einer Spätfolge des Berichtes: RTL mahnt die Webseite fernsehkritik.tv ab, da diese T‑Shirts mit dem Aufdruck »Scheiß RTL« verkauft hatte und sich dabei des Originallogos bediente. Der Betreiber Holger Kreymeier beruft sich auf ein Urteil des BGH, nach dem satirische Verwendungen von Firmenlogos erlaubt seien und kündigt nun sogar noch weitere Produkte mit diesem Motiv an, beispielsweise Mauspads und Tassen. RTL fordert neben der Unterlassungserklärung eine umfangreiche Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, beispielsweise zu Lieferanten, gewerbliche Zwischenhändler und verkaufter Ware.
RTL versucht zudem, jeglichen Bericht über die Abmahnung zu verheimlichen, indem man Kreymeier auffordert, über das Schreiben Stillschweigen zu bewahren, er darfg es weder »wörtlich noch sinngemäß veröffentlichen« da das sonst »eigenständige Ansprüche auslösen würde«. Natürlich hat fernsehkritik.tv das vollständige Schreiben auf seiner Webseite veröffentlicht.
Wenn ich auch noch einsehen kann, dass RTL wegen der T‑Shirts nicht glücklich ist, so zeigt der Einschüchterungsversuch hinsichtlich der Offenlegung des Schreibens doch sehr deutlich, wie man das gerne geregelt haben möchte: in aller Heimlichkeit und ohne noch mehr schlechte Publicity, zur Not auch mit Vorgehensweisen, die an Nötigung grenzen könnten. Das ging ins Auge. :o)
Holger Kreymeier sucht sich hoffentlich schnell einen guten Anwalt!
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Quelle: gulli.com via Cynx, Logo fernsehkritik.tv Copyright Alsterfilm GmbH Holger Kreymeier