YouTube, Hitler und Ubisoft – Google reagiert

You­Tube, Hit­ler und Ubi­s­oft – die hat­ten wir kürz­lich hier im Gespräch, weil Rech­te­inha­ber (und/oder arro­gan­te Wich­tig­tu­er) von You­Tube ver­langt haben, Clips off­line zu neh­men. Pro­mi­nen­tes­te aktu­el­le Bei­spie­le waren die Hit­ler-Par­odien aus DER UNTERGANG oder DarkS­ide­Phyls Spie­le-Walk­th­roughs.

Goog­le hat jetzt reagiert und weist deut­li­cher als bis­her dar­auf hin, dass man bei einem angeb­li­chen Copy­right-Ver­stoß als Gegen­maß­nah­me den »fair use«-Button betä­ti­gen kann – damit geht das bean­stan­de­te Video sofort wie­der online.

»Fair use« ist nun eine US-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­form, die bei uns so lei­der kei­ne Gül­tig­keit hat. Den­noch ist das ein guter Ansatz, denn es reicht nicht mehr, wenn ein US-Rech­te­inha­ber ein­fach mal eine angeb­li­che Urhe­ber­rechts­ver­let­zung als sol­che bei Goog­le moniert – klickt der Benut­zer auf den »fair use«-Button, nach­dem der Clip off­line ging, geht der wie­der online, und muss der Beschwer­de­füh­rer ab sofort vor Gericht, um sei­ne Behaup­tun­gen zu bewei­sen und durchzusetzen.

Das ist ein ziem­lich schlau­er Plan von Goog­le, den zum einen wer­den sich die meis­ten You­Tube-Nut­zer (die mit Hirn) genau über­le­gen, was sie tun, zum ande­ren wer­den die Jungs von der Copy­right-Mafia sich über­le­gen, ob sie vor Gericht gehen und damit Prä­ze­denz­fäl­le pro­vo­zie­ren wol­len – denn in vie­len Fäl­len ist es frag­lich ob sie mit ihren Behaup­tun­gen und For­de­run­gen durch­kom­men würden.

via Cory Doc­to­row auf Boing Boing via Goog­le

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