CT-TV beleuchtet Machenschaften der Abmahnmafia

Fear! The Abmahnanwalt

Inzwi­schen scheint es sich für vie­le Inhal­te­an­bie­ter deut­lich mehr zu loh­nen, Mas­sen­ab­mah­nun­gen wegen angeb­li­cher Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen im Inter­net zu initi­ie­ren, als ihre Wer­ke zu ver­kau­fen. Dabei bie­ten höchst zwei­fel­haf­te Anbie­ter und Anwalts­kanz­lei­en ihre Diens­te an, die Metho­den sind eben­so zwei­fel­haft und etli­che davon haben die Gren­ze zur Lega­li­tät längst über­schrit­ten, von der scham­lo­sen Aus­nut­zung vom Gesetz­ge­ber anders gedach­ter Geset­ze mal ganz abge­se­hen. Eigent­lich soll­ten Abmah­nun­gen dazu die­nen, Strei­tig­kei­ten ohne ein kost­spie­li­ges Gerichts­ver­fah­ren bei­le­gen zu kön­nen.

Die Com­pu­ter­zeit­schrift c´t hat­te sich bereits in ihrer vor­letz­ten Aus­ga­be detail­liert mit dem The­ma beschäf­tigt und in dem Arti­kel bereits die Machen­schaf­ten beleuch­tet, mit denen eine Abmahn­in­dus­trie den Rech­te­inha­bern über Mas­sen­ab­mah­nun­gen Ein­nah­men ver­spricht, die 150 mal höher lie­gen, als die von lega­len Ver­käu­fen über das Inter­net. Da wird wohl bei vie­len die Gier geweckt, denn gera­de abge­half­ter­te »Künst­ler« oder Her­stel­ler unbe­kann­ter Pro­duk­te und von Stöhn­film­chen bedie­nen sich offen­bar gern die­ser zusätz­li­chen Ein­nah­me­quel­le.

In ihrer mor­gi­gen Sen­dung um 12:30 Uhr auf Hes­sen 3 nimmt sich die Redak­ti­on von c’t-TV des The­mas noch ein­mal an. Man kann jedem Inter­net­nut­zer nur drin­gend raten, sich das anzu­se­hen, denn die Mas­sen­ab­mah­nun­gen kön­nen auch völ­lig Unschul­di­ge tref­fen. Wer HR3 nicht emp­fan­gen kann: kein Pro­blem, die Sen­dung steht kurz nach ihrer Aus­strah­lung auf cttv​.de als Stream bereit.

Bild: »Fear! The Abmahn­an­walt«, Copy­right Johan­nes Kretz­schmar, CC-Lizenz

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