Handhabung der Kommentare geändert

Auch, wenn sich die Kom­men­ta­re auf die­ser Sei­te in engen Gren­zen hal­ten, habe ich soeben die Ein­stel­lun­gen ändern müs­sen: Kom­men­ta­re wer­den ab sofort von einem Admin frei­ge­ge­ben und erschei­nen nicht mehr auto­ma­tisch auf der Sei­te.
Was das soll? Hei­se berich­te­te ges­tern im Ticker dar­über, dass das Land­ge­richt Ham­burg wie­der ein­mal sei­ne – nen­nen wir es vor­sich­tig – »über­aus krea­ti­ve Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Medi­um Inter­net« bewie­sen hat.
Laut Ent­schei­dung des Gerichts über eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung ist ein Blog­be­trei­ber dazu ver­pflich­tet, alle Kom­men­ta­re vor Ver­öf­fent­li­chung auf even­tu­el­le Rechts­ver­stös­se zu über­prü­fen und er sei­nen Pflich­ten nicht damit Genü­ge tut, einen rechts­wid­ri­gen Kom­men­tar bei Kennt­nis­nah­me sofort zu ent­fer­nen.
Ich stim­me mit Ste­fan Nig­ge­mei­er (dem Beschul­dig­ten) dar­in über­ein, dass die­se Ent­schei­dung als aus­ser­or­dent­lich welt­fremd ein­zu­stu­fen ist. Wie auch schon Hei­se schreibt, ist das Urteil nicht rechts­kräf­tig, da Beru­fung ein­ge­legt wird. Bis dahin wer­de ich Kom­men­ta­re aller­dings aus Sicher­heits­grün­den manu­ell frei­schal­ten müs­sen, man ver­ge­be mir, wenn das auch schon­mal etwas dau­ern kann.
Die Hoff­nung liegt in der nächs­ten Instanz – dem OLG – die auch bereits ähn­li­che Ent­schei­dun­gen des LG Ham­burg gegen Hei­se kor­ri­giert hat­te.

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