Blizzard gibt Unterlassungserklärung ab

Wie der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band mel­det, hat Spie­le­her­stel­ler Bliz­zard gegen­über dem VZBV eine Unter­las­sungs­er­klä­rung abge­ge­ben. Die hat­te der Ver­band dem Her­stel­ler von DIABLO und WORLD OF WARCRAFT Mit­te Juni zuge­stellt. Inhalt­lich ging es dar­um, dass aus der Ver­pa­ckung des Spiels DIABLO 3 nicht ein­deu­tig her­vor­ging, dass man auch für die Off­line-Kam­pa­gne eine Inter­net­ver­bin­dung benö­tigt.

Die Unter­lassunsg­er­klä­rung bezog sich aller­dings nicht aus­schließ­lich auf die neu­es­te DIA­BLO-Inkar­na­ti­on, son­dern auf alle Spie­le die eine stän­di­ge Ser­ver­ver­bin­dung benö­ti­gen. Bliz­zard hat jetzt bis zum 1. April 2013 Zeit, sol­che Hin­wei­se auf den Ver­pa­ckun­gen sei­ner Spie­le anzu­brin­gen.

Das Ver­fah­ren wegen der nicht erreich­ba­ren Ser­ver wur­de ein­ge­stellt. War­um das so ist, dazu schweigt der VZBV sich lei­der aus, es gibt nur einen knap­pen Hin­weis dar­auf, dass die Ser­ver inzwi­schen pro­blem­los funk­tio­nie­ren. Was ich per­sön­lich für äußerst abson­der­lich hal­te, denn dadurch wird das Pro­blem, dass die Kun­den ihr erwor­be­nes Pro­dukt eine Zeit lang nicht nut­zen konn­ten ja nicht aus der Welt geschafft. Man könn­te fast den Ein­druck gewin­nen, dass es hin­ter den Kulis­sen einen Deal zwi­schen Bliz­zard und dem VZBV gege­ben haben mag. Das ist natür­lich eine rei­ne Spe­ku­la­ti­on, aber klar ist, dass die­ser Punkt für den Publisher zu deut­lich grö­ße­ren Pro­ble­men geführt hät­te, wäre er wei­ter ver­folgt wor­den. Einen inhalt­lich nach­voll­zieh­ba­ren Grund für die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens sehe ich nicht.

Unzu­frie­den ist man beim Bun­des­ver­band nach wie vor dar­über, dass Kun­den gezwun­gen wer­den, ihre Spie­le an ein Kun­den­kon­to zu bin­den, wodurch ein Wei­ter­ver­kauf nahe­zu unmög­lich wird. Des­we­gen und wegen uni­la­te­ral geän­der­ter AGBs ohne Mög­lich­keit zum Wider­spruchs hat­te man gera­de Val­ve eine Unter­las­sungs­er­klä­rung zuge­stellt. Der Fall ist noch offen.

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