Börsenverein freut sich über Urteil, das Kundenfreundlichkeit bestraft

Keine Päckchen bei Amazon

Das Bör­sen­blatt fei­ert das Ende eines Rechts­streits gegen Ama­zon. Ama­zon gibt eine Unter­lassunsg­er­klä­rung wegen eines Ver­sto­ßes gegen die Buch­preis­bin­dung ab. Dar­über freut sich der Hüter des hei­li­gen Preis­bin­dungs-Grals der Buch­bran­che natürlich.

Die Unter­las­sungs­er­klä­rung vor dem OLG Frank­furt ver­pflich­tet Ama­zon, in Zukunft kei­ne Nach­läs­se im Zusam­men­hang mit Kun­den­be­schwer­den beim Ver­kauf von Büchern zu gewäh­ren, da dem Unter­neh­men sonst eine Ver­trags­stra­fe von bis zu 250.000 Euro droht. In der Ver­hand­lung hat­te das OLG dar­auf hin­ge­wie­sen, dass eine Revi­si­on kei­nen Erfolg haben wür­de, dar­auf­hin hat­te der Onlin­ever­sen­der die Unter­las­sungs­er­klä­rung abgegeben.

Die ers­te Ver­hand­lung hat­te vor dem LG Wies­ba­den statt­ge­fun­den, bereits dort hat­te Ama­zon ver­lo­ren, jedoch Beru­fung eingelegt.

Alex­an­der Ski­pis, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Bör­sen­ver­eins freut sich aus­gie­big und sagt:

Die Buch­preis­bin­dung gilt für alle. Das wur­de vor dem Ober­lan­des­ge­richt nach­drück­lich klar­ge­stellt. Der Bör­sen­ver­ein fühlt sich nach die­sem Ver­fah­ren bestä­tigt: Auch Ama­zon muss sich dar­an gewöh­nen, sich an die Geset­ze zu halten.

Was ich dar­an bemer­kens­wert fin­de, ist die Tat­sa­che, dass man abfei­ert, weil Ama­zons Kun­den­freund­lich­keit bestraft wor­den ist. Der Hin­ter­grund war fol­gen­der: Ein Kun­de hat­te auf Ama­zons Mar­ket­place von einem Dritt­händ­ler ein gebrauch­tes Buch gekauft. Der Händ­ler wei­ger­te sich aller­dings, dafür eine Rech­nung aus­zu­stel­len. Dar­auf­hin hat­te der Ama­zon-Sup­port dem Kun­den ein neu­es Buch für den Gebraucht­preis zur Ver­fü­gung gestellt – inklu­si­ve Rechnung.

Aus Kun­den­sicht und auch objek­tiv gese­hen ist die Vor­ge­hens­wei­se Ama­zons höchst kulant und kun­den­freund­lich. Die­se Kun­den­freund­lich­keit ist aber genau das, was Ama­zon deut­lich vom Buch­han­del und den Online­platt­for­men der Bran­che unter­schei­det. Hier ist der Onlin­ever­sen­der ein­fach um Licht­jah­re bes­ser – und genau da liegt eins der  Pro­ble­me der Bran­che (die zahl­lo­sen ande­ren auf­zu­zäh­len ist müßig, ich habe es hier auf Phan­ta­News oft genug getan). Und statt es anzu­ge­hen und gleich gut oder sogar bes­ser zu wer­den wird lie­ber auf den Beel­ze­bub Bezos geschimpft.

Dass man gegen die­se Kun­den­freund­lich­keit unter dem Deck­man­tel der Buch­preis­bin­dung mit Kla­gen vor­geht, statt ein­fach selbst kun­den­ori­en­tier­ter zu wer­den, zeigt mei­ner Ansicht nach auf ein­drucks­vol­le Wei­se, die selbst­zen­trier­te, ver­staub­te und kun­den­feind­li­che Den­ke beim Bör­sen­ver­ein – und somit auch bei des­sen Mit­glie­dern. Ich gehe davon aus, dass die aus­ge­spro­che­ne Auf­for­de­rung zur Abga­be einer Unter­las­sungs­er­klä­rung auch von vie­len Buch­händ­lern abge­fei­ert wer­den wird.

Das sagt eine Men­ge über die Bran­che aus.