Börsenverein freut sich über Urteil, das Kundenfreundlichkeit bestraft
Die Unterlassungserklärung vor dem OLG Frankfurt verpflichtet Amazon, in Zukunft keine Nachlässe im Zusammenhang mit Kundenbeschwerden beim Verkauf von Büchern zu gewähren, da dem Unternehmen sonst eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro droht. In der Verhandlung hatte das OLG darauf hingewiesen, dass eine Revision keinen Erfolg haben würde, daraufhin hatte der Onlineversender die Unterlassungserklärung abgegeben.
Die erste Verhandlung hatte vor dem LG Wiesbaden stattgefunden, bereits dort hatte Amazon verloren, jedoch Berufung eingelegt.
Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins freut sich ausgiebig und sagt:
Die Buchpreisbindung gilt für alle. Das wurde vor dem Oberlandesgericht nachdrücklich klargestellt. Der Börsenverein fühlt sich nach diesem Verfahren bestätigt: Auch Amazon muss sich daran gewöhnen, sich an die Gesetze zu halten.
Was ich daran bemerkenswert finde, ist die Tatsache, dass man abfeiert, weil Amazons Kundenfreundlichkeit bestraft worden ist. Der Hintergrund war folgender: Ein Kunde hatte auf Amazons Marketplace von einem Dritthändler ein gebrauchtes Buch gekauft. Der Händler weigerte sich allerdings, dafür eine Rechnung auszustellen. Daraufhin hatte der Amazon-Support dem Kunden ein neues Buch für den Gebrauchtpreis zur Verfügung gestellt – inklusive Rechnung.
Aus Kundensicht und auch objektiv gesehen ist die Vorgehensweise Amazons höchst kulant und kundenfreundlich. Diese Kundenfreundlichkeit ist aber genau das, was Amazon deutlich vom Buchhandel und den Onlineplattformen der Branche unterscheidet. Hier ist der Onlineversender einfach um Lichtjahre besser – und genau da liegt eins der Probleme der Branche (die zahllosen anderen aufzuzählen ist müßig, ich habe es hier auf PhantaNews oft genug getan). Und statt es anzugehen und gleich gut oder sogar besser zu werden wird lieber auf den Beelzebub Bezos geschimpft.
Dass man gegen diese Kundenfreundlichkeit unter dem Deckmantel der Buchpreisbindung mit Klagen vorgeht, statt einfach selbst kundenorientierter zu werden, zeigt meiner Ansicht nach auf eindrucksvolle Weise, die selbstzentrierte, verstaubte und kundenfeindliche Denke beim Börsenverein – und somit auch bei dessen Mitgliedern. Ich gehe davon aus, dass die ausgesprochene Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auch von vielen Buchhändlern abgefeiert werden wird.
Das sagt eine Menge über die Branche aus.