Welches »Recht« haben Volksvertreter an Städten?
Es stellt sich aber in diesem Zusammenhang ganz klar eine Frage: Welche Rechte haben die Stadtverwaltungen tatsächlich an den Städtenamen? Immerhin handelt es sich bei den in den Städten am Ruder stehenen Politikern um gewählte Vertreter des Volkes, die im Rahmen der parlamentarischen Demokratie im Auftrag der Bürger handeln, dadurch aber an der Bundesrepublik oder deren Teilen keine Besitzrechte erwerben. Auch die Verwaltungen sind Institutionen, die für den Bürger und gesteuert von der Politik eben die Organistation von Ländern, Städten und Gemeinden übernehmen, aber deswegen noch lange kein Besitzrecht daran erhalten. Und auch Beamte sind sogenannte »Staatsdiener« – und der Staat sind wir alle!
Die Rechtsprechung mag das vielleicht anders sehen (im vorliegenden Fall darf allerdings deutlich bezweifelt werden, dass Augsburg vor Gericht durchgekommen wäre), aber »gehören« letztendlich die Rechte an Städtenamen und ähnlichem nicht den Bürgern, also mithin uns allen? Es ist vielleicht noch nachzuvollziehen, wenn Domains mit dem genauen Namen der Gemeinde der Verwaltung zugesprochen werden, aber es kann nicht angehen, dass alle damit zusammenhängenden Adressen vom Amtsschimmel automatisch als »meins« gesehen werden.
Hier ein Update (27.11.2009): Oder war es gar Vetternwirtschaft?
Bild: Rathaus Augsburg, aus der Wikipedia