DEAD SPACE 2: bayerische Inquisition sauer – USK in Frage gestellt

Neu­lich hat­te ich dar­über berich­tet, dass die USK trotz eines Vetos des baye­ri­schen Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums das Spiel DEAD SPACE 2 nicht auf den Index gesetzt hat­te. Ins­ge­samt sechs Prü­fun­gen hat­ten nicht zu dem von baye­ri­schen Moral­apos­teln gewünsch­ten Ergeb­nis geführt. Man soll­te mei­nen, dass der Fall damit abge­schlos­sen sei, ins­be­son­de­re ange­sichts der Tat­sa­che, dass die­se Ein­schät­zung von unab­hän­gi­gen Fach­leu­ten der Län­der (!) gefällt wur­de.

Doch in Bay­ern gehen die Uhren anders: wenn einem eine Ent­schei­dung nicht gefällt, holt die Inqui­si­ti­on eben zum Rund­um­schlag aus:

Wie­der mal ist es die CSU-Poli­ti­ke­rin (Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rin für Arbeit und Sozi­al­ord­nung, Fami­lie und Frau­en) Chris­ti­ne Hadert­hau­er (die­se und ihre sach­lich fal­sche Pole­mik ken­nen wir bereits), die ordent­lich vom Leder zieht:

Durch die jet­zi­ge Ent­schei­dung ist kei­ne Abstim­mung der USK mit der Bun­des­prüf­stel­le für jugend­ge­fähr­den­de Medi­en mehr mög­lich, obwohl im bis­he­ri­gen Ver­fah­ren eine Rei­he fach­kun­di­ger Gut­ach­ter das Spiel als indi­zie­rungs­wür­dig bewer­tet hat­ten und im Jugend­schutz­ge­setz für Zwei­fels­fäl­le eine enge Abstim­mung vor­ge­se­hen ist.

Bay­ern wird sich des­halb auf Bun­des­ebe­ne für Ver­bes­se­run­gen im Bereich des USK-Ver­fah­rens ein­set­zen, damit künf­tig eine Prü­fung durch die Bun­des­prüf­stel­le auch dann mög­lich ist, wenn vor­her schon eine Alters­kenn­zeich­nung durch die USK erfolgt ist.

Kon­kre­ter Hin­ter­grund ist, dass ein Spiel nicht mehr indi­ziert wer­den kann, wenn es ein USK-Sie­gel erhal­ten hat. Wel­che »fach­kun­di­gen Gut­ach­ter« sie meint, lässt sie eben­so offen, wie die Tat­sa­che, dass ande­re eben­so »fach­kun­di­ge Gut­ach­ter« dem Spiel eine Unbe­denk­lich­keit für Erwach­se­ne beschei­nigt haben. Das Spiel ist Kin­dern und Jugend­li­chen also gar nicht zugäng­lich zu machen. Wo ist jetzt ihr Pro­blem? Das besteht offen­bar dar­in, Erwach­se­ne vor Inhal­ten schüt­zen zu wol­len, die in ihren Augen für Erwach­se­ne nicht geeig­net sind? Wo sind wir denn hier? In Chi­na?

Hof­fen wir, dass die Pole­mik der baye­ri­schen Moral­apos­tel und Zen­so­ren unge­hört bleibt und hof­fen wir wei­ter­hin, dass die Falsch­aus­sa­gen von Frau Hadert­hau­er an mög­lichst vie­len Stel­len kor­ri­giert wer­den. Hof­fen schließ­lich, dass die rest­li­chen Län­der des Bun­des das baju­wa­ri­sche Geheu­le nicht inter­es­siert.

Wer dem baye­ri­schen Sozi­al­mi­nis­te­ri­um und Frau Hadert­hau­er sei­ne Mei­nung dazu sagen möch­te, hier die Kon­tak­da­ten:

Baye­ri­sches Staats­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozi­al­ord­nung, Fami­lie und Frau­en
Win­ze­rer­stra­ße 9
80792 Mün­chen
Tele­fon: 089 1261-01
Tele­fax: 089 1261–1122
Buergerbuero@stmas.bayern.de

oder das Kon­tak­for­mu­lar auf der (gru­se­li­gen) Web­sei­te des Minis­te­ri­ums nut­zen. Immer schön höf­lich blei­ben!

[cc]

Cover DEAD SPACE 2 Copy­right Vis­ce­ral Games und Elec­tro­nic Arts, erhält­lich bei­spiels­wei­se bei Ama­zon