Buchbranche: Was Bertelsmann darf, darf Aldi noch lange nicht

Der­zeit freut man sich beim Bör­sen­blatt und anders­wo dar­über, dass ein Gericht Aldi Nord ver­bo­ten hat, Taschen­bü­cher für 1,99 Euro zu ver­kau­fen. Es han­delt sich dabei um Aus­ga­ben, die gegen­über den Ori­gi­nal In Sachen Lay­out und Umschlag ver­än­dert wur­den. Ich wür­de mal davon aus­ge­hen, dass sie auch eine ande­re ISBN hat­ten, auch wenn merk­wür­di­ger­wei­se in kei­nem der Arti­kel etwas dazu zu fin­den ist.

Die Genos­sen­schaft eBuch hat­te dage­gen geklagt und jetzt vor einem Esse­ner Gericht Erfolg gehabt, das unter­sag­te Aldi die Pra­xis. eBuch-Anwalt Peter Ehr­lin­ger sag­te dazu, dass »die Fest­set­zung unter­schied­li­cher End­prei­se für einen bestimm­ten Titel sach­lich gerecht­fer­tigt sein muss, so schrei­be es das Preis­bin­dungs­ge­setz vor«. Und dass gering­fü­gi­ge Ände­run­gen beim Buch­for­mat und Buch­de­ckel nicht aus­rei­chend sei­en.

Das ver­wun­dert mich ins­be­son­de­re des­we­gen, weil der berühmt-berüch­tig­te Ber­tels­mann Club das­sel­be jahr­zehn­te­lang ohne Bean­stan­dung durch­ge­führt hat­te. Na gut, nicht mit der­art dras­ti­schen Preis­un­ter­schie­den wie bei Aldi, aber ansons­ten war das Kon­zept nahe­zu iden­tisch.

Jetzt kann man mal über Fol­gen­des nach­den­ken: Ber­tels­mann gehört zur Buch­bran­che. Aldi nicht.