Petition: 7% Mehrwertsteuer auf eBooks
Umsatzsteuer – Reduzierter Steuersatz für eBooks (7%)
Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass eBooks mit dem gleichen Mehrwertsteuersatz besteuert werden wie gedruckte Bücher, d.h. mit 7%.Begründung
Für gedruckte Bücher gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7%, da Bücher als Kulturgut gelten, das allen Bevölkerungsschichten zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen sollte. Da dies in gleichem Maße auch auf eBooks zutrifft, sollte für elektronische Bücher der gleiche Steuersatz gelten. Des weiteren sollten Menschen mit einer Sehschwäche, die auf eBooks wegen der Möglichkeit der Schriftvergrößerung angewiesen sind, nicht steuerlich benachteiligt werden.
Die Petition Petition Nummer 37573 kann seit dem 12.11.2012 gezeichnet werden. Ich habe allerdings die Befürchtung, dass der Petitionsausschuss sich möglicherweise einfach für nicht zuständig erklären wird, wie er es in letzter Zeit zu oft tut, wenn ihm eine erfolgreiche ePetition nicht passt. Wahrscheinlich hat beim Einrichten der ePetitionen keiner bei der Polit-Meschpoke damit gerechnet, dass das Instrument so eifrig und erfolgreich genutzt wird.
Das Ansinnen der Petition ist aber natürlich völlig korrekt: es kann nicht angehen, dass eBooks zwar nach dem Buchpreisbindungsgesetz zwingend als Bücher gelten, in Sachen MWSt jedoch nicht – das ist nicht nachvollziehbar. Erfahrungsgemäß ist der Weg einer solchen Petition auch bei einem Erfolg aber lang – und es ist nicht gesagt, dass dabei das gewünschte Ergebnis heraus kommt – zudem erst einmal die notwendigen Mitzeichner mobilisiert werden müssen und ich bin nicht sicher, dass das bei diesem Thema klappen wird. Ich bin üblicherweise nicht für Steuergeschenke an Branchen (siehe »Fast Drei Prozent« und die Hoteliers), aber in diesem Fall würde ich zustimmen. Ob die Verlage den geänderten USt-Satz dann auch an die Verbraucher durchreichen oder einfach einsacken ist noch einmal eine andere Frage.
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Bild »Sieben Prozent« von mir