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Update auf WordPress 2.5 – leider

Ich hat­te es vor­her gewußt… Heu­te habe ich von Word­Press 2.3.3 auf 2.5 aktua­li­siert und ich dach­te mir schon, dass das nicht funk­tio­nie­ren wür­de. Vor­ne (also hier, wo der Leser liest) geht (schein­bar fast) alles, aber im admi­nis­tra­ti­ven Backend gru­selt es einen mas­siv. Ins­be­son­de­re beim Schrei­ben von Arti­keln haben sie sowas von gepatzt, ich will hier gar nicht auf Details ein­ge­hen, aber ergo­no­misch ist was anderes.Auch sehr ärger­lich ist die Tat­sa­che, dass in 2.5 die Qua­li­tät der erzeug­ten Thumb­nails (Vor­schau­bil­der) mas­siv schlech­ter ist, als in 2.3.3 und vor­he­ri­gen Ver­sio­nen. Ver­gleicht mal die neben­ste­hen­de Eli­za Dush­ku mit der aus die­sem Arti­kel.

Tja, und als ich dann auf 2.3.3 zurück­set­zen woll­te (ich hat­te selbst­ver­ständ­lich ein Kom­plett­back­up des Ord­ners und der Daten­bank gemacht), da woll­te der phpMy­Ad­min des Pro­vi­ders die Daten­bank, die er selbst expor­tier­te (!) nicht wie­der impor­tie­ren und war auch in mehr­stün­di­ger Arbeit nicht dazu zu ani­mie­ren, das zu tun.

Das bedeu­tet, dass ich jetzt erst­mal mit der ver­schlech­ter­ten Soft­ware leben muss. Soll­ten sich nicht inner­halb kür­ze­rer Zeit Ver­bes­se­run­gen sei­tens der Pro­gram­mie­rer ein­stel­len, wer­de ich auf eine ande­re Soft­ware umstel­len. Das bedeu­tet dann zwar eben­falls wie­der Stun­den an Arbeit, die man deut­lich bes­ser ins Schrei­ben von News inves­tie­ren könn­te, aber ich habe kei­ne Lust, mich jedes­mal beim Ver­fas­sen eines Arti­kels zu ärgern.

Fazit: Laßt die Fin­ger von Word­Press 2.5!!!

Handhabung der Kommentare geändert

Auch, wenn sich die Kom­men­ta­re auf die­ser Sei­te in engen Gren­zen hal­ten, habe ich soeben die Ein­stel­lun­gen ändern müs­sen: Kom­men­ta­re wer­den ab sofort von einem Admin frei­ge­ge­ben und erschei­nen nicht mehr auto­ma­tisch auf der Seite.
Was das soll? Hei­se berich­te­te ges­tern im Ticker dar­über, dass das Land­ge­richt Ham­burg wie­der ein­mal sei­ne – nen­nen wir es vor­sich­tig – »über­aus krea­ti­ve Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Medi­um Inter­net« bewie­sen hat.
Laut Ent­schei­dung des Gerichts über eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung ist ein Blog­be­trei­ber dazu ver­pflich­tet, alle Kom­men­ta­re vor Ver­öf­fent­li­chung auf even­tu­el­le Rechts­ver­stös­se zu über­prü­fen und er sei­nen Pflich­ten nicht damit Genü­ge tut, einen rechts­wid­ri­gen Kom­men­tar bei Kennt­nis­nah­me sofort zu entfernen.
Ich stim­me mit Ste­fan Nig­ge­mei­er (dem Beschul­dig­ten) dar­in über­ein, dass die­se Ent­schei­dung als aus­ser­or­dent­lich welt­fremd ein­zu­stu­fen ist. Wie auch schon Hei­se schreibt, ist das Urteil nicht rechts­kräf­tig, da Beru­fung ein­ge­legt wird. Bis dahin wer­de ich Kom­men­ta­re aller­dings aus Sicher­heits­grün­den manu­ell frei­schal­ten müs­sen, man ver­ge­be mir, wenn das auch schon­mal etwas dau­ern kann.
Die Hoff­nung liegt in der nächs­ten Instanz – dem OLG – die auch bereits ähn­li­che Ent­schei­dun­gen des LG Ham­burg gegen Hei­se kor­ri­giert hatte.

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