Kann bitte mal jemand dem Landgericht Köln das Internet erklären?

Alte, wei­ße Män­ner haben es nicht so mit dem , ent­schul­di­gung, dem Inter­net. Ich muss das als alter, wei­ßer Mann wis­sen, ich beob­ach­te das schon län­ger. Ein ganz zen­tra­ler Punkt die­ses Inter­nets (es ist tat­säch­lich das WWW gemeint, aber das nur am Ran­de) sind nicht Kat­zen­bil­der, es ist auch nicht Por­no und erst recht sind es nicht Face­book oder Wer­bung.

Der zen­tra­le ursprüng­li­che Punkt sind Hyper­links, also das Ver­knüp­fen von unter­schied­li­chen Sei­ten oder Adres­sen im WWW über einen klick­ba­ren Text, der als sol­cher gekenn­zeich­net ist.

Das Land­ge­richt Köln (genau­er des­sen Rich­ter) hat sich schon oft als ein Gericht aus­ge­zeich­net, das nicht so wirk­lich einen Schim­mer hat, wie die­ses funk­tio­niert und bereits des Öfte­ren ganz eigen­tüm­li­che Urtei­le abge­son­dert, die nicht von Fach­kennt­nis getrübt waren und glück­li­cher­wei­se oft von höhe­ren Instan­zen wie­der kas­siert wur­de.

Wie der SWR gera­de berich­tet, habe die jetzt ent­schie­den, dass (bei­spiels­wei­se) Blog­bei­trä­ge auch dann als Wer­bung gekenn­zeich­net wer­den müs­sen, wenn die eigent­lich kei­ne Wer­bung ent­hal­ten, aber einen Link auf eine Her­stel­ler­sei­te.

Na dan­ke.

Ich berich­te also aus Infor­ma­ti­ons­grün­den, weil es zu den The­men mei­ner Sei­te passt über etwas und ver­lin­ke dar­auf, ohne dafür einen Auf­trag des Her­stel­lers, Ver­lags oder was auch immer zu haben oder gar dafür bezahlt wor­den zu sein, son­dern ein­zig und allein weil ich im Rah­men mei­ner redak­tio­nel­len arbeit der Ansicht bin, dass das für mei­ne Leser einen Mehr­wert bringt. Es ist also ein Ser­vice für mei­ne Leser und ich bin der siche­ren Ansicht, dass die dann als mün­di­ge Bür­ger zum einen selbst in der Lage sind zu ent­schei­den, ob sie den Link kli­cken wol­len, und zum ande­ren, ob sie auf der ver­link­ten Sei­te etwas erwer­ben wol­len.

Und jetzt soll ich sol­che Posts als »Wer­bung« mar­kie­ren. Ich hal­te das aus ver­schie­de­nen Grün­den für völ­lig ver­fehlt und sogar gefähr­lich. Denn dann kann bei Recht­strei­tig­kei­ten viel ein­fa­cher allein durch die Wer­be­kenn­zeich­nung zum einen ein finan­zi­el­les Inter­es­se unter­stellt wer­den (selbst wenn keins besteht) und zum ande­ren könn­te auch irgend­wann mal das Finanz­amt nach­fra­gen, was ich mit der Wer­bung denn so ver­die­ne? Ver­nut­lich vefal­len etli­che Blog­ger und Influen­ce­rin­nen jetzt wie­der in hek­ti­sches Getue und kenn­zeich­nen gleich mal rpo for­ma jeden post, der nicht bei drei auf dem Man­del­baum ist, als Wer­bung. Ich hal­te das für falsch und – wie oben gesagt – gefähr­lich.

Ich war­te jetzt erst­mal ab, ob das Urteil rechts­kräf­tig wird, ob es in die nächs­te und über­nächs­te Instanz geht, wo es dann hof­fent­lich irgend­wo kas­siert wer­den wird. Bis dahin wird es für unbe­zahl­te Links zu The­men, über die ich selbst frei ent­schie­den habe, hier auf Phan­ta­News kei­ne Wer­be­kenn­zeich­nung geben.

Übri­gens leh­ne ich regel­mä­ßig Anfra­gen von Wer­be­trei­ben­den (auch nam­haf­ten) ab, die hier Arti­kel plat­zie­ren, aber den werb­li­chen Cha­rak­ter ver­schlei­ern wol­len, was ein­ein ein­deu­ti­gen Ver­stoß gegen das NRW-Pres­se­recht bedeu­ten wür­de (eigtn­lich wür­de ich die Anfra­gen­den, die mich zum Rechts­bruch ani­mie­ren wol­len, auch gern hier offen­le­gen, die dro­hen aller­dings regel­mä­ßig für eine Ver­öf­fent­li­chung mit dem Anwalt. Sie haben also etwas zu ver­ber­gen). Eigent­lich ist das mit der Wer­bung also schon recht­lich gelöst und ein­deu­tig, ohne dass die Rich­ter des LG Köln noch völ­lig rea­li­täts­fer­ne Urteil fäl­len müss­ten.

tl;dr;: War­ten wir die nächs­ten Instan­zen ab.

2 Kommentare zu „Kann bitte mal jemand dem Landgericht Köln das Internet erklären?“

  1. Ich wäre mir nicht so sicher, ob es Land­ge­richt Köln ist, das hier aus einem Furz einen Fackel­zug macht, wie man im Gerichts­spren­gel jeden­falls frü­her wohl ein­mal sag­te.

    Zwi­schen einem Blog mit eini­ger­ma­ßen redak­tio­nell-kri­ti­schem Anspruch und mut­maß­li­cher Schleich­wer­bung auf Insta­gram könn­te viel­leicht ein nicht gar zu klei­ner Unter­schied bestehen, den zu sehen dann womög­lich auch kei­ne höhe­ren Instan­zen nötig wären. Ich mein’ ja nur, bevor man gleich wie­der zum »Neuland«-Exorzismus greift: https://​www​.lto​.de/​p​e​r​s​i​s​t​e​n​t​/​a​_​i​d​/​4​2​3​72/

  2. Avatar-Foto
    Stefan Holzhauer

    Ers­tens: Die Money­quo­te für Dich aus dem ver­link­ten Arti­kel:

    »Die Fra­ge, wel­che Pos­tings von Influen­cern als Wer­bung gekenn­zeich­net wer­den müs­sen und wel­che nicht, ist höchst­rich­ter­lich noch nicht geklärt.«

    Zwei­tens: Aus der Ver­gan­gen­heit ist ein­deu­tig zu erken­nen, dass Abmahn­trol­le, Anwäl­te mit Dol­lar­zei­chen in den Augen und ähn­li­che zwie­lich­tif­gen und mafiö­sen Figu­ren sol­che Urtei­le als Grund nut­zen, um alles abzu­mah­nen, was nicht bei Drei auf dem Baum ist. Des­we­gen kann ich mich Dei­ner in mei­nen Augen nai­ven Ein­schät­zung nicht anschlie­ßen.

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