Die Verbraucherzentrale NRW hat die Sony Interactive Entertainment Europe Limited, den Betreiber des Playstation Networks, wegen Passi in den AGB abgemahnt, die in den Augen der Verbraucherschutzorganisation kundenfeindlich und/oder rechtswidrig sind.
Darunter:
- dass aufgeladenen Guthaben innerhalb von 24 Monaten verbraucht werden muss, weil es ansonsten verfällt
- dass Eltern pauschal die Kosten dafür tragen müssen, wenn ihre minderjährigen Kinder Käufe tätigen
- dass beim Kauf Hinweise auf das gesetzliche Widerrufsrecht fehlen, bzw. darauf, dass man einem Verlust des Widerrufsrechts ausdrücklich zustimmt
Die Verbraucherzentrale fordert Sony auf, die abgemahnten Passagen europäischem Verbraucherrecht anzupassen. Sollte der Konzern dem nicht nachkommen, will die Organisation vor Gericht ziehen, um die Rechte der Kunden einzuklagen.
Recht so. Da solche Passi auch in den AGB anderer Spieleanbieter zu finden sind, dürfte das weitere Geschehen nicht nur für Sony-Kunden interessant sein.
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