Derzeit freut man sich beim Börsenblatt und anderswo darüber, dass ein Gericht Aldi Nord verboten hat, Taschenbücher für 1,99 Euro zu verkaufen. Es handelt sich dabei um Ausgaben, die gegenüber den Original In Sachen Layout und Umschlag verändert wurden. Ich würde mal davon ausgehen, dass sie auch eine andere ISBN hatten, auch wenn merkwürdigerweise in keinem der Artikel etwas dazu zu finden ist.
Die Genossenschaft eBuch hatte dagegen geklagt und jetzt vor einem Essener Gericht Erfolg gehabt, das untersagte Aldi die Praxis. eBuch-Anwalt Peter Ehrlinger sagte dazu, dass »die Festsetzung unterschiedlicher Endpreise für einen bestimmten Titel sachlich gerechtfertigt sein muss, so schreibe es das Preisbindungsgesetz vor«. Und dass geringfügige Änderungen beim Buchformat und Buchdeckel nicht ausreichend seien.
Das verwundert mich insbesondere deswegen, weil der berühmt-berüchtigte Bertelsmann Club dasselbe jahrzehntelang ohne Beanstandung durchgeführt hatte. Na gut, nicht mit derart drastischen Preisunterschieden wie bei Aldi, aber ansonsten war das Konzept nahezu identisch.
Jetzt kann man mal über Folgendes nachdenken: Bertelsmann gehört zur Buchbranche. Aldi nicht.
Jo, könnte man. Oder man befasst sich genauer mit dem Thema. Dann fände man nämlich heraus, dass sich die Club-Ausgaben nicht nur durch eine eindeutig andere Aufmachung sondern auch durch das Mitgliedschaftsmodell von den o.g. Aldi-Ausgaben unterscheiden. Ich kenne die ALDI-Ausgaben nicht und weiß nicht, wann sie nach dem Original erschienen, aber dies könnte ein weiterer Grund sein, warum die beiden Erscheinungsweisen nicht vergleichbar sind.
Sichersicher. Oder man befasst sich wirklich mal mit dem Thema, und stellt fest, dass das eine müde und zudem auch noch sachlich inkorrekte Ausrede ist. Beispielsweise dürfen ja sogar dieselben Bücher mit exakt demselben Inhalt und sogar derselben Ausgabe in einer Sammelbox günstiger verkauft werden, weil diese Sammelbox eine neue ISBN hat.
Das Clubmodell war eine Sonderregelung, die der Gesetzestext der Buchpreisbindung überhaupt nicht hergibt, und die Bertelsmann als Major Player einfach mal so eingeräumt wurde. Quasi ein brancheninternes »lex bertelsmann«. Vermutlich, weil man sich dem Branchenriesen und dessen Rechtsabteilung nicht in den Weg stellt, oder weil es schlicht ausgekungelt wurde.
Eine »Ausnahme für Clubmitglieder« gibt es im BuchPrG nicht.
Die Aldi-Ausgaben sind übrigens ebenfalls mehr als vier Monate nach den Originalausgaben erschienen.
Alles in allem halte ich daran fest: Es ist Aldi und kein Protagonist aus der Branche, deswegen will man dem schnell und fest ins Kreuz treten, bevor eine echte Konkurrenz erwächst.