Buchbranche: Was Bertelsmann darf, darf Aldi noch lange nicht

Der­zeit freut man sich beim Bör­sen­blatt und anders­wo dar­über, dass ein Gericht Aldi Nord ver­bo­ten hat, Taschen­bü­cher für 1,99 Euro zu ver­kau­fen. Es han­delt sich dabei um Aus­ga­ben, die gegen­über den Ori­gi­nal In Sachen Lay­out und Umschlag ver­än­dert wur­den. Ich wür­de mal davon aus­ge­hen, dass sie auch eine ande­re ISBN hat­ten, auch wenn merk­wür­di­ger­wei­se in kei­nem der Arti­kel etwas dazu zu fin­den ist.

Die Genos­sen­schaft eBuch hat­te dage­gen geklagt und jetzt vor einem Esse­ner Gericht Erfolg gehabt, das unter­sag­te Aldi die Pra­xis. eBuch-Anwalt Peter Ehr­lin­ger sag­te dazu, dass »die Fest­set­zung unter­schied­li­cher End­prei­se für einen bestimm­ten Titel sach­lich gerecht­fer­tigt sein muss, so schrei­be es das Preis­bin­dungs­ge­setz vor«. Und dass gering­fü­gi­ge Ände­run­gen beim Buch­for­mat und Buch­de­ckel nicht aus­rei­chend sei­en.

Das ver­wun­dert mich ins­be­son­de­re des­we­gen, weil der berühmt-berüch­tig­te Ber­tels­mann Club das­sel­be jahr­zehn­te­lang ohne Bean­stan­dung durch­ge­führt hat­te. Na gut, nicht mit der­art dras­ti­schen Preis­un­ter­schie­den wie bei Aldi, aber ansons­ten war das Kon­zept nahe­zu iden­tisch.

Jetzt kann man mal über Fol­gen­des nach­den­ken: Ber­tels­mann gehört zur Buch­bran­che. Aldi nicht.

2 Kommentare zu „Buchbranche: Was Bertelsmann darf, darf Aldi noch lange nicht“

  1. Jo, könn­te man. Oder man befasst sich genau­er mit dem The­ma. Dann fän­de man näm­lich her­aus, dass sich die Club-Aus­ga­ben nicht nur durch eine ein­deu­tig ande­re Auf­ma­chung son­dern auch durch das Mit­glied­schafts­mo­dell von den o.g. Aldi-Aus­ga­ben unter­schei­den. Ich ken­ne die ALDI-Aus­ga­ben nicht und weiß nicht, wann sie nach dem Ori­gi­nal erschie­nen, aber dies könn­te ein wei­te­rer Grund sein, war­um die bei­den Erschei­nungs­wei­sen nicht ver­gleich­bar sind.

  2. Avatar-Foto
    Stefan Holzhauer

    Sicher­si­cher. Oder man befasst sich wirk­lich mal mit dem The­ma, und stellt fest, dass das eine müde und zudem auch noch sach­lich inkor­rek­te Aus­re­de ist. Bei­spiels­wei­se dür­fen ja sogar die­sel­ben Bücher mit exakt dem­sel­ben Inhalt und sogar der­sel­ben Aus­ga­be in einer Sam­mel­box güns­ti­ger ver­kauft wer­den, weil die­se Sam­mel­box eine neue ISBN hat.

    Das Club­mo­dell war eine Son­der­re­ge­lung, die der Geset­zes­text der Buch­preis­bin­dung über­haupt nicht her­gibt, und die Ber­tels­mann als Major Play­er ein­fach mal so ein­ge­räumt wur­de. Qua­si ein bran­chen­in­ter­nes »lex ber­tels­mann«. Ver­mut­lich, weil man sich dem Bran­chen­rie­sen und des­sen Rechts­ab­tei­lung nicht in den Weg stellt, oder weil es schlicht aus­ge­kun­gelt wur­de.

    »§ 3 Preis­bin­dung
    Wer gewerbs- oder geschäfts­mä­ßig Bücher an Letzt­ab­neh­mer in Deutsch­land ver­kauft, muss den nach § 5 fest­ge­setz­ten Preis ein­hal­ten. Dies gilt nicht für den Ver­kauf gebrauch­ter Bücher.«

    Eine »Aus­nah­me für Club­mit­glie­der« gibt es im Buch­PrG nicht.

    Die Aldi-Aus­ga­ben sind übri­gens eben­falls mehr als vier Mona­te nach den Ori­gi­nal­aus­ga­ben erschie­nen.

    Alles in allem hal­te ich dar­an fest: Es ist Aldi und kein Prot­ago­nist aus der Bran­che, des­we­gen will man dem schnell und fest ins Kreuz tre­ten, bevor eine ech­te Kon­kur­renz erwächst.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen