Hallo,
dann werde ich mal versuchen, die Fragen zu beantworten:
Primär gab es 2009 einen Versuch, eine Marke in einer sehr großen Zahl von Klassen eintragen zu lassen, der dann zurückgezogen wurde. Die Eintragung ist dann aber nach Rücknahme des, ich sage mal, globaleren Anspruchs, über einen Anwalt für eine bestimmte Klasse dann doch erfolgt. In wie weit man hier tatsächlich von einem »Widerspruch« reden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
Immerhin, und das war einer der Ausschlag gebenden Gründe, ist es schon gelungen, für den Begriff eine Marke ohne Widerspruch eintragen zu lassen, die bei der Einschaltung eines nur halbwegs fähigen Anwalts enormen Sprengstoff haben könnte. Das erschließt sich recht schnell, wenn man sich die bereits bestehenden und gültigen Eintragungen aufmerksam ansieht. Ich habe vollstes Verständnis, dass sich die Aufregung gerade gegen mich richtet (wobei ich Aufregung im März eher verstanden hätte), und ich stelle mich auch allen Fragen, wie man hier sieht. Man lese sich die bestehenden Einträge mal ganz aufmerksam durch, da haben Einige möglicherweise geschlafen.
Der angebliche Fehler in meiner Argumentation, denn eine Eintragungs-Ablehnung würde schließlich vor einem neuerlichen Versuch nicht schützen, ist tatsächlich keiner. Natürlich schützt ein angelehnter Versuch nicht vor neuerlichen Anläufen.
Aber: Ich habe (und werde nie) behaupten, dass ich die Markenanmeldung damals vorgenommen habe, um weitere Bestrebungen dieser Art zukünftig für alle zu verhindern. Das könnte ich natürlich gar nicht. Mir geht es darum, dass ich den Begriff für meine Projekte, oder Projekte, die ich unterstütze, verwenden kann. Rechtssicherheit im Markenrecht gibt es dabei nie, aber im Fall einer markenrechtlichen Auseinandersetzung ist spätestens vor Gericht die Ablehnung einer Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft ein besseres Argument als „He, das kennt doch jeder!“. Das wird jeder Anwalt sicherlich bestätigen.
Um es hier ganz klar zu sagen (und das wollte ich eigentlich öffentlich vermeiden): nach dem derzeitigen Sachstand ist eigentlich vieles, was hier im Bereich unternommen wird und geschieht, potentiell brandgefährlich. Und nicht von mir oder meiner Anmeldung aus, insofern gebe ich die Frage nach Recherche gerne zurück. Das Kind ist eh schon lange in den Brunnen gefallen. Wenn hier jemand seine ihm möglicherweise zustehenden Rechte versucht durchzusetzen, hat ein Großteil der kommerziellen SP-Szene echte Probleme. Markenrecht hat sehr viel mit Interpretation zu tun, jedes Gericht interpretiert hier. Ich könnte jetzt auch sagen: hätte die Szene nicht früher hier schon gepennt, würde ich das hier nicht schreiben müssen.Ich will, wollte und werde niemals Wächter der Begriffs „Steampunk“ für die Szene sein. Ich muss mich nur selbst möglichst effizient im Vorfeld gegen mögliche rechtliche Schritte gegen mich bei der Verwendung eines Begriffs absichern. Jeder, der schon einmal einen Markenrechtsstreit hatte, weiß, wovon ich rede.
Ich habe auch nirgends in meiner Stellungnahme behauptet, »nur das Beste für die Szene im Sinn zu haben“. Um Himmels Willen, das maße ich mir nun wirklich nicht an. Ich bin doch nicht der »Robin Hood« der Steampunk-Szene. Ich sage nur, ich schade niemandem und habe hier nur ein Schutzbedürfnis. Sollte das so verstanden worden zu sein, bitte ich das nicht misszuverstehen und falsch auszulegen. Ich bin nicht so vermessen und nehme für mich nicht in Anspruch, die große Steampunk-Szene vor bösen Markenschwierigkeiten retten zu wollen. Meine Intention war und ist es, mich zu schützen. Falls sich das auch auf Andere positiv auswirkt, ist das ein begrüßenswerter Effekt, aber nicht die primäre Intention.Ich sage nur ganz klar, dass ich mit der Anmeldung (und man beachte, deren Ausgang völlig offen ist und schon seit 8 Monaten im Status „Anmeldung“ steht) meinerseits niemanden schaden werde. Sollte es tatsächlich zu einer Eintragung kommen, was ja völlig offen ist, habe ich schon erläutert, was dann mit der Marke geschehen werden kann. Mir reicht dann, selbst die Marke lizenziert zu bekommen. Aber wie ich schon sagte, jetzt schon zu diskutieren, wer da sich bereit erklärt sich darum, mit allen damit verbunden Problemen zu kümmern, obwohl es eventuell überhaupt nicht dazu kommen wird, halte ich einfach verfrüht. Aber da gibt es aus anderen Bereichen erwiesenermassen funktionierende Lösungsmodelle, die man adaptieren kann. Aber das Geld, so etwas auszuarbeiten, soll ein Anwalt bitte erst bekommen, wenn das auch nötig geworden ist.
Und nein, Sicherheit für alle oder auch einen Einzelnen wird es natürlich nie geben, im Markenrecht sowieso nie. Aber wie gesagt, eine Ablehnung der Marke mit einer qualifizierten Begründung in einer Klasse hilft hier schon sehr viel weiter. Diese Begründung stelle ich gerne jedem dann zur Verfügung, sollte das Ergebnis so aussehen.
Zu Frage des Vorgehensweise Folgendes:
Ich habe Recherchen durchgeführt, bevor ich den Begriff überhaupt zum ersten Mal in der gewerbsmäßigen Öffentlichkeit verwendet habe. Dadurch bin ich auf existierende potentielle Gefahren überhaupt erst aufmerksam geworden, und auch anwaltlich beurteilen lassen. Im Vorfeld sich an jemanden zu wenden, ja, aber an wen? Die Szene hat keine neutrale oder zentrale Vertretung, und das ist auch gut so. Die bösesten Reaktionen, die ich seit dem »Hochkochen« der Angelegenheit erhalten haben, stammen fast durchgängig von Leuten, die in irgend einer Art und Weise den Begriff auch kommerziell nutzen. Steampunk ist kommerziell derzeit im Kommen. Ich wollte nicht noch zusätzlich das Risiko eingehen, jemanden dabei überhaupt erst auf die Problematik aufmerksam zu machen, denn mir wäre es nicht möglich gewesen, die Leute hier korrekt einzuschätzen. Da das Projekt Ameryll, das auf der RPC 2015 vorgestellt wurde, derzeit wieder ruht, ist das alles bei mir auch erst mal, offen gesagt, etwas in Vergessenheit geraten. Es gibt bei mir andere Prioritäten. Ich hätte da vielleicht in der Zeit dort mit Reaktionen gerechnet, und wäre auch persönlich Rede und Antwort gestanden. Dass dies jetzt erst nach 8 Monaten hochkocht, ist für mich doch verwunderlich. Aber die Aufregung darüber natürlich trotzdem verständlich.Übrigens, nochmal: Wäre ich der böse Markentroll mit den unterstellten üblen Absichten, würde ich sicherlich nicht hier selbst schreiben, sondern hätte unseren Anwalt schon von Anfang an mit der Anmeldung unter seiner Kanzleiadresse betraut und ihm den ganzen Stress überlassen. Ich bin 46 Jahre alt, seit 1995 im Agenturbereich tätig und sicherlich nicht naiv.
Für weitere Fragen stehe ich wie üblich auch weiterhin zur Verfügung. Wir können uns auch gerne persönlich mal treffen und uns zusammen setzen, ich scheue auch kein Gespräch von Nase zu Auge.
Viele Grüße,
Stefan Arbes
Anmerkungen dazu von mir:
1. Dass 2009 zurückgezogen wurde ist so nicht ganz korrekt. Tatsächlich wurde erfolgreich Widerspruch eingelegt.
2. Die zentrale Aussage ist jetzt:
Ich habe (und werde nie) behaupten, dass ich die Markenanmeldung damals vorgenommen habe, um weitere Bestrebungen dieser Art zukünftig für alle zu verhindern. Das könnte ich natürlich gar nicht. Mir geht es darum, dass ich den Begriff für meine Projekte, oder Projekte, die ich unterstütze, verwenden kann.
Das klingt deutlich anders als:
Ich habe deshalb im März schon (ist auch in der Anmeldung leicht zu sehen), den Begriff »Steampunk« in den Klassen 28, 9 und 41 beim Deutschen Patent– und Markenregister angemeldet, um zu klären, dass »Steampunk« kein schützenswerter Begriff ist.
Und ist auch eine völlig andere Sachlage.
3. Ja, natürlich kommen die »bösesten« Reaktionen von Personen, die den Begriff »Steampunk« kommerziell nutzen. Die wären ja auch die Abmahnopfer. Dass die das nicht widerspruchslos hinnehmen, sollte sich von selbst verstehen.
4. Zum Thema »irgendein Verein«:
Aber da gibt es aus anderen Bereichen erwiesenermassen funktionierende Lösungsmodelle, die man adaptieren kann. Aber das Geld, so etwas auszuarbeiten, soll ein Anwalt bitte erst bekommen, wenn das auch nötig geworden ist.
Das ist kategorisch abzulehnen. Das Allerletzte, was wir brauchen, ist etwas wie eine »Verwertungsgesellschaft Steampunk«, die irgendwas lizensiert.
5. Die Aussage
Ich könnte jetzt auch sagen: hätte die Szene nicht früher hier schon gepennt, würde ich das hier nicht schreiben müssen.
kann ich nur als Unverschämtheit werten. »Die Szene« hat nicht »gepennt«. Teile der Szene sind nämlich verantwortlich dafür, dass der Markeneintrag 2009 nicht erfolgreich war.
Dass das jetzt erst »hochkocht« liegt daran, dass keiner von uns regelmäßig die Markeneintragungsanträge beim dpma prüft. Warum auch? Macht man für »Fantasy« oder »Science Fiction« ebenfalls nicht. Ab sofort sieht das allerdings anders aus.
6. Das skizzierte Bedrohungsszenario
nach dem derzeitigen Sachstand ist eigentlich vieles, was hier im Bereich unternommen wird und geschieht, potentiell brandgefährlich. Und nicht von mir oder meiner Anmeldung aus, insofern gebe ich die Frage nach Recherche gerne zurück. Das Kind ist eh schon lange in den Brunnen gefallen. Wenn hier jemand seine ihm möglicherweise zustehenden Rechte versucht durchzusetzen, hat ein Großteil der kommerziellen SP-Szene echte Probleme.
Halte ich für eher aus der Luft gegriffen. Wenn die Kanzlei abmahnen wollte, hätte sie das lange getan. Korrekt ist allerdings, dass auch gegen die erfolgreiche Eintragung in der Nizza-Klasse 35 vorgegangen werden muss. Die beinhaltet (Quelle: DPMA, Hervorhebungen von mir):
Betriebswirtschaftliche Beratung, Werbung, auch als Rundfunk‑, Fernseh- oder Internetwerbung; Markt- und Meinungsforschung; Marktanalysen, Erstellung von Wirtschaftsprognosen; Public Relations (Öffentlichkeitsarbeit); Durchführung von Versteigerungen und Auktionen, auch im Rahmen von Versteigerungen und Auktionen im Internet. Vermietung von Werbefläche, insbesondere auch in Form von Bannerwerbung auf Seiten im Internet; Herausgabe von Werbetexten und Verbreiten von Werbeanzeigen; Vorführung von Waren oder Dienstleistungen zu Verkaufs- und Werbezwecken; Zusammenstellung und Systematisieren von Daten in Computerdatenbanken, insbesondere von Waren- oder Dienstleistungsangeboten Dritter im Internet; Betrieb einer Im- und Exportagentur; Telefonantwortdienst für abwesende Dritte; Dienstleistungen eines Call-Centers, nämlich Auftragsbearbeitung und Bearbeitung von Reklamationen und Angebotsnachfragen; Verteilung von Werbematerial und Warenproben; Büroarbeiten; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Aufstellen von Kosten-Preis-Analysen; Personal- und Stellenvermittlung; telefonische und/oder computerisierte Bestellannahme, auch für Internetshopping- oder Teleshoppingangebote oder sonstige Telemedien; Organisation, Systematisieren, Pflege und Aktualisierung von Daten in Computerdatenbanken; Vermittlung von Handelsgeschäften für andere; Vermittlung von Verträgen für Dritte über die Anschaffung und Veräußerung von Waren; Werbefilmproduktion; Werbefilmvermietung
Allerdings wird durch seine Markenbeantragung in dieser Sache überhaupt nichts geändert, diese erfolgreiche Eintragung bleibt bestehen, auch wenn er Erfolg hat oder sein Antrag abgelehnt wird. Der Hinweis darauf ist demnach völlig irrelevant.
Abschließend: Nicht beantwortet wird die Frage nach der fehlenden Transparenz (es wird sogar noch darauf hingewiesen, dass das ja seit März 2015 »niemanden interessiert hätte«). Ebenfalls völlig außer acht gelassen wird der Punkt, dass die Markeneintragung keine Sicherheit für die Szene bringt und deswegen abgeblasen werden kann. Aber wir wissen ja nun, dass es darum auch eigentlich gar nicht ging.
Man kann das an dieser Stelle abbrechen und auf die Entscheidung des DPMA warten. Und dann entsprechend agieren, oder sich darüber freuen, dass der Antrag abgelehnt wurde. Mehr dazu, sobald das DPMA entschieden hat. Da das Ganze schon seit März beim Amt ist, sollte in Kürze mit einer Entscheidung zu rechnen sein. Vielleicht sogar schon bis Ende dieser Woche …
»Dass das jetzt erst »hochkocht« liegt daran, dass keiner von uns regelmäßig die Markeneintragungsanträge beim dpma prüft. Warum auch? Macht man für »Fantasy« oder »Science Fiction« ebenfalls nicht. Ab sofort sieht das allerdings anders aus.«
Aber wahrscheinlich werden jetzt einige Leute genau das regelmäßig überprüfen, u.a. ich :-(
Die ganze zweite Stellungnahme klingt auch nach »Mist, hat nicht geklappt, wie rede ich mich da jetzt raus«.
Ja, ich hab da jetzt definitiv auch ein Auge drauf.
Ich denke die ganze Zeit nur noch AHA!??
Da scheint etwas mächtig in die Hose gegangen sein. Gut so. Aber die Frage, die sich mir stellt, wie kann man sich in der Szene nur so selbst verbrennen? Ich schüttel da nur mit dem Kopf.
Das Dreisteste finde ich noch, sich jetzt in die Opferrolle drängen zu wollen. Nach dem Motto: »Ich wollte euch doch nur etwas Gutes tun!«
Wir werden das Thema sicherlich auf unseren nächsten Vorträgen auf den Anstehenden »Maker Faires« mit aufnehmen, stehen doch die Bemühungen den Begriff Steampunk zu schützen und sogar eine »Verwertungsgesellschaft« für den Begriff zu gründen, in eklatantem Widerspruch zu den, in weiten Teile der Szene, gelebten Werten.
Ich bin auf die Entscheidung gespannt.
H. Steam
Dem kann ich wenig hinzufügen.
Etwas Insiderinfo aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes: Die Waren und Dienstleistungen in der Klasse 35 sind für die Steampunk-Szene wahrscheinlich nicht so relevant. Das wird oft falsch gelesen. Es ist so, wenn die Marke da z.B. für »Geschäftsführung« eingetragen ist, dann ist damit nicht geschützt, dass jemand ein Geschäft führt was irgendwie mit Steampunk heißt oder so. Sondern geschützt ist dann eine Marke für das Anbieten von Geschäftsführung (für Dritte) unter der Marke Steampunk.
Also wenn ich z.B. eine Firma habe, unter der ich für andere deren Geschäft führe. So ist Klasse 35 zu lesen. Genauso Werbefilmproduktion oder so. Jeder der was mit Steampunk macht, darf dann trotzdem einen Werbefilm produzieren wo was mit Steampunk vorkommt, oder den Film Steampunk nennen. Was man aber (erstmal ohne weiteres) nicht dürfte, wäre unter der Bezeichnung »Steampunk« die Dienstleistung anbieten, für andere Leute Werbefilme zu produzieren.
Ich denke aber das ist alles relativ harmlos und daher unschädlich. Von einem praktischen Standpunkt her ist es auch schwerer diese Marke zu beseitigen, weil der Begriff »Steampunk« für sowas wie »Werbefilmproduktion« wahrscheinlich eher nicht beschreibend ist. Genauso wie z.B. für Bier durchaus »Fantasy« als Markenname eingetragen werden könnte ;)
Danke für die Erklärung.
Spannend! Mal sehen wie Kompetenz die bei dem Laden da ausbuddeln.
Wo man vielleicht noch eher aufpassen müsste ist diese Marke hier:
Aktenzeichen: 3020140752832
Inhaberin: CURA-Marketing GmbH, Innsbruck, AT
Eingetragen für: Seifen; Parfümeriewaren; ätherische Öle; Toilettenwässer; Deodorants für den persönlichen Gebrauch; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; Haarwässer; Zahnputzmittel; Duschbäder; Körperlotionen; Parfüms
Also wenn jetzt jemand bei einer Convention ein Parfüm oder eine Seife oder sowas verkaufen möchte, wo »Steampunk« draufsteht, da könnte es dann Probleme geben.