Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband meldet, hat Spielehersteller Blizzard gegenüber dem VZBV eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die hatte der Verband dem Hersteller von DIABLO und WORLD OF WARCRAFT Mitte Juni zugestellt. Inhaltlich ging es darum, dass aus der Verpackung des Spiels DIABLO 3 nicht eindeutig hervorging, dass man auch für die Offline-Kampagne eine Internetverbindung benötigt.
Die Unterlassunsgerklärung bezog sich allerdings nicht ausschließlich auf die neueste DIABLO-Inkarnation, sondern auf alle Spiele die eine ständige Serververbindung benötigen. Blizzard hat jetzt bis zum 1. April 2013 Zeit, solche Hinweise auf den Verpackungen seiner Spiele anzubringen.
Das Verfahren wegen der nicht erreichbaren Server wurde eingestellt. Warum das so ist, dazu schweigt der VZBV sich leider aus, es gibt nur einen knappen Hinweis darauf, dass die Server inzwischen problemlos funktionieren. Was ich persönlich für äußerst absonderlich halte, denn dadurch wird das Problem, dass die Kunden ihr erworbenes Produkt eine Zeit lang nicht nutzen konnten ja nicht aus der Welt geschafft. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass es hinter den Kulissen einen Deal zwischen Blizzard und dem VZBV gegeben haben mag. Das ist natürlich eine reine Spekulation, aber klar ist, dass dieser Punkt für den Publisher zu deutlich größeren Problemen geführt hätte, wäre er weiter verfolgt worden. Einen inhaltlich nachvollziehbaren Grund für die Einstellung des Verfahrens sehe ich nicht.
Unzufrieden ist man beim Bundesverband nach wie vor darüber, dass Kunden gezwungen werden, ihre Spiele an ein Kundenkonto zu binden, wodurch ein Weiterverkauf nahezu unmöglich wird. Deswegen und wegen unilateral geänderter AGBs ohne Möglichkeit zum Widerspruchs hatte man gerade Valve eine Unterlassungserklärung zugestellt. Der Fall ist noch offen.
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