Die Bundeszensurstelle schlägt zu

Die Bun­des­prüf­stel­le für jugend­ge­fähr­den­de Medi­en (BPjM) hat in ihrer unend­li­chen Weis­heit wie­der mal zuge­schla­gen. Dabei gerie­ten dies­mal nicht nur Com­pu­ter­spie­le auf den Index, nein, es dro­hen sogar Beschlag­nah­mun­gen, also Ver­bo­te.

Auf den Index (das bedeu­tet KEIN Ver­bot, die Spie­le dür­fen »nur« nicht mehr bewor­ben und Jugend­li­chen zugäng­lich gemacht wer­den) kamen die EU-Ver­sio­nen von Crack­down 2, Rogue War­ri­or und Unre­al Tour­na­ment 3.

Schlim­mer traf es Dead Rising 2 und Medal of Honor: Bei­de kamen auf den »Lis­ten­teil B«, bei dem die BPjM davon aus­geht, dass Rich­ter eine Beschlag­nah­mung wegen Gewalt­ver­herr­li­chung oder ‑ver­harm­lo­sung anord­nen wer­den. Das ist übli­cher­wei­se eine selbst­er­fül­len­de Pro­phe­zei­hung.

Beson­ders inter­es­sant ist das in Sachen MEDAL OF HONOR, von dem es in Deutsch­land ohne­hin nur eine geschnit­te­ne Ver­si­on gab, bei dem EA aller­dings den Ver­kauf von Import­ver­sio­nen unter­stütz­te. Damit ist jetzt Schluß und es darf nur noch die ver­stüm­mel­te Ver­si­on offen im Han­del ange­bo­ten wer­den.

Außer­dem erläu­tert die BPjM, dass die inter­na­tio­na­le Ver­si­on von Kon­a­mis Hor­ror-Spiel SILENT HILL: HOMECOMING bereits im Novem­ber vom Amts­ge­richt Frank­furt auf­grund von »Gewalt­ver­herr­li­chung oder ‑ver­harm­lo­sung« beschlag­nahmt wur­de. Nach wie vor erhält­lich ist die für den deut­schen Markt »ent­schärf­te« Fas­sung.

Freu­en dürf­ten sich Spie­le­ver­käu­fer im Aus­land, denn dort sind die Games selbst­ver­ständ­lich nach wie vor offen erwerb­bar und das ist in Zei­ten des Inter­nets auch kein Pro­blem mehr. Wenn man bei­spiels­wei­se in Groß­bri­tan­ni­en bestellt, sind sind nicht nur die Spie­le güns­ti­ger, son­dern auch noch die Ver­sand­kos­ten gerin­ger als bei einem Ver­sand inner­halb Deutsch­lands…

Wie lächer­lich das Gan­ze wirk­lich ist, zeigt allein bereits die Tat­sa­che, dass etli­che der jetzt indi­zier­ten Spie­le sich bereits seit Jah­ren im Ver­kauf befin­den, UT3 ist bei­spiels­wei­se schon seit 2008 erhält­lich und die Bun­des­prüf­stel­le braucht bis zum Novem­ber 2010, um ihr Urteil zu fäl­len. Wer UT3 haben woll­te, hat es schon längst…

[cc]

Cover SILENT HILL: HOMECOMING (ent­schärf­te deut­sche Ver­si­on, trotz­dem ab 18, aber nicht auf dem Index) Copy­right Kon­a­mi, erhält­lich bei­spiels­wei­se bei Ama­zon

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