Auf den Index (das bedeutet KEIN Verbot, die Spiele dürfen »nur« nicht mehr beworben und Jugendlichen zugänglich gemacht werden) kamen die EU-Versionen von Crackdown 2, Rogue Warrior und Unreal Tournament 3.
Schlimmer traf es Dead Rising 2 und Medal of Honor: Beide kamen auf den »Listenteil B«, bei dem die BPjM davon ausgeht, dass Richter eine Beschlagnahmung wegen Gewaltverherrlichung oder ‑verharmlosung anordnen werden. Das ist üblicherweise eine selbsterfüllende Prophezeihung.
Besonders interessant ist das in Sachen MEDAL OF HONOR, von dem es in Deutschland ohnehin nur eine geschnittene Version gab, bei dem EA allerdings den Verkauf von Importversionen unterstützte. Damit ist jetzt Schluß und es darf nur noch die verstümmelte Version offen im Handel angeboten werden.
Außerdem erläutert die BPjM, dass die internationale Version von Konamis Horror-Spiel SILENT HILL: HOMECOMING bereits im November vom Amtsgericht Frankfurt aufgrund von »Gewaltverherrlichung oder ‑verharmlosung« beschlagnahmt wurde. Nach wie vor erhältlich ist die für den deutschen Markt »entschärfte« Fassung.
Freuen dürften sich Spieleverkäufer im Ausland, denn dort sind die Games selbstverständlich nach wie vor offen erwerbbar und das ist in Zeiten des Internets auch kein Problem mehr. Wenn man beispielsweise in Großbritannien bestellt, sind sind nicht nur die Spiele günstiger, sondern auch noch die Versandkosten geringer als bei einem Versand innerhalb Deutschlands…
Wie lächerlich das Ganze wirklich ist, zeigt allein bereits die Tatsache, dass etliche der jetzt indizierten Spiele sich bereits seit Jahren im Verkauf befinden, UT3 ist beispielsweise schon seit 2008 erhältlich und die Bundesprüfstelle braucht bis zum November 2010, um ihr Urteil zu fällen. Wer UT3 haben wollte, hat es schon längst…
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Cover SILENT HILL: HOMECOMING (entschärfte deutsche Version, trotzdem ab 18, aber nicht auf dem Index) Copyright Konami, erhältlich beispielsweise bei Amazon