Ja, Constantin, ist schon klar (gähn). Außer acht läßt man selbstverständlich, dass durch die kurzen Videos der Film insbesondere im nicht deutschsprachigen Ausland vielen überhaupt erst bekannt gemacht wurde, weiterhin ist die Parodie im Rahmen des deutschen und beispielsweise auch des US-amerikanischen Urheberrechts durchaus erlaubt. Statt wie ein Despot zu agieren (nein, ich ziehe keinen Hitler-Vergleich, Gruß an Godwin) würde es der Constantin gut zu Gesicht stehen, deutlich gelassener zu agieren und die kreative Schöpferkraft der Clip-Ersteller als kostenlose Werbung zu sehen. Klar, die Parodie ist in Sachen Urheberrecht umstritten und in vielen Fällen mussten erst Gerichte darüber befinden, ob es sich um eine solche handelte und sie damit statthaft war, aber minutenlange umgestaltete Schnipsel eines abendfüllenden Spielfilms sorgen nun wirklich nicht für Umsatzeinbußen bei Eichinger – ganz im Gegenteil.
Vielleicht kommt ja jemand darauf, dass im Prinzip bereits reicht, den Schnipsel beispielsweise mit einer Videoschnittsoftware künstlerisch zu verfremden und sie dann neu zu synchronisieren, um eindeutig eine Parodie aus der Szene zu machen. Aber von mir habt ihr das nicht… :o)
Wieder mal ein perfektes Beispiel, warum das Urheberrecht im Internetzeitalter dringend überarbeitungwürdig ist.
Hier der Artikel auf TechCrunch, auch die Süddeutsche beschäftigt sich mit dem Thema.
Pressefoto DER UNTERGANG, Copyright Constantin Film AG
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