AVATAR: DRM verhindert Nachtpremieren

Poster Avatar

Heut­zu­ta­ge lie­fert man digi­tal pro­ji­zier­te Fil­me auf Fest­plat­ten aus, die wer­den dann im Kino auf einen Ser­ver kopiert. Aus Angst vor direkt davon gezo­ge­nen Raub­ko­pien, sind die Wie­der­ga­be­vor­rich­tun­gen mit DRM (Digi­tal Rights Manage­ment) geschützt. Will man den Film anse­hen, dann muss qua­si der Ser­ver, der die Bil­der an den Pro­jek­tor schi­cken soll, vor­her übers Inter­net dafür bei einer Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le die Erlaub­nis dafür ein­ho­len. Kommt es dabei zu Pro­ble­men, bleibt die Lein­wand schwarz.

Hei­se: Jede Digi­tal­pro­jek­tor-Ser­ver- Kom­bi­na­ti­on gene­riert ein eige­nes Zer­ti­fi­kat und über­trägt die­ses an den zustän­di­gen DRM-Dienst­leis­ter, der für jeden Film einen indi­vi­du­el­len Schlüs­sel erstellt und an das Kino zurück sen­det. Der Schlüs­sel gilt immer nur für eine Film­ko­pie für einen Pro­jek­tor und kann auf bestimm­te Zeit­räu­me und Uhr­zei­ten beschränkt wer­den.

Doch das hat nicht geklappt, denn offen­bar konn­te der für den digi­ta­len Ver­trieb des Films zustän­di­ge Dienst­leis­ter Delu­xe kei­ne gül­ti­gen Schlüs­sel lie­fern.

Als sich ges­tern moti­vier­te Kino­gän­ger die Nacht­vor­stel­lung von AVATAR anse­hen woll­ten, wur­den sie in »eini­gen Kinos« (auf Hei­se wird hun­dert als Zahl genannt, der Ver­lei­her wie­gelt ab) lei­der kurz vor Vor­stel­lungs­be­ginn dar­über infor­miert, dass dar­aus nichts wer­den wür­de, denn das DRM ver­hin­der­te eine Wie­der­ga­be des Films. Wo mög­lich wur­de den Kino­be­su­chern ange­bo­ten, sich gegen Rück­erstat­tung des teu­re­ren Ein­tritts­prei­ses und des Prei­ses für die 3D-Bril­le doch die 2D-Ver­si­on azu­se­hen. Lächer­lich, denn die 3D-Wie­der­ga­be ist ja wohl eines der zen­tra­len Fea­tures des Films. Auch Vor­ver­kaufs­ge­büh­ren für die Son­der­vor­stel­lun­gen wur­den nicht erstat­tet.

Sogar ob der Film heu­te zum offi­zi­el­len Start in allen Licht­spiel­häu­sern lau­fen kann ist aus den­sel­ben Grün­den noch unsi­cher…

Da kann man mal wie­der sehen, wie DRM ehr­li­che Kun­den bestraft. Weg mit dem Dreck! Und wenigs­tens vor­her mal pro­bie­ren, ob die Tech­nik mit­spielt. Wenn das so wei­ter­geht, han­delt es sich hier um eine wei­te­re von den Ver­lei­hern selbst­ge­mach­te Mög­lich­keit, Kino­be­su­cher nach­hal­tig zu ver­grau­len, was nach­hal­tig zu Ein­bu­ßen füh­ren dürf­te. Aber an denen sind dann selbst­ver­ständ­lich wie­der mal die Raub­mord­ko­pie­rer­ter­ro­ris­ten schuld…

Update soeben auf Hei­se: Eine Spre­che­rin der Cine­star-Ket­te hat hei­se online mit­ge­teilt, dass die DRM-Pro­ble­me beho­ben sei­en, und am Don­ners­tag alle Vor­füh­run­gen wie geplant statt­fin­den wer­den. »…sol­len«, möch­te man hin­zu­fü­gen. Mor­gen wis­sen wir, ob’s tat­säch­lich funk­tio­niert hat…

Pos­ter AVATAR, Copy­right 2009 20th Cen­tu­ry Fox

1 Kommentar zu „AVATAR: DRM verhindert Nachtpremieren“

  1. Der Raub­ko­pie­rer­schutz bringt immer blö­de­re Ideen her­vor. Als nächs­tes haben wir DVDs, die sich nur noch von einem Gerät abspie­len las­sen.
    Dabei soll­te ja eigent­lich die 3D-Tech­nik das Gan­ze unat­trak­tiv machen. Sich den Film am klei­nen Com­pu­ter­schirm ohne pas­sen­de Bril­le anzu­se­hen, soll­te da ja reiz­los sein.

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