Christine Haderthauer ist die bayerische Sozialministerin und sie gehört der CSU an. Die Bild-Zeitung titelt gestern in wie üblich reißerischer Manier: »World of Warcraft: Haderthauer will das Killerspiel verbieten«. Da irrt die Bild, denn exakt so hat Frau Haderthauer das gar nicht gesagt. Dennoch offenbaren sich in ihren Äußerungen massive Realitätsverluste – oder Ahnungslosigkeit. Tatsächlich hatte die Politikerin am letzten Dienstag einen Entwurf ins Kabinett eingebracht, dass die USK-Richtlinien hinsichtlich der Altersfreigabe für Computerspiele »überprüft« werden müssten.
Gegenüber Bild sagte sie, dass sie die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) für ungeeignet für die Prüfung von Spielen halte: »Das verfehlt seinen Zweck, Eltern sollten sich darauf nicht verlassen. Hier wurde der Bock zum Gärtner gemacht. Die freiwillige Selbstkontrolle wird von der Medienwirtschaft bezahlt und besetzt.« Und fügt hinzu: »Da findet eine Vorauswahl des Materials statt. Die schlimmsten Gewaltszenen bekommen die Gutachter oft gar nicht vorgelegt. Das Ergebnis sind Alters-Freigaben, über die die Gutachter selbst entsetzt sind, wenn sie das Spiel dann ganz sehen.«
Liebe Frau Haderthauer, hier mal ein paar Tatsachen zu Ihren Behauptungen (Zitat von gamestar.de): … So wirkt ein Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB), die federführend für den Jugendschutz sind, in den Gutachtergremien der USK mit. Der hat ein generelles Vetorecht bei Entscheidungen und erteilt letzten Endes die Freigabe. Die Gutachter der USK sind darüber hinaus unabhängig. Sie sind nicht in der Spieleindustrie beschäftigt und haben als Pädagogen, Journalisten, Sozialwissenschaftler oder Jugendschutzbeauftragte Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit gesammelt. Die Bock-zum-Gärtner-Geschichte trifft also kaum zu. Auch der Vorwurf der Vorauswahl der Szenen beruht nur auf einer Halbwahrheit: Bei der USK wird jedes Spiel einzeln von Spieletestern durchgespielt. Die erstellen eine Präsentation mit den für die Prüfung relevanten Inhalten. Für die Begutachtung stehen die Tester weiter zur Verfügung. Gutachter dürfen auf Wunsch einzelne Spielabschnitte selber spielen, wenn sie das für die Prüfung als notwendig erachten.
Ich frage erneut: Ahnungslosigkeit oder vorsätzliche Falschaussagen?
Die CSU möchte zusammen mit der CDU Niedersachsen hinsichtlich eines angeblich immensen »Suchtfaktors« von WORLD OF WARCRAFT ein Rechtsgutachten erstellen lassen, ob man das Spiel nachträglich verbieten kann. Ich hingegen frage mich inzwischen, ob man nicht CDU und CSU wegen ihrer diversen verfassungswidrigen Umtriebe verbieten kann?
Nur weiter so, »etablierte« Parteien…
Quelle: gamestar.de
Hierzu noch ein Link: http://www.heise.de/newsticker/Bayern-und-Baden-Wuerttemberg-fordern-haerteres-Vorgehen-gegen-Killerspiele–/meldung/137165