In der Vorinstanz hatte der Rechtsanwalt Recht bekommen, welcher der Ansicht war, dass er bereits Rundfunkgebühren bezahle und Rechner im Büro nicht zum Empfang von Radio oder TV da sei, sondern zum Arbeiten. Für mich ebenso nachvollziehbar wie für das Gericht. Die GEZ oder besser die Rechtsabteilung des SWR zog aber vor die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Das entschied anders.
Ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags und damit gebührenpflichtig. Die tatsächliche Nutzung als Radio sei nicht erforderlich, es genüge die Bereithaltung. Die Gebührenpflicht für PCs mit Internetanschluss verstoße nicht gegen die verfassungsrechtlich geschützte Informationsfreiheit. Sie verhindere auch die »Flucht aus der Rundfunkgebühr« durch die Nutzung von PCs und sichere so die Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Pikant wird das natürlich hauptsächlich dadurch, dass das Finanzamt jedem Selbstständigen den Besitz eines internetfähigen PCs vorschreibt, weil man darüber Steuervoranmeldungen durchführt, man hat also gar keine Chance, keinen internetfähigen PC zu besitzen. Damit wird die erhobene GEZ-Gebühr zu einer Art erzwungener Internetsteuer. Schwer nachvollziehbar ist auch, warum damit manche Selbstständige dreifach zahlen müssen: Zu Hause, für’s Auto und in der Firma. Meiner Meinung nach Abzocke und unverschämte öffentlich-rechtliche Geldgenerierung pur.
Das Gericht hat aber glücklicherweise wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. In letzter Zeit hatte eine Mehrzahl deutscher Gerichte einer solchen Gebührenpflicht für beruflich genutzte PCs eine klare Absage erteilt, deswegen frohlockt der Justiziar des SWR möglicherweise zu früh: »Dieses Urteil ist eine wichtige Etappe auf dem notwendigen Weg, Klarheit in einer gebührenrechtlichen Frage zu erlangen, die durch sich widersprechende Urteile erster Instanz für den Gebührenzahler unübersichtlich geworden war. Wir sehen auch einer möglichen Revision des Urteils beim Bundesverwaltungsgericht mit Gelassenheit entgegen.«
[satire] Für mich bedeutet die Formulierung: Ich werde Kindergeld beantragen. Ich habe zwar keine Kinder, aber ich halte ein entsprechendes Gerät bereit. [/satire] ;o)