Oberverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühren für beruflich genutzte PCs

In der Vor­in­stanz hat­te der Rechts­an­walt Recht bekom­men, wel­cher der Ansicht war, dass er bereits Rund­funk­ge­büh­ren bezah­le und Rech­ner im Büro nicht zum Emp­fang von Radio oder TV da sei, son­dern zum Arbei­ten. Für mich eben­so nach­voll­zieh­bar wie für das Gericht. Die GEZ oder bes­ser die Rechts­ab­tei­lung des SWR zog aber vor die nächs­te Instanz, das Ober­ver­wal­tungs­ge­richts (OVG) Rhein­land-Pfalz in Koblenz. Das ent­schied anders.

Ein PC mit Inter­net­zu­gang sei ein neu­ar­ti­ges Rund­funk­emp­fangs­ge­rät im Sin­ne des Rund­funk­ge­büh­ren­staats­ver­trags und damit gebüh­ren­pflich­tig. Die tat­säch­li­che Nut­zung als Radio sei nicht erfor­der­lich, es genü­ge die Bereit­hal­tung. Die Gebüh­ren­pflicht für PCs mit Inter­net­an­schluss ver­sto­ße nicht gegen die ver­fas­sungs­recht­lich geschütz­te Infor­ma­ti­ons­frei­heit. Sie ver­hin­de­re auch die »Flucht aus der Rund­funk­ge­bühr« durch die Nut­zung von PCs und siche­re so die Grund­la­ge des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks.

Pikant wird das natür­lich haupt­säch­lich dadurch, dass das Finanz­amt jedem Selbst­stän­di­gen den Besitz eines inter­net­fä­hi­gen PCs vor­schreibt, weil man dar­über Steu­er­vor­anmel­dun­gen durch­führt, man hat also gar kei­ne Chan­ce, kei­nen inter­net­fä­hi­gen PC zu besit­zen. Damit wird die erho­be­ne GEZ-Gebühr zu einer Art erzwun­ge­ner Inter­net­steu­er. Schwer nach­voll­zieh­bar ist auch, war­um damit man­che Selbst­stän­di­ge drei­fach zah­len müs­sen: Zu Hau­se, für’s Auto und in der Fir­ma. Mei­ner Mei­nung nach Abzo­cke und unver­schäm­te öffent­lich-recht­li­che Geld­ge­ne­rie­rung pur.

Das Gericht hat aber glück­li­cher­wei­se wegen der grund­sätz­li­chen Bedeu­tung eine Revi­si­on vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt zuge­las­sen. In letz­ter Zeit hat­te eine Mehr­zahl deut­scher Gerich­te einer sol­chen Gebüh­ren­pflicht für beruf­lich genutz­te PCs eine kla­re Absa­ge erteilt, des­we­gen froh­lockt der Jus­ti­zi­ar des SWR mög­li­cher­wei­se zu früh: »Die­ses Urteil ist eine wich­ti­ge Etap­pe auf dem not­wen­di­gen Weg, Klar­heit in einer gebüh­ren­recht­li­chen Fra­ge zu erlan­gen, die durch sich wider­spre­chen­de Urtei­le ers­ter Instanz für den Gebüh­ren­zah­ler unüber­sicht­lich gewor­den war. Wir sehen auch einer mög­li­chen Revi­si­on des Urteils beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt mit Gelas­sen­heit ent­ge­gen.«

[sati­re] Für mich bedeu­tet die For­mu­lie­rung: Ich wer­de Kin­der­geld bean­tra­gen. Ich habe zwar kei­ne Kin­der, aber ich hal­te ein ent­spre­chen­des Gerät bereit. [/​satire] ;o)

Quel­len: Hei­se und Golem

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