Bossland gegen Blizzard – die nächste Runde und weitere Klage
Die Kanzlei Dr. Behrmann und Härtel, die Bossland vertreten, haben nun dem Gericht ihre Duplik zugestellt, das ist die Antwort auf Blizzards Replik, man kann den ‘Text auf der Webseite der Kanzlei einsehen. Die Verhandlung ist für den 28. Februar 2012 angesetzt.
Mal abgesehen davon, dass Bots für andere Spieler natürlich die Pest sind und man sie grundsätzlich nicht gutheißen kann, steht die Frage im Raum, ob Anbieter solche Hilfsprogramme überhaupt rechtswirksam verbieten können. Ich würde mal vermuten: ja.
Zusätzlich zu diesem Verfahren strengt Bossland laut der Anwaltskanzlei allerdings nun selbst ein weiteres gegen Blizzard an, dieses jedoch nicht in Hamburg und (scheinbar) unabhängig von demjenigen in Sachen Bots. Darin soll geprüft werden, ob die AGBs und Nutzungsbedingungen (EULA) Blizzards für WOW nach deutschem Recht überhaupt mit deutschem Recht vereinbar sind, oder ob sie Passi enthalten, die ungültig sind, weil sie die Kunden über Gebühr benachteiligen – und damit möglicherweise in Teilen unwirksam sind. Ich würde vermuten, dass der Auslöser hierfür auch im Vorgehen gegen die EULAs von Electronic Arts seitens Verbraucherzentrale und Datenschützern zu sehen ist. Ähnliche wie die bemängelten Punkte in EAs AGBs finden sich auch in jenen von WOW (und anderer MMOs). Ich behaupte ja schon lange, dass die Nutzungsbedingungen diverser MMOs nicht rechtskonform sind. Jetzt wird das endlich mal vor Gericht ausgetragen. Ob etwas für die Kunden Erfreuliches dabei heraus kommt, werden wir abwarten müssen – wahrscheinlich über mehrere Instanzen.
Weitere Informationen zum Thema auch bei buffed.de und Golem
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Bild: WOW-Troll-Cosplay auf der RPC, Bild von mir