Warum man online keine Filme kauft, diesmal: Sony

Es ist schein­bar so ein­fach: Man muss nicht mehr mit Sil­ber­schei­ben han­tie­ren, man kauft Fil­me und Fern­seh­se­ri­en bei einem Strea­ming­an­bie­ter und kann sie dann jeder­zeit strea­men, solan­ge der Inter­net­zu­gang schnell ist und funk­tio­niert (allein die­se bei­den Fak­to­ren kön­nen im Inter­net-Ent­wick­lungs­land Deutsch­land aller­dings bis­wei­len schwie­rig sein). Puris­ten wer­den sofort ein­wen­den, dass die Bild­qua­li­tät der hoch­kom­pri­mier­ten Video­streams schon mal zu wün­schen übrig lässt und man statt kna­cki­ger Bil­der dann nur Arte­fakt­brei zu sehen bekommt, trotz 100M­Bit-Lei­tung. Das ist sicher­lich wei­ter­hin ein star­kes Argu­ment für Sil­ber­schei­ben.

Ein noch viel stär­ke­res ist aller­dings, dass man im Prin­zip jeder­zeit den Zugriff auf sei­ne »gekauf­ten« Inhal­te ver­lie­ren kann. Ent­we­der weil die Platt­form plei­te geht,. oder ein­fach schließt, wie das in der Ver­gan­gen­heit bereits mehr­fach pas­sier­te. Die ande­re Mög­lich­keit ist, dass der Anbie­ter kei­nen Bock mehr auf das Anbie­ten von Fil­men und Seri­en hat und das Ange­bot dann ein­fach schließt.

Das ist kei­ne Theo­rie, Sony tut das gera­de. Die hat­ten bereits im ver­gan­ge­nen August das Film- und Seri­en­an­ge­bot ein­ge­stellt, weil ande­re Diens­te ihnen den Rang abge­lau­fen hat­ten. Damals hieß es aller­dings noch, erwor­be­ne Inhal­te stün­den wei­ter zur Ver­fü­gung. Jetzt sagt der Kon­zern, dass hau­fen­wei­se Inhal­te ab dem 31. August 2022 von der Platt­form ver­schwin­den wer­den. Dar­un­ter Fil­me wie JOHN WICK, ROBOCOP, Die SAW-Rei­he, PADDINGTON 1 & 2, STARGATE oder AMERICAN GODS. Es han­delt sich um Con­tent aus dem Stu­dio­ca­nal-Port­fo­lio, man kann also ver­mu­ten, dass Sony die Lizenz­ge­büh­ren für die Inhal­te nicht mehr zah­len möch­te und sie des­we­gen von der Platt­form nimmt.

Ob man sein Geld zurück­be­kommt ist anhand der Anga­ben auf Sonys Web­sei­ten nicht klar (und eher unwahr­schein­lich), eben­so wenig kann man nach­voll­zie­hen, ob man her­un­ter gela­de­ne Fil­me wei­ter wird abspie­len kön­nen. Laut den AGB kann der Betrei­ber ohne­hin jeg­li­che Inhal­te jeder­zeit ent­fer­nen.

Ange­sicht von Aktio­nen wie die­ser (und ähn­li­chen Fäl­len aus der Ver­gan­gen­heit, Para­mount & CBS haben bei­spiels­wei­se alle STAR TREK-Seri­en von Net­flix ent­fernt, um sie selbst teu­er zu ver­mark­ten) kann man Film- und Fern­seh­fans nur ein­dring­lich dazu raten, die Inhal­te nicht auf Strea­ming­platt­for­men zu »kau­fen« oder dar­auf zu hof­fen, dass sie dort vor­han­den blei­ben, son­dern sie auf phy­si­schem Daten­trä­ger zu erwer­ben (oder maxi­mal als nicht DRM-geschütz­te Datei, aber das Ange­bot exis­tiert  aus Angst vor Kopien qua­si nicht). Denn sonst ist das teu­er gekauf­te Mate­ri­al auf ein­mal futsch, zusam­men mit dem dafür bezahl­ten Geld.