Gamescom: Sind Plüschtiere Waffen?

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Ich muss mich doch mal aus dem Urlaub mel­den … Die Ver­an­stal­ter der Games­com, die in der über­nächs­ten Woche in Köln statt­fin­det, haben in der Cos­play­er-Sze­ne für eini­gen Auf­ruhr gesorgt, denn offen­bar auf­grund der Anschlä­ge der letz­ten Wochen wur­den erst jetzt, kurz vor der Ver­an­stal­tung Regeln auf­ge­stellt, die Cos­play­ern das Mit­brin­gen von Waf­fen­at­trap­pen unter­sa­gen. Und nicht nur das, das­sel­be gilt auch für »waf­fen­ähn­li­che« Gegen­stän­de, ohne dass das wei­ter aus­for­mu­liert wur­de, also völ­lig intrans­pa­ren­te Gum­mi­an­wei­sun­gen, mit denen sich ver­mut­lich nach Guts­her­ren­art alles ver­bie­ten lässt.

Beson­ders pikant war die Ant­wort auf die Anfra­ge eine Cos­playe­rin, die ein Plüsch­tier und einen Sty­ro­por­vo­gel mit­brin­gen woll­te und der man ant­wor­te­te:

Bedau­er­li­cher­wei­se sehen wir uns gezwun­gen, die Defi­ni­ti­on »Waf­fe« sehr hart zu inter­pre­tie­ren. Dies bedeu­tet, dass alle von Dir auf­ge­lis­te­ten Gegen­stän­de nicht zuge­las­sen sind.

Ein Plüsch­tier ist eine Waf­fe? Das hielt ich für äußerst gro­tesk und frag­te des­we­gen nach:

Sehr geehr­te Frau xxxxx,

Da ich die in mei­nen Augen über­zo­gen para­no­ide Her­an­ge­hens­wei­se der Köln­mes­se in einem Arti­kel the­ma­ti­sie­ren wer­de, bit­te ich um Stel­lung­nah­me zu dem als Screen­shot ange­häng­ten Fall, in dem Sie einer Cos­playe­rin unter­sa­gen wol­len, einen Geh­stock aus Pap­pe, sowie einen Plüsch- und einen Sty­ro­por­vo­gel mit­zu­brin­gen.
War­um wird das unter­sagt? Han­delt es sich bei Plüsch­tie­ren oder Sty­ro­por­vö­geln Ihrer Ansicht nach um »waf­fen­ähn­li­che Gegen­stän­de«? Falls ja, bit­te ich um eine Begrün­dung. Falls nein, bit­te ich um eine Begrün­dung für das Ver­bot. Sind Sie nicht der Ansicht, hier voll­kom­men über­zo­gen und unver­hält­nis­mä­ßig zu agie­ren?
Für Infor­ma­tio­nen bedan­ke ich mich im vor­aus. Ich wei­se dar­auf hin, dass eine Ant­wort in einem Arti­kel zitiert wer­den wird. Eben­so das Aus­blei­ben einer sol­chen.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holz­hau­er
Phan​ta​News​.de
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Eine Ant­wort kam heu­te, die ist so kurz wie aus­sa­ge­arm:

Hal­lo Herr Holz­hau­er,

bit­te ent­schul­di­gen Sie die For­mu­lie­rung der Ant­wort, die in die­sem Fall lei­der nicht aus­rei­chend dif­fe­ren­ziert war. Plüsch­tie­re und auch Sty­ro­por­vö­gel sind kei­ne waf­fen­ähn­li­che Gegen­stän­de und daher als Kos­tüm­be­stand­tei­le zuläs­sig.

Gruß,
xxxx

Aha. Na das ist doch schon ein­mal was. Ein Plüsch­tier ist also kei­ne Waf­fe. Bahn­bre­chend. Man muss sich jetzt fra­gen, wie es dann zu die­ser kom­plet­ten Falsch­aus­sa­ge kom­men konn­te? Nach­läs­sig­keit? Sind den Mit­ar­bei­tern der Köln­mes­se die­se »Cos­play-Spin­ner« völ­lig egal und man kann nach Belie­ben mit ihnen umsprin­gen? Und: Natür­lich blei­ben dadurch die Bedin­gun­gen für Cos­play­er wei­ter­hin völ­lig intrans­pa­rent, des­we­gen habe ich noch eine wei­te­re Fra­ge hin­ter­her­ge­schickt:

Sehr geehr­te Frau xxxx,

wird das auch öffent­lich gemacht? Die Cos­play­er­sze­ne ergeht sich seit ges­tern in erheb­lich kri­ti­schen Äuße­run­gen und inten­si­ver Dis­kus­si­on über das Ver­hal­ten der Games­com-Ver­an­stal­ter und die völ­lig unkla­ren Bedin­gun­gen hin­sicht­lich erlaub­ter Gegen­stän­de. Wer­den Sie die­se noch deut­li­cher for­mu­lie­ren, damit die Cos­play­er eine höhe­re Sicher­heit bekom­men, nicht am Ein­gang abge­wie­sen zu wer­den, oder Gegen­stän­de kon­fis­ziert zu bekom­men? Was ist mit Per­so­nen, die kei­ne Kennt­nis von den »Regeln« erlan­gen konn­ten? Wer­den die ein­ge­zo­ge­nen Gegen­stän­de sol­cher Per­so­nen gekenn­zeich­net, gesam­melt und nach Besuchs­en­de zurück­ge­ge­ben? Oder wer­den inkri­mi­nier­te Gegen­stän­de ver­nich­tet? Wer­den sol­che Per­so­nen trotz gül­ti­ger Ein­tritts­kar­te abge­wie­sen, wenn sie mit einer Ver­nich­tung ihres Besit­zes nicht ein­ver­stan­den sind? Wie sind also die kon­kre­ten Bedin­gun­gen?

Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen bedan­ke ich mich im vor­aus.

Wenn sich nun Cos­play­er ent­schei­den, auf­grund der in mei­nen Augen völ­lig über­zo­ge­nen Regeln nicht zur Games­com zu fah­ren, dann ist das für die Köln­mes­se kei­ner­lei Ver­lust, denn schließ­lich sind alle Kar­ten seit Wochen aus­ver­kauft und die Ver­an­stal­ter haben das Geld bereits. Wenn jemand nicht kommt, weil er oder sie mit den kurz­fris­tig uni­la­te­ral ein­ge­füh­ren Regeln nicht ein­ver­stan­den ist, kann das der Köln­mes­se also völ­lig egal sein.

Aber: Es wur­de die Ansicht geäu­ßert, dass sich die Ver­trags­be­din­gun­gen für den Kar­ten­kauf durch die­se Ände­run­gen der AGB eben­falls geän­dert haben, denn die neu­en Regeln sind ja nicht optio­nal, son­dern bin­dend und wer­den damit Teil des Ver­trags. Eine sol­che ein­sei­ti­ge, nach­träg­li­che Ver­trags­än­de­rung ist so aber nicht zuläs­sig, des­we­gen kann man auch mei­ner Ansicht nach vom Kauf zurück­tre­ten.

(Update: Nach­träg­li­che ein­sei­ti­ge Ver­trags­än­de­run­gen sind laut deut­schem Recht nicht zuläs­sig. Und auch eine Klau­sel in AGB, dass die­se sich ein­sei­tig ändern kön­nen, ohne dass der Ver­trags­part­ner zustim­men muss, ist laut BGH nicht zuläs­sig: Urteil vom 11.10.2007, Az. III ZR 63/​07)

Wer also jetzt auf­grund der neu­en »Regeln« nicht mehr auf die Games­com fah­ren möch­te (und das gilt nicht nur für Cos­play­er), soll­te von den Ver­an­stal­tern auf­grund ein­sei­tig und uner­war­tet geän­der­ter AGB sein Geld zurück­ver­lan­gen. Kon­takt­mög­lich­kei­ten fin­det man auf der games­com-Web­sei­te.

Ins­ge­samt hate ich die Sicher­heits­vor­ga­ben der Köln­mes­se für unver­hält­nis­mä­ßig. Wenn wir uns von Ter­ro­ris­ten das Leben ein­schrän­ken und den Spaß ver­der­ben las­sen, haben die Ter­ro­ris­ten gewon­nen, auch ohne dass sie Anschlä­ge ver­üben. Und wenn sich auf­grund der Taschen- und Latex­waf­fen­kon­trol­len lan­ge Schlan­gen bil­den, wäre es für einen Irren ein leich­tes, einen Anschlag auf eben die­se War­ten­den zu ver­üben. Das Sicher­heits­kon­zept erscheint mir in der vor­lie­gen­den Form sehr unaus­ge­go­ren und in jeder Hin­sicht zu unguns­ten der Besu­cher schnell zusam­men­ge­zim­mert.

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