Electronic Arts Lizenzvertrag (EULA) in weiten Teilen ungültig bis rechtswidrig

Ich hat­te an die­ser Stel­le bereits mehr­fach the­ma­ti­siert, dass ich der Ansicht bin, es gäbe in den EULAs ein­schlä­gi­ger Spie­le­her­stel­ler gera­de für MMOs hau­fen­wei­se frag­wür­di­ge oder nicht mit deut­schem Recht zu ver­ein­ba­ren­de Klau­seln. Elec­tro­nic Arts hat inzwi­schen eine neue Vari­an­te, die aber im Ver­gleich zu vor­he­ri­gen und denen ande­rer Publisher nicht nur eine Unver­schämt­heit ist, son­dern in etli­chen Punk­ten kon­kret gegen deut­sches Recht ver­stößt.

Woher ich das weiß? Die Zeit­schrift GAMESTAR hat einen Anwalt mit der Über­prü­fung der »Origin«-EULA beauf­tragt und des­sen Exper­ti­se, die auf der GAME­STAR-Web­sei­te ver­öf­fent­licht wur­de, spricht eine sehr deut­li­che Spra­che.

EA will sich umfang­rei­che Zugriffs­rech­te auf die Com­pu­ter und Daten der Nut­zer ein­räu­men. Zum einen spricht der Anwalt von einer »Spy­wa­re« die anstatt eines Kopier­schut­zes instal­liert wird. Zum ande­ren möch­te EA sowohl alle instal­lier­te Soft­ware auf Recht­mä­ßig­keit prü­fen, aber auch bei­spiels­wei­se Nach­rich­ten mit Drit­ten aus­wer­ten und zu Mar­ke­ting­zwe­cken ver­wen­den. Auch der Ver­such, Eng­land als Gerichts­stand fest­zu­le­gen ist nicht zuläs­sig.

Ich emp­feh­le drin­gend, sich den Arti­kel bei GAMESTAR mal durch­zu­le­sen, denn wenn Elec­tro­nic Arts davon nicht deut­lich abrückt, dann wird man kei­ne Spie­le des Publishers mehr nut­zen kön­nen, ohne Angst haben zu müs­sen, dass EA den Com­pu­ter und den Nut­zer aus­gie­big aus­schnüf­felt. Das wür­de dann lei­der auch bedeu­ten: kein STAR WARS – THE OLD REPUBLIC.

Es ist ein­deu­tig anzu­neh­men, dass EA sich die­se Dreis­tig­kei­ten auch des­we­gen gera­de jetzt her­aus nimmt, weil neben dem lang erwar­te­ten BATTLEFIELD 3 (hier wur­den die rechts­wid­ri­gen EULA-Pas­si ent­deckt) eben auch SWTOR ansteht und ein Ver­kaufs­schla­ger wer­den dürf­te. Da kann man den Kun­den mal eben Spay­wa­re und einen sol­chen dreis­ten Lizenz­ver­trag unter­ju­beln – dach­ten sie bei EA.

Ich hof­fe sehr, die Bericht­erstat­tung übt einen der­ar­ti­gen Druck auf EA aus, dass die noch mehr zurück­ru­dern, als sie es bereits getan haben (eini­ge Pas­sa­gen wur­den bereits über­ar­bei­tet oder ent­fernt).

Gefun­den bei Hei­se

Nach­trag: zitie­ren möch­te ich noch zwei Ana­ly­sen des Anwalts zu den mög­li­chen Fol­gen:

  • Über EA könn­te ein Buß­geld durch die Daten­schutz­be­hör­den bis zu 300.000 Euro ver­hängt wer­den. Soweit bekannt, hat EA jedoch kei­nen Sitz in Deutsch­land, also ist das unwahr­schein­lich.
  • Eben­so unwahr­schein­lich sind daher die Abmah­nun­gen von Mit­be­wer­bern (sic! es müss­te »durch Mit­be­wer­ber« hei­ßen, Anm. Red.) oder Ver­brau­cher­schutz­zen­tra­len.

Das bedeu­tet, man kann nur dage­gen vor­ge­hen, indem man mas­si­ven öffent­li­chen Druck auf­baut!

Nach­trag zwei: dazu passt ja das hier, eben­falls frisch bei Hei­se – Elec­tro­nic Arts gerät tie­fer in die Ver­lust­zo­ne

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Bild »Spy­wa­re« von laa­ba­don aus der Open Clip­art Libra­ry, Public Domain