In Lateinamerika ist Alejandro Fernández alias »El Potrillo« einer der bekanntesten und erfolgreichsten Sänger, er hat mehrere Dutzend Hits produziert und zwei »Latin Grammys« erhalten. Bis vor Kurzem war er bei Sony Mexico unter Vertrag, der sieben CDs beinhaltete, allerdings löste er diesen Vertrag im letzten Jahr und schloss einen neuen mit Universal Music ab.
Sony war nun aber offensichtlich der Ansicht, dass kein bestehender Vertrag sie nicht daran hindern dürfe, dennoch Lieder, Fotos und Videos des Künstlers zu veröffentlichen. Warum auch, Verträge werden wohl nach der Ansicht von Sony Mexico überbewertet… Und so brachte man – man verzeihe mir den Ausdruck, aber mir fällt nichts anderes ein – kackendreist ein neues Album mit Stücken von Fernández heraus.
Der war darüber natürlich nicht gerade erfreut und ließ seinen Anwalt dem Label eine Unterlassungsaufforderung zustellen, die von diesem allerdings geflissentlich ignoriert wurde. Was interessiert so einen Musikmulti auch das Recht des Urhebers?
Der Anwalt schaltete die Polizei ein, die starteten eine Razzia bei Sony in Mexico City und beschlagnahmten 6397 Exemplare der beanstandeten CD sowie ein Master und Cover-Art.
Sony ist übrigens der Ansicht, rechtmäßig zu handeln, wenn sie Stücke, die bei den vorigen sieben Alben keine Verwendung fanden, in ein achtes packen und gegen den erklärten Willen des Künstlers veröffentlichen. Fernández´ Anwalt Jose Luis Caballero sieht das anders: »Es steht völlig außer Frage, dass der Vertrag auf sieben Alben beschränkt war.«
Endgültig entscheiden wird nun ein mexikanisches Gericht. Kein Wunder, dass die Major Labels von manch einem als »Content Mafia« bezeichnet werden… Angesichts des dauerhaften und lauthalsen Lamentierens über Musikpiraterie ist das Verhalten von Sony aber in meinen Augen höchst fragwürdig.
Bild: Alejandro Fernández August 2008, aus der Wikipedia