… und eigentlich hört sich das ja ganz gut an. Man verfasst eine englischsprachige Geschichte von ca. 3000 bis 12000 Worten, die in einem der Blizzard-Universen spielen soll (Also WARCRAFT, STARCRAFT oder DIABLO). Dem Gewinner winkt nicht nur ein Besuch beim Blizzard-Autorenteam in Kalifornien, sondern auch das Schwert des Lichkönigs – Frostmourne – als Dekowaffe. Weitere Platzierte erhalten Sachgeschenke in Form von Romanbundles.
Dennoch kann man von der Teilnahme nur abraten, denn die Teilnahmebedingungen beinhalten, dass man sämtliche Rechte an seiner Schöpfung auf alle Zeit und (man lese und staune) »im gesamten Universum« abgibt. Sicherlich werden dennoch zehntausende mitmachen… Hier Paragraph sieben der Teilnahmebedingungen:
All entries and materials submitted to Sponsor in connection with the Contest (collectively, »Entry Materials«), along with all copyright, trademark and other proprietary rights associated therewith, become the property of Sponsor upon submission, including the right to use your name, voice, bio, and likeness if requested by Sponsor. […] Without limiting the generality of the foregoing, you acknowledge that Sponsor shall have the right to use, modify, reproduce, publish, perform, display, distribute, make derivative works of and otherwise commercially exploit the Entry Materials in perpetuity and throughout the universe, in any manner or medium now existing or hereafter developed, without separate compensation to you or any other person or entity. You agree to take, at Sponsor’s expense, any further action (including, without limitation, execution of affidavits and other documents) reasonably requested by Sponsor to effect, perfect or confirm Sponsor’s rights as set forth above in this paragraph 7. Notwithstanding the foregoing, you may not sell, sublicense or distribute the Entry Materials or any derivative of the Entry Materials without the express, written permission of Sponsor.
Es drängt sich unwillkürlich die Frage auf: »Wo soll ich mit meinem Blut unterschreiben?« :o)
Hallo,
das klingt natürlich auf den ersten Blick hart, obwohl einige sehr humorige Bezeichnungen darunter sind. Auf den zweiten Blick bedeutet dies aber eigentlich sehr wenig.
Denn – wenn man an diesem Wettbewerb teilnimmt, schreibt man im Grunde Fan-Fiction. Man benutzt Begriffe, Namen etc. aus den Welten von Blizzard. Und da Blizzard das Coypright auf eben diese Dinge hält, kann der Autor gar keine Rechte an den geschützten Begriffen und damit am Gesamtwerk haben. Sicher, er hat das geistige Eigentum, kann es aber ansonsten nicht veröffentlichen, da er damit gegen das Coypright verstößt. Rechtlich ist Fan-Fiction ohnehin sehr problematisch, da im Grunde das geistige Eigentum des Originals verletzt wird. Zwar lassen Verlage, Filmfirmen etc. das meist zu, aber es ist eben ein Wohlwollen, auf den Hobby-Sektor beschränkt und ohne jegliches finanz. Interesse des Autors. Andere hingegen verbieten es generell, etwa Anne Rice.
Eine Geschichte, die zwar in den Welten von Blizzard spielt, jedoch keine geschützten Namen etc. enthält, kann es kaum geben. Und wenn, wird jeder Fan die Nase rümpfen, ebenso Blizzard, die Story also nicht gewinnen.
Was also bedeutet es, wenn der Autor seine Rechte bis in alle Ewigkeit abgibt? Welche Rechte hätte er, die er bewahren müsste?
Grüße
Das Urheberrecht, nach deutschem Gesetz, ich verweise auf http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html. Es ist völlig irrelevant, ob in einer solchen Geschichte Blizzard-Versatzstücke Verwendung finden oder nicht, eine komplette Vereinnahmung der Kreativität des Erschaffers geht in dieser drastischen Form wahrscheinlich nur in den USA (und man unterwirft sich den Bedingungen, wenn man denn so blöd ist etwas einzusenden). Wer kein Problem damit hat, dass ALLE Rechte an der eigenen Schöpfung (und trotz der verwendeten und geschützen Begriffe düfte eine entsprechende Schöpfungstiefe fast immer gegeben sein) an Blizzard gehen, der soll ruhig seine Geschichte einsenden. Angemessen und verhältnismäßig ist das immer noch nicht. Autoren, die Lizenzprodukte verfassen erhalten auch ihr Geld, warum also eine qualitativ gute Amateur-Geschichte (und das wird eine Gewinnerstory wohl sein) nicht? Hat ein Hobby-Autor weniger Recht auf Entlohnung, als ein Profi bei selber Leistung? Ich denke nicht.
Gesetzt den Fall (es ist recht theoretisch aber denkbar und auch nicht ohne Präzedenzfall), die Geschichte ist so erfolgreich und beliebt, dass ein Film danach gedreht wird und der spielt Millionen ein, geht der Autor leer aus. Es reicht aber schon, dass auf der Basis der Geschichte eine WOW-Expansion heraus kommt, oder ein Buch nach der Idee geschrieben wird. Der Autor geht leer aus. Ist das Deine Interpretation von gerechter Entlohung eines Autors?
Mich wundert übrigens insbesondere, dass jemand so denkt, der selbst ein Autor ist…
Warum so aufgeregt? Ich habe doch nie bestritten, dass das geistige Eigentum bei dem, Verfasser der Story liegt. Ganz im Gegenteil, ich habe es sogar ausdrücklich geschrieben. Nur nützt einem dieses Recht nichts, da man die Story höchstens in Fan-Fiction-Kreisen veröffentlichen könnte, niemals aber gegen Bares.
Abgesehen von dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Story DER Hit wird (wobei die Verlage dann anklopfen würden, um eine Nicht-Blizzard-Story zu kaufen) spielt es für den Verfasser kaum eine Rolle, was mit den Rechten ist. Die Geschichte liegt ihm wie Blei in der Schublade.
Seien wir realistisch – da werden gefühlt eine Million Fans von WOW mitmachen, die ihre Geschichten bisher als fan-Fiction veröffentlichten. Wenn einer von denen die Ehre hätte, »Vater« einer WOW-Expansion zu sein, dann würde ihm das schon reichen.
Meine Interpretation einer gerechten Entlohnung spielt hier keine Rolle. Schließlich ist es ja nicht so, als würde Blizzard diese Klauseln geheim halten. Eigentlich schreiben sie die ziemlich groß auf ihre Seite. Das heißt, dass der Teilnehmer weiß, was er tut. Wenn ihm die Ehre genügt, oder die Aussicht auf einen kleinen Preis, dann ist das okay. Wem das nicht reicht, der nimmt eben nicht daran teil. Weshalb sich also aufregen? Wer weiß, was er tut, und es dennoch tut, der weiß schon, was er tut.
Warum wundert es dich eigentlich, dass ich so denke? Gerade weil ich Autor bin, sehe ich das völlig unverkrampft. Ein Verlag/Unternehmen macht ein Angebot, das man annehmen kann oder nicht. Mir persönlich gefallen die Konditionen nicht, ich würde nie daran teilnehmen. Aber ich verdiene ja damit auch Geld. Andere schreiben aus Spaß und denen ist wurscht, wie und ob sie entlohnt werden. Soll cih denen alles vermiesen?
Ich runzle die Stirn und frage mich voll der Verwunderung, wie der Kommentator darauf kommt, ich könnte »aufgeregt« sein…
»Der Teilnehmer weiß was er tut« ist eine nette Idee, entspricht aber nicht der Realität. Erfahrungsgemäß werden solche Teilnahmebedingungen nur von einem geringen Bruchteil der Teilnehmer gelesen, insbesondere dann, wenn ein gerüttelt Maß dieser Teilnehmer minderjährig sein dürfte. Und die Klauseln sind nicht eben an prominenter Stelle angebracht, man stolpert nicht darüber.
»Auf den zweiten Blick bedeutet dies aber eigentlich sehr wenig.« unterscheidet sich inhaltlich deutlich von den Aussagen im zweiten Kommentar… Es bedeutet eben nicht »sehr wenig«, aus der Sicht des Autoren.
Und abschließend: Genau, mir gefallen die Konditionen ebenfalls nicht und meine Intention war es, exakt auf die Implikationen aufmerksam zu machen, eben auch für diejenigen, die üblicherweise keine Teilnahmebedingungen lesen. Ich kann die Argumentation »es sind doch nur Fans und von denen schreibt doch eh keiner einen Hit« übrigens immer noch nicht nachvollziehen. Urheber bleibt Urheber. Wenn jemand wissentlich und freiwillig alle Rechte aufgeben möchte, sei ihm oder ihr das unbenommen, aber auf die Problematik hinweisen sollte man dennoch und genau das habe ich getan. Man muss den Blick für solche Praktiken schärfen, siehe Facebook, die ebenfalls versucht haben, das geistige Eigentum seiner Nutzer zu vereinnahmen und damit übel aufgelaufen sind.