Blizzard lobt Storywettberb aus…

… und eigent­lich hört sich das ja ganz gut an. Man ver­fasst eine eng­lisch­spra­chi­ge Geschich­te von ca. 3000 bis 12000 Wor­ten, die in einem der Bliz­zard-Uni­ver­sen spie­len soll (Also WARCRAFT, STARCRAFT oder DIABLO). Dem Gewin­ner winkt nicht nur ein Besuch beim Bliz­zard-Autoren­team in Kali­for­ni­en, son­dern auch das Schwert des Lich­kö­nigs – Frost­mourne – als Deko­waf­fe. Wei­te­re Plat­zier­te erhal­ten Sach­ge­schen­ke in Form von Roman­bund­les.

Den­noch kann man von der Teil­nah­me nur abra­ten, denn die Teil­nah­me­be­din­gun­gen beinhal­ten, dass man sämt­li­che Rech­te an sei­ner Schöp­fung auf alle Zeit und (man lese und stau­ne) »im gesam­ten Uni­ver­sum« abgibt. Sicher­lich wer­den den­noch zehn­tau­sen­de mit­ma­chen… Hier Para­graph sie­ben der Teil­nah­me­be­din­gun­gen:

All ent­ries and mate­ri­als sub­mit­ted to Spon­sor in con­nec­tion with the Con­test (coll­ec­tively, »Ent­ry Mate­ri­als«), along with all copy­right, trade­mark and other pro­prie­ta­ry rights asso­cia­ted the­re­wi­th, beco­me the pro­per­ty of Spon­sor upon sub­mis­si­on, inclu­ding the right to use your name, voice, bio, and liken­ess if reques­ted by Spon­sor. […] Wit­hout limi­ting the gene­ra­li­ty of the fore­go­ing, you ack­now­ledge that Spon­sor shall have the right to use, modi­fy, repro­du­ce, publish, per­form, dis­play, dis­tri­bu­te, make deri­va­ti­ve works of and other­wi­se com­mer­ci­al­ly exploit the Ent­ry Mate­ri­als in per­p­etui­ty and throug­hout the uni­ver­se, in any man­ner or medi­um now exis­ting or here­af­ter deve­lo­ped, wit­hout sepa­ra­te com­pen­sa­ti­on to you or any other per­son or enti­ty. You agree to take, at Sponsor’s expen­se, any fur­ther action (inclu­ding, wit­hout limi­ta­ti­on, exe­cu­ti­on of affi­da­vits and other docu­ments) reason­ab­ly reques­ted by Spon­sor to effect, per­fect or con­firm Sponsor’s rights as set forth abo­ve in this para­graph 7. Not­wi­th­stan­ding the fore­go­ing, you may not sell, sub­li­cen­se or dis­tri­bu­te the Ent­ry Mate­ri­als or any deri­va­ti­ve of the Ent­ry Mate­ri­als wit­hout the express, writ­ten per­mis­si­on of Spon­sor.

Es drängt sich unwill­kür­lich die Fra­ge auf: »Wo soll ich mit mei­nem Blut unter­schrei­ben?« :o)

4 Kommentare zu „Blizzard lobt Storywettberb aus…“

  1. Hal­lo,

    das klingt natür­lich auf den ers­ten Blick hart, obwohl eini­ge sehr humo­ri­ge Bezeich­nun­gen dar­un­ter sind. Auf den zwei­ten Blick bedeu­tet dies aber eigent­lich sehr wenig.
    Denn – wenn man an die­sem Wett­be­werb teil­nimmt, schreibt man im Grun­de Fan-Fic­tion. Man benutzt Begrif­fe, Namen etc. aus den Wel­ten von Bliz­zard. Und da Bliz­zard das Coyp­right auf eben die­se Din­ge hält, kann der Autor gar kei­ne Rech­te an den geschütz­ten Begrif­fen und damit am Gesamt­werk haben. Sicher, er hat das geis­ti­ge Eigen­tum, kann es aber ansons­ten nicht ver­öf­fent­li­chen, da er damit gegen das Coyp­right ver­stößt. Recht­lich ist Fan-Fic­tion ohne­hin sehr pro­ble­ma­tisch, da im Grun­de das geis­ti­ge Eigen­tum des Ori­gi­nals ver­letzt wird. Zwar las­sen Ver­la­ge, Film­fir­men etc. das meist zu, aber es ist eben ein Wohl­wol­len, auf den Hob­by-Sek­tor beschränkt und ohne jeg­li­ches finanz. Inter­es­se des Autors. Ande­re hin­ge­gen ver­bie­ten es gene­rell, etwa Anne Rice.
    Eine Geschich­te, die zwar in den Wel­ten von Bliz­zard spielt, jedoch kei­ne geschütz­ten Namen etc. ent­hält, kann es kaum geben. Und wenn, wird jeder Fan die Nase rümp­fen, eben­so Bliz­zard, die Sto­ry also nicht gewin­nen.

    Was also bedeu­tet es, wenn der Autor sei­ne Rech­te bis in alle Ewig­keit abgibt? Wel­che Rech­te hät­te er, die er bewah­ren müss­te?

    Grü­ße

  2. Stefan Holzhauer

    Das Urhe­ber­recht, nach deut­schem Gesetz, ich ver­wei­se auf http://​bun​des​recht​.juris​.de/​u​r​h​g​/​i​n​d​e​x​.​h​tml. Es ist völ­lig irrele­vant, ob in einer sol­chen Geschich­te Bliz­zard-Ver­satz­stü­cke Ver­wen­dung fin­den oder nicht, eine kom­plet­te Ver­ein­nah­mung der Krea­ti­vi­tät des Erschaf­fers geht in die­ser dras­ti­schen Form wahr­schein­lich nur in den USA (und man unter­wirft sich den Bedin­gun­gen, wenn man denn so blöd ist etwas ein­zu­sen­den). Wer kein Pro­blem damit hat, dass ALLE Rech­te an der eige­nen Schöp­fung (und trotz der ver­wen­de­ten und geschüt­zen Begrif­fe düf­te eine ent­spre­chen­de Schöp­fungs­tie­fe fast immer gege­ben sein) an Bliz­zard gehen, der soll ruhig sei­ne Geschich­te ein­sen­den. Ange­mes­sen und ver­hält­nis­mä­ßig ist das immer noch nicht. Autoren, die Lizenz­pro­duk­te ver­fas­sen erhal­ten auch ihr Geld, war­um also eine qua­li­ta­tiv gute Ama­teur-Geschich­te (und das wird eine Gewin­ner­sto­ry wohl sein) nicht? Hat ein Hob­by-Autor weni­ger Recht auf Ent­loh­nung, als ein Pro­fi bei sel­ber Leis­tung? Ich den­ke nicht.

    Gesetzt den Fall (es ist recht theo­re­tisch aber denk­bar und auch nicht ohne Prä­ze­denz­fall), die Geschich­te ist so erfolg­reich und beliebt, dass ein Film danach gedreht wird und der spielt Mil­lio­nen ein, geht der Autor leer aus. Es reicht aber schon, dass auf der Basis der Geschich­te eine WOW-Expan­si­on her­aus kommt, oder ein Buch nach der Idee geschrie­ben wird. Der Autor geht leer aus. Ist das Dei­ne Inter­pre­ta­ti­on von gerech­ter Ent­lo­hung eines Autors?

    Mich wun­dert übri­gens ins­be­son­de­re, dass jemand so denkt, der selbst ein Autor ist…

  3. War­um so auf­ge­regt? Ich habe doch nie bestrit­ten, dass das geis­ti­ge Eigen­tum bei dem, Ver­fas­ser der Sto­ry liegt. Ganz im Gegen­teil, ich habe es sogar aus­drück­lich geschrie­ben. Nur nützt einem die­ses Recht nichts, da man die Sto­ry höchs­tens in Fan-Fic­tion-Krei­sen ver­öf­fent­li­chen könn­te, nie­mals aber gegen Bares.
    Abge­se­hen von dem unwahr­schein­li­chen Fall, dass die Sto­ry DER Hit wird (wobei die Ver­la­ge dann anklop­fen wür­den, um eine Nicht-Bliz­zard-Sto­ry zu kau­fen) spielt es für den Ver­fas­ser kaum eine Rol­le, was mit den Rech­ten ist. Die Geschich­te liegt ihm wie Blei in der Schub­la­de.
    Sei­en wir rea­lis­tisch – da wer­den gefühlt eine Mil­li­on Fans von WOW mit­ma­chen, die ihre Geschich­ten bis­her als fan-Fic­tion ver­öf­fent­lich­ten. Wenn einer von denen die Ehre hät­te, »Vater« einer WOW-Expan­si­on zu sein, dann wür­de ihm das schon rei­chen.

    Mei­ne Inter­pre­ta­ti­on einer gerech­ten Ent­loh­nung spielt hier kei­ne Rol­le. Schließ­lich ist es ja nicht so, als wür­de Bliz­zard die­se Klau­seln geheim hal­ten. Eigent­lich schrei­ben sie die ziem­lich groß auf ihre Sei­te. Das heißt, dass der Teil­neh­mer weiß, was er tut. Wenn ihm die Ehre genügt, oder die Aus­sicht auf einen klei­nen Preis, dann ist das okay. Wem das nicht reicht, der nimmt eben nicht dar­an teil. Wes­halb sich also auf­re­gen? Wer weiß, was er tut, und es den­noch tut, der weiß schon, was er tut.

    War­um wun­dert es dich eigent­lich, dass ich so den­ke? Gera­de weil ich Autor bin, sehe ich das völ­lig unver­krampft. Ein Verlag/​Unternehmen macht ein Ange­bot, das man anneh­men kann oder nicht. Mir per­sön­lich gefal­len die Kon­di­tio­nen nicht, ich wür­de nie dar­an teil­neh­men. Aber ich ver­die­ne ja damit auch Geld. Ande­re schrei­ben aus Spaß und denen ist wurscht, wie und ob sie ent­lohnt wer­den. Soll cih denen alles ver­mie­sen?

  4. Stefan Holzhauer

    Ich runz­le die Stirn und fra­ge mich voll der Ver­wun­de­rung, wie der Kom­men­ta­tor dar­auf kommt, ich könn­te »auf­ge­regt« sein…

    »Der Teil­neh­mer weiß was er tut« ist eine net­te Idee, ent­spricht aber nicht der Rea­li­tät. Erfah­rungs­ge­mäß wer­den sol­che Teil­nah­me­be­din­gun­gen nur von einem gerin­gen Bruch­teil der Teil­neh­mer gele­sen, ins­be­son­de­re dann, wenn ein gerüt­telt Maß die­ser Teil­neh­mer min­der­jäh­rig sein dürf­te. Und die Klau­seln sind nicht eben an pro­mi­nen­ter Stel­le ange­bracht, man stol­pert nicht dar­über.

    »Auf den zwei­ten Blick bedeu­tet dies aber eigent­lich sehr wenig.« unter­schei­det sich inhalt­lich deut­lich von den Aus­sa­gen im zwei­ten Kom­men­tar… Es bedeu­tet eben nicht »sehr wenig«, aus der Sicht des Autoren.

    Und abschlie­ßend: Genau, mir gefal­len die Kon­di­tio­nen eben­falls nicht und mei­ne Inten­ti­on war es, exakt auf die Impli­ka­tio­nen auf­merk­sam zu machen, eben auch für die­je­ni­gen, die übli­cher­wei­se kei­ne Teil­nah­me­be­din­gun­gen lesen. Ich kann die Argu­men­ta­ti­on »es sind doch nur Fans und von denen schreibt doch eh kei­ner einen Hit« übri­gens immer noch nicht nach­voll­zie­hen. Urhe­ber bleibt Urhe­ber. Wenn jemand wis­sent­lich und frei­wil­lig alle Rech­te auf­ge­ben möch­te, sei ihm oder ihr das unbe­nom­men, aber auf die Pro­ble­ma­tik hin­wei­sen soll­te man den­noch und genau das habe ich getan. Man muss den Blick für sol­che Prak­ti­ken schär­fen, sie­he Face­book, die eben­falls ver­sucht haben, das geis­ti­ge Eigen­tum sei­ner Nut­zer zu ver­ein­nah­men und damit übel auf­ge­lau­fen sind.

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