Buchhandlungspreis: Weimer hat Buchhandlungen offenbar angelogen
Der Vorgang zum äußerst fragwürdigen Ausschluss dreier linker Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis (ich habe berichtet) kommen weitere pikante Details zutage:
In einer Pressemitteilung der Rechtsvertreter°Innen der Buchhandlungen heißt es heute:
Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) hat die drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen aktiv getäuscht. In einer vom BKM zu verantwortenden E‑Mail vom 10.02.2026 heißt es: „Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden. Die Jury hat sich bei dem sehr hohen Niveau der Bewerbungen die Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht. Die getroffene Wahl schmälert deshalb keineswegs unsere Hochachtung für Ihr großes Engagement.“
Die Jury hat in ihrer Stellungnahme vom 09.03.2026 klargestellt, dass sie die drei Buchhandlungen als Preisträgerinnen vorgesehen hatte. Die nachträgliche Entscheidung, die drei Buchhandlungen von der Prämierung auszuschließen, sei von dem BKM getroffen worden und hätte außerhalb des Einflussbereichs der Jury gelegen.
Man lasse sich das auf der Zunge zergehen. Der Kulturstaatsminister schließt hoheitsvoll und in Großgrundbesitzermanier (und zudem intransparent und rechtlich fragwürdig) Buchhandlungen vom Preis aus, nachdem diese von der Jury ausgesucht wurden und behauptet dann auch noch, die Jury habe sie nicht gewählt, obwohl das eindeutig nicht stimmt.
Ebenfalls pikant die Aussage, dass die Informationen zu dem Vorgang und dem Ausschluss durch Weimer durch eine Whistleblowerin bekannt gemacht wurden, ohne diese wüsste man gar nichts von dem Vorgang. Die Rechtsanwältin findet deutliche Worte:
Es entsteht der Eindruck, dass Weimer und seine Behörde gelogen haben, um sich der öffentlichen Diskussion und der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen.
Hinzu kommt, dass zwei der drei Buchhandlungen nicht nur den Deutschen Buchhandelspreis bekommen sollten, sondern zudem auch noch durch die Jury als »besonders herausragende Buchhandlungen« prämiert wurden, was das Fehlerverhalten von Weimer, seiner Behörde und möglicherweise auch des Innenministeriums via Verfassungsschutz noch drastischer macht.
Seit gestern sind Klagen gegen den BKM und das Bundesamt für Verfassungsschutz vor den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln anhängig.
Seit dem letzten Wochenende ist unter der Adresse https://lesen-hilft.org eine Sammelaktion zur finanziellen Unterstützung der Grundsatzverfahren der drei Buchhandlungen online. Auf der Internetseite heißt es: »Diese Kampagne ist mehr als eine finanzielle Unterstützung. Sie ist ein Zeichen dafür, dass unabhängige Buchkultur wichtig ist.«
So wie ich das beobachte, versucht Weimer das Ganze übrigens auszusitzen.
Bild Weimer By Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=164782033
