Buchhandlungspreis: Weimer hat Buchhandlungen offenbar angelogen

Wolfram Weimer

Der Vor­gang zum äußerst frag­wür­di­gen Aus­schluss drei­er lin­ker Buch­hand­lun­gen vom Deut­schen Buch­hand­lungs­preis (ich habe berich­tet) kom­men wei­te­re pikan­te Details zuta­ge:

In einer Pres­se­mit­tei­lung der Rechtsvertreter°Innen der Buch­hand­lun­gen heißt es heu­te:

Der Bun­des­be­auf­trag­te für Kul­tur und Medi­en (BKM) hat die drei vom Deut­schen Buch­hand­lungs­preis aus­ge­schlos­se­nen Buch­hand­lun­gen aktiv getäuscht. In einer vom BKM zu ver­ant­wor­ten­den E‑Mail vom 10.02.2026 heißt es: „Lei­der muss ich Ihnen mit­tei­len, dass Sie von der unab­hän­gi­gen Jury nicht für eine Aus­zeich­nung aus­ge­wählt wur­den. Die Jury hat sich bei dem sehr hohen Niveau der Bewer­bun­gen die Ent­schei­dungs­fin­dung nicht leicht gemacht. Die getrof­fe­ne Wahl schmä­lert des­halb kei­nes­wegs unse­re Hoch­ach­tung für Ihr gro­ßes Enga­ge­ment.“

Die Jury hat in ihrer Stel­lung­nah­me vom 09.03.2026 klar­ge­stellt, dass sie die drei Buch­hand­lun­gen als Preis­trä­ge­rin­nen vor­ge­se­hen hat­te. Die nach­träg­li­che Ent­schei­dung, die drei Buch­hand­lun­gen von der Prä­mie­rung aus­zu­schlie­ßen, sei von dem BKM getrof­fen wor­den und hät­te außer­halb des Ein­fluss­be­reichs der Jury gele­gen.

Man las­se sich das auf der Zun­ge zer­ge­hen. Der Kul­tur­staats­mi­nis­ter schließt hoheits­voll und in Groß­grund­be­sitz­er­ma­nier (und zudem intrans­pa­rent und recht­lich frag­wür­dig) Buch­hand­lun­gen vom Preis aus, nach­dem die­se von der Jury aus­ge­sucht wur­den und behaup­tet dann auch noch, die Jury habe sie nicht gewählt, obwohl das ein­deu­tig nicht stimmt.

Eben­falls pikant die Aus­sa­ge, dass die Infor­ma­tio­nen zu dem Vor­gang und dem Aus­schluss durch Wei­mer durch eine Whist­le­b­lo­we­rin bekannt gemacht wur­den, ohne die­se wüss­te man gar nichts von dem Vor­gang. Die Rechts­an­wäl­tin fin­det deut­li­che Wor­te:

Es ent­steht der Ein­druck, dass Wei­mer und sei­ne Behör­de gelo­gen haben, um sich der öffent­li­chen Dis­kus­si­on und der gericht­li­chen Kon­trol­le zu ent­zie­hen.

Hin­zu kommt, dass zwei der drei Buch­hand­lun­gen nicht nur den Deut­schen Buch­han­dels­preis bekom­men soll­ten, son­dern zudem auch noch durch die Jury als »beson­ders her­aus­ra­gen­de Buch­hand­lun­gen« prä­miert wur­den, was das Feh­ler­ver­hal­ten von Wei­mer, sei­ner Behör­de und mög­li­cher­wei­se auch des Innen­mi­nis­te­ri­ums via Ver­fas­sungs­schutz noch dras­ti­scher macht.

Seit ges­tern sind Kla­gen gegen den BKM und das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz vor den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten Ber­lin und Köln anhän­gig.

Seit dem letz­ten Wochen­en­de ist unter der Adres­se https://​lesen​-hilft​.org eine Sam­mel­ak­ti­on zur finan­zi­el­len Unter­stüt­zung der Grund­satz­ver­fah­ren der drei Buch­hand­lun­gen online. Auf der Inter­net­sei­te heißt es: »Die­se Kam­pa­gne ist mehr als eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung. Sie ist ein Zei­chen dafür, dass unab­hän­gi­ge Buch­kul­tur wich­tig ist.«

So wie ich das beob­ach­te, ver­sucht Wei­mer das Gan­ze übri­gens aus­zu­sit­zen.

Bild Wei­mer By Mar­tin Rulsch, Wiki­me­dia Com­mons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0, https://​com​mons​.wiki​me​dia​.org/​w​/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​?​c​u​r​i​d​=​1​6​4​7​8​2​033