Es geht natürlich weiterhin um das realitätsferne Urteil des LG Hamburg in Sachen Linksetzung. Soeben ging von mir per Mail folgende Anfrage an die Betreiber der Webseite des Landgerichts Hamburg raus:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde zum Zwecke der Berichterstattung über eins ihrer Urteile gerne einen Link auf Ihre Website
http://justiz.hamburg.de/gerichte/landgericht-hamburg/ und Unterseiten
setzen. Bitte bestätigen Sie mir, dass alle auf der Webseite eingesetzten und urheberrechtlich geschützten Inhalte (Fotografien, Grafiken, Videos, Programmcode, etc.) rechtmäßig sind, d.h. mit Willen der Rechteinhaber verwendet werden. Das gilt auch für Inhalte aus fremden Quellen, die Sie möglicherweise eingebunden haben, wie z.B. YouTube-Videos.
Vielen Dank.
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Mit freundlichem Gruß,
Stefan HolzhauerPhantaNews.de
Phantastische Nachrichten
Erstens bin ich auf die Antwort gespannt, zweitens könnten das andere auch so handhaben, wenn sie über das Urteil berichten möchten … Kontaktdaten findet man unter http://justiz.hamburg.de/gerichte/landgericht-hamburg/impressum/ Ichmeinjanur (ich hoffe auf deren Seiten findet sich nichts Illegales, sonst bin ich erledigt).
Der Text der Anfrage stammt aus einem Artikel von Rechtsanwalt Schwenke
p.s.: Eine sehr ähnliche Anfrage ging auch gerade an die Betreiber von bundesregierung.de raus …
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