Es gibt ja seit einiger Zeit ein Hickhack um die Frage, ob ein Personal Computer ein »neuartiges Empfangsgerät« ist und somit beispielsweise jede Firma die Computer verwendet (oder sogar für die Steuer verwenden muß) Rundfunkgebühren zu zahlen hat. Das trifft natürlich auch Privatleute, die gezielt auf Radio und TV verzichten, aber einen PC besitzen. Hierzu ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster, das insbesondere der GEZ aber auch den öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht gefallen dürfte:
Geklagt hatte ein Student, der weder Radio noch Fernseher besitzt und sich gegen einen Gebührenbescheid des WDR über die monatlich erhobene Internet- und Radiogebühr in Höhe von 5,52 Euro mit dem Hinweis gewehrt hatte, seinen Online-Rechner nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Die GEZ hatte das natürlich anders gesehen und so ging der Fall vors Gericht. Dieses hat jetzt – für mich recht überraschend – entschieden, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann. Damit folgt es einer ähnlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, das eine Anwaltskanzlei von dem Einzug des Obolus für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit DSL-Internetanschluss durch die zuständige GEZ »befreit« hatte. Demnach kann bei »neuartigen Empfangsgeräten« wie PCs, UMTS-Handys oder sogar internetfähigen Kühlschränken aus dem bloßen Vorhalten dieser Apparate nicht direkt auf eine Nutzung für den Rundfunkempfang geschlossen werden.
Das VG Münster stützt sich bei der Entscheidung (Az.: 7 K 1473/07) witzigerweise auf die jährliche Online-Studie von ARD und ZDF zum Nutzungsverhalten. Aus dieser geht hervor, dass 2007 nur 3,4 Prozent der »Onliner« und 2,1 Prozent der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren täglich Netzradio hört. Dass der Kläger seinen PC aber zum Rundfunkempfang nutzt, habe der öffentlich-rechtliche Sender nicht nachgewiesen.
Der WDR kann (und wird ganz sicher) gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Widerspruch einlegen.
Trotzdem ein erster, wichtiger und richtiger Schritt gegen den Kassierwahn der Gebührenmafia und die unsägliche und nach Meinung vieler sogar verfassungswidrige Rundfunkgebühr auf Computer (und ähnliches). Hier noch der Link zur Pressemitteilung von Justiz Online NRW.