Kommentar: Der Börsenverein und Altersbeschränkung auf eBooks
Was war passiert? Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hatte kürzlich eine der regelmäßigen Sitzungen ihres Verlegerausschusses. Nach dem, was man darüber so lesen kann (und auch den Bildern nach zu urteilen), diskutieren dort alte Männer mit Kugelschreibern und Faxgeräten, wie es mit der Branche, dem Drumherum und diesem neumodischen Schnickschnack weiter zu gehen hat. Einer der Punkte war nun, dass Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, den Anwesenden eröffnete, es müsse ab 2017 zwingend eine Alterskennzeichnung, ähnlich der FSK (freiwilligen Selbstkontrolle) bei Filmen, auf eBooks geben. Denn diese seien Telemedien.
Das Börsenblatt selbst verwendete dazu die Formulierung:
Was zunächst wie ein verspäteter Aprilscherz klingt …
Und dem ist eigentlich schon wenig hinzuzufügen, ich werde es aber dennoch tun. Ausgiebig.
…
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