Kostenlose eBooks bei Libreka – revisited
Es kam tatsächlich vergleichsweise schnell eine Antwort von Libreka. Hilfreich war die aber wie erwartet nicht, denn warum sollte ich Adobe Digital Editions installieren, wenn ich einen Adobe-DRM-tauglichen Reader habe? Ja, ich weiß, um das Buch auf den Rechner bzw. den eReader zu bekommen, aber das ist doch völliger Unfug. Außerdem gibts ADE nicht für Linux…
Guten Tag,
es ist richtig, dass in Ihrem Profil ein Link (.acsm) hinterlegt wird, den Sie sich dann herunterladen.
Zum Öffnen der Datei benötigen Sie das Programm »Adobe Digital Editions«.
Weitere Infos hierzu finden Sie hier: http://www.libreka.de/help#drm.Freundliche Grüße
i.A. xxxxxx yyyyy
Ich habe daraufhin geantwortet:
Sehr geehrte Frau yyyyy,
Das hilft mir nicht, da Adobe Digital Editions nicht für Linux angeboten wird.
Zudem habe ich ein Adobe-DRM-taugliches Lesegerät, ich muss also Adobes proprietäre und durch die Verwendung von Flash unsichere Software nicht nutzen und werde dies auch nicht tun. Bitte teilen Sie mir mit, wie ich das ePub auf meinen Reader bekomme.
MfG
Mir ist schon klar, dass das ohne ADE nicht geht, aber man kann ja mal fragen… :o)
Ich habe allerdings nach Frau yyyyys Tipp mal einen Blick auf die Hilfeseite geworfen, dort fand ich einen verblüffenden Hinweis:
Besteht die Möglichkeit ein gekauftes E‑Book umzutauschen?
E‑Books gelten gesetzlich als Waren, die aufgrund ihre Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Wie bei Film‑, Musik- oder Softwaredownloads sind auch elektronische Bücher vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Es ist daher nicht möglich ein E‑Book umzutauschen oder zurückzugeben.
Das ist eine interessante These, die wohl in der Zukunft mal durch ein Gericht überprüft werden muss. Früher wurde das Rückgabeerecht durch das Fernabsatzgesetz geregelt, das wurde inzwischen ins BGB integriert. Wann die Rückgabe von Waren nicht möglich ist wird geregelt im § 312d, da steht unter Punkt 2 (auf den man sich bei Libreka bezieht):
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Habe ich beim Kauf eines eBooks eine Audioaufzeichnung erworben? Nein. Eine Videoaufzeichnung? Nein. Software? Negativ. Habe ich Datenträger »entsiegelt«? Auf keinen Fall.
Dazu kommt, dass die eBooks durch massiv restriktives DRM geschützt sind, ich kann sie also nicht drucken, kopieren oder an Dritte weiter geben. Was ich kann ist, sie anzulesen, aber das kann ich bei einem Papierbuch auch, bevor ich es zurücksende. Sich einen Eindruck vom »aus der Ferne« erworbenen Gut zu machen und es bei Nichtgefallen zurück geben zu können ist ja einer der ausdrücklichen Zwecke dieses Gesetzes. Warum sollte es hier eine Unterscheidung des Mediums geben, also ob der Text auf Papier gedruckt wurde oder ob die Daten elektronisch vorliegen? Der Börsenverein selbst sagt in seiner Begründung für die Buchpreisbindung auf eBooks (pdf), dass das elektronische Buch dem gedruckten gleichzusetzen ist (»im wesentlichen entspricht«)… Hier jetzt nicht mehr, oder wie?
Libreka – und damit der Börsenverein des deutschen Buchhandels – erweitert die gesetzliche Einschränkung unilateral (und meiner Ansicht nach fälschlich) auf eBooks und konterkariert damit das, was der Gesetzgeber mit diesem Gesetz bezweckt hatte: die Rechte des Kunden bei Fernabsatz zu stärken. Durch die Formulierung »gesetzlich« in ihrem Text versuchen sie zudem zu suggerieren, dass sie gesetzeskonform handeln – was allerdings erst zu prüfen wäre.
…
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