Sind eBooks Telemedien? Eine Anfrage bei der Landesmedienanstalt NRW

FSK18 eBook

Aus­ge­löst durch meh­re­re Behaup­tun­gen aus Rich­tung des Bör­sen­ver­eins des Deut­schen Buch­han­dels, eBooks sei­en Tele­me­di­en, müss­ten zwin­gend mit einer Alters­kenn­zeich­nung ver­se­hen wer­den und vor allem dürf­ten nur zwi­schen 22:00 und 6:00 ver­kauft wer­den, ging in den ver­gan­ge­nen Wochen eini­ges Rau­schen durch den vir­tu­el­len Blät­ter­wald.

Lei­der ver­säum­te es der Bör­sen­ver­ein bis­her, sei­ne Aus­sa­gen zu unter­mau­ern und zu kon­kre­ti­sie­ren. Es wur­de in der Online-Ver­si­on des Bör­sen­blat­tes ledig­lich nebu­lös behaup­tet, irgend­wer habe gegen einen eBook-Online­shop »geklagt« (war­um genau blieb offen) und es wur­de zudem die Behaup­tung auf­ge­stellt eBooks sei­en Tele­me­di­en, ohne dies auch nur ansatz­wei­se nach­voll­zieh­bar zu begrün­den.

Um hier kon­kre­te­re Aus­sa­gen zu erhal­ten, habe ich mich per Email an die Lan­des­me­di­en­an­stelt NRW gewandt und die­ser eini­ge Fra­gen gestellt. Mein Schrei­ben gebe ich im Fol­gen­den wie­der. Sobald ich eine Ant­wort habe, wer­de ich auch die­se hier auf Phan­ta­News ver­öf­fent­li­chen.