ISBN

Der Börsenverein, MVB, das Bundeskartellamt und die ISBN

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An ande­rer Stel­le hat­te ich the­ma­ti­siert, dass die MVB, Toch­ter des Bör­sen­ver­eins des deut­schen Buch­han­dels und allei­ni­ge Aus­ga­be­stel­le von ISBNs in Deutsch­land, sich wei­gert, Num­mern­kon­tin­gen­te an Ein­zel­per­so­nen abzu­ge­ben – und die ange­bo­te­nen ein­zel­nen Num­mern zudem noch mas­siv über­teu­ert sind. Da ich das für eine Aus­nut­zung einer markt­be­herr­schen­den Posi­ti­on hielt (und noch immer hal­te), frag­te ich beim Bun­des­kar­tell­amt nach. Die wider­um wand­ten sich an die MVB bzw. den Bör­sen­ver­ein und die haben dann natür­lich ihre Sicht mit den übli­chen Pla­ti­tü­den ver­tei­digt. Dafür benö­tig­ten sie etli­che Wochen. Lei­der wur­de mir die MVB-Replik nicht zur Ver­fü­gung gestellt, des­we­gen kann ich aus dem Schrei­ben des Bun­des­kar­tell­am­tes nur spe­ku­lie­ren, was genau vor­ge­bracht wur­de. Die Ant­wort des Amtes gebe ich im Fol­gen­den wie­der.

Die Börsenvereins-Tochter MVB und die Vergabe von ISBNs

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Mit­te Sep­tem­ber stell­te ich eine Anfra­ge bei einer Bör­sen­ver­eins-Toch­ter mit dem sper­ri­gen Namen MVB Mar­ke­ting- und Ver­lags­ser­vice des Buch­han­dels GmbH. Das ist kür­zer aus­ge­drückt die ISBN-Agen­tur, es han­delt sich dabei um die ein­zi­ge Ver­ga­be­stel­le von sol­chen Num­mern in Deutsch­land, mit­hin eine Mono­pol­stel­lung.

Ich woll­te als Frei­be­ruf­ler gern meh­re­re ISBNs erwer­ben statt nur einer ein­zel­nen. Auf der Agen­tur­sei­te fand ich die Infor­ma­ti­on, dass ich ohne ein Ver­lag zu sein, nur ein­zel­ne ISBNs bean­tra­gen kann – zum stol­zen Preis von ~ 90 Euro das Stück. Ver­la­ge kom­men deut­lich preis­wer­ter an Num­mern­kon­tin­gen­te. Es ent­spann sich ein Email­wech­sel (ver­zö­gert, weil man bis Ende Sep­tem­ber nicht geant­wor­tet hat­te und ich noch­mal nach­fra­gen muss­te), in dem zum einen ziem­lich nebu­lös und aus­wei­chend von »ein­zu­hal­ten­den inter­na­tio­na­len Ver­ein­ba­run­gen« zu lesen war, zum ande­ren woll­te man bei der MVB fest­le­gen, ob und wann ein gewerb­li­ches Han­deln vor­liegt. Und das ist eine Ein­schät­zung die hier in Deutsch­land genau einer zu tref­fen hat: Die Finanz­be­hör­de – aber garan­tiert nicht der Bör­sen­ver­ein oder sei­ne Toch­ter. Den Schrift­wech­sel gebe ich an die­ser Stel­le nicht wie­der, da die Rechts­la­ge hin­sicht­lich der Ver­öf­fent­li­chung von Email­ver­kehr ohne Zustim­mung des Mail­part­ners pro­ble­ma­tisch ist.

Quint­essenz der Ant­wor­ten war: Ich als Frei­be­ruf­ler kann nur über­teu­er­te ein­zel­ne ISBNs erwer­ben, will ich ein Kon­tin­gent muss ich einen Ver­lag grün­den. Ange­sichts des rasan­ten Wan­dels des klas­si­schen Buch­han­dels ist die­ses Behar­ren auf uralten Durch­füh­rungs­for­men völ­lig unsin­nig – das macht nur dann Sinn, wenn man bei­spiels­wei­se unlieb­sa­me Inde­pen­dent-Kon­kur­renz drau­ßen hal­ten und schön eli­tär blei­ben möch­te.

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