Steampunk als Wortmarke – Kommentar und Fragen an Stefan Arbes

Free Steampunk

Per Email hat­te sich Ste­fan Arbes bei mir gemel­det und ange­bo­ten, auf even­tu­el­le Fra­gen mei­ner­seits zu sei­ner Bean­tra­gung der Ein­tra­gung einer Wort­mar­ke des Begrif­fes »Steam­punk« zu ant­wor­ten. Dem kom­me ich selbst­ver­ständ­lich ger­ne nach, denn ich hal­te sei­ne Stel­lung­nah­me inhalt­lich für zumin­dest frag­wür­dig, denn sie geht mei­ner Ansicht nach von fal­schen Vor­aus­set­zun­gen aus. Mei­ne Ant­wort an ihn, die er auch per Email erhal­ten hat, kann man unten lesen. Wenn ich dar­auf eine Reak­ti­on bekom­me, wird die selbst­ver­ständ­lich eben­falls hier auf Phan­ta­News ver­öf­fent­licht (dazu gibt er ja aus­drück­lich sein Einverständnis).

Ich war in der Zwi­schen­zeit eben­falls nicht untä­tig, und habe mich hin­sicht­lich der Mar­ken­ein­tra­gun­gen schlau­er gemacht, als ich es vor dem Zuta­ge­tre­ten der Sach­la­ge am Frei­tag war. Gleich vor­ne­weg: Der zen­tra­le Punkt ist, dass über eine sol­che Bean­tra­gung der Mar­ken­ein­tra­gung und einem even­tu­el­len Wider­spruch dage­gen, gar nicht, wie in sei­ner Stel­lung­nah­me fälsch­lich ange­deu­tet, sicher­ge­stellt wer­den kann, dass die Wort­mar­ke »Steam­punk« in Zukunft nicht von irgend­wem geschützt wird oder wer­den kann. Und damit fällt Ste­fan Arbes´ Argu­men­ta­ti­ons­ket­te lei­der wie ein Kar­ten­haus in sich zusammen.

Mei­ne Email an Ste­fan Arbes:

Hal­lo Stefan,

ich ste­he natür­lich für Fra­gen zur Ver­fü­gung. Sie dür­fen mich ger­ne alles fra­gen, was sie möch­ten und dies auch weitergeben. […]
Wenn Sie noch wei­te­re Fra­gen haben, ger­ne. Sie dür­fen mich auch ger­ne duzen ;-)

Ich habe in der Tat noch Fra­gen und auch Kom­men­ta­re zu Dei­ner Stel­lung­nah­me, die ich – und das sage ich gleich zu Anfang ganz offen – inhalt­lich so nicht akzep­tie­ren kann, da sie sach­lich kei­nen Sinn macht.
Zen­tra­ler Punkt der Stel­lung­nah­me ist:

Ich habe des­halb im März schon (ist auch in der Anmel­dung leicht zu sehen), den Begriff »Steam­punk« in den Klas­sen 28, 9 und 41 beim Deut­schen Patent- und Mar­ken­re­gis­ter ange­mel­det, um zu klä­ren, dass »Steam­punk« kein schüt­zens­wer­ter Begriff ist.

Und da haben wir schon den ers­ten Feh­ler. Wie eine Recher­che beim DPMA (Deut­sches Patent- und Mar­ken­amt) schnell zuta­ge bringt, wur­de bereits 2009 ver­sucht, den Begriff in einer Viel­zahl von Klas­sen zu schüt­zen. Dage­gen ist damals erfolg­reich Wider­spruch ein­ge­legt wor­den. Das zeigt aber auch, war­um die­se Argu­men­ta­ti­on tat­säch­lich kei­ne ist: jeder kann in Zukunft jeder­zeit erneut ver­su­chen, den Begriff schüt­zen zu las­sen, auch wenn Dein Antrag abge­lehnt wird, oder wenn er auf­grund eines Wider­spruchs gelöscht wird. Das wur­de mir von einem Mit­ar­bei­ter des DPMA auch genau so bestätigt.

Du schreibst weiter:

b) Das DPMA lehnt die Mar­ken­ein­tra­gung mit der Be­grün­dung ei­nes nicht schüt­zens­wer­ten Be­griffs ab. Das ist dann eine kla­re Aus­sage der qua­li­fi­zier­ten Fach­be­hörde, die in jeg­li­cher spä­te­ren Ab­mah­nung oder Pro­zess ge­gen ir­gend­je­man­den, der ver­sucht, aus ei­ner Mar­ke »Steam­punk« Ge­winn zu schla­gen, Ge­wicht hat. Und zwar we­sent­lich mehr Ge­wicht als alle sons­ti­gen Argumentationen.

Das ist falsch. Wie ich soeben schrieb, kann jeder jeder­zeit nach einer sol­chen Ableh­nung erneut ver­su­chen, den Begriff als Wort­mar­ke zu bean­tra­gen. Die ein­zi­ge Mög­lich­keit, fest­zu­stel­len, dass »Steam­punk« kein schutz­wür­di­ger Begriff ist, wäre, das von einem Gericht prü­fen zu las­sen. An des­sen Urteil müss­ten sich dann auch die Beam­ten und Mar­ken­an­wäl­te des DPMA halten.

Aus die­sem Grund kann ich die Argu­men­ta­ti­on »ich habe das getan, um für alle Sicher­heit her­zu­stel­len« nicht aner­ken­nen. Hast Du kei­ner­lei Recher­che dazu durch­ge­führt, ob der Begriff schon ein­mal geschützt wer­den soll­te? Hast Du Dich nicht von einem Anwalt bera­ten las­sen, der dar­auf hin­ge­wie­sen hät­te, dass man auf die­sem Wege kei­ne dau­er­haf­te Rechts­si­cher­heit fest­stel­len kann? Und das, obwohl Du in Dei­ner Stel­lung­nah­me vor­gibst, Erfah­rung mit Mar­ken­strei­tig­kei­ten zu haben? Falls nein, war das dumm. Falls ja, kann man nur davon aus­ge­hen, dass die­se Stel­lung­nah­me vor­ge­scho­ben ist, und der Grund der Ein­tra­gung tat­säch­lich war, die Hoheit über den Begriff »Steam­punk« zu erlangen.

Wei­ter schreibst Du:

c) Das DPMA trägt die Mar­ke ein und die Wi­der­spruchs­frist be­ginnt. Dann kann der Ein­tra­gung wi­der­spro­chen und dem Wi­der­spruch statt­ge­ge­ben wer­den. Auch hier ist das Er­geb­nis wie bei a), näm­lich ei­ni­ger­ma­ßene Klarheit.

Dabei muss aller­dings gese­hen wer­den, dass Du zum einen für die Ein­tra­gung der Mar­ke 300 Euro bezah­len muss­test (mög­li­cher­wei­se zzgl. Anwalts­ge­büh­ren) und wenn jemand die Löschung bean­tragt, dann muss er ent­we­der 120 Euro zzgl. Anwalts­kos­ten berap­pen (für eine Bean­stan­dung wegen bestehen­der Rech­te) oder sogar 300 Euro zzgl. Anwalt auf­brin­gen (für einen Löschungs­an­trag auf­grund nicht schutz­wür­di­gen Begriffs). Im Prin­zip alles völ­lig über­flüs­si­ge Kos­ten, da dadurch eben nicht dau­er­haft fest­ge­stellt wer­den kann, ob der Begriff schutz­wür­dig ist. Übri­gens erläu­ter­te mir ein Mit­ar­bei­ter des DPMA, dass auch jeder Beam­te, der einen sol­chen Fall bear­bei­tet, neu ent­schei­det, und die nicht im gerings­ten inter­es­siert, was vor­her schon­mal jemand in glei­cher oder ähn­li­cher cau­sa ent­schie­den hat. Ganz deut­lich: Es ist beim DPMA kei­ne dau­er­haf­te Klar­heit herzustellen.

Und da kom­men wir zu einem wei­te­ren Punkt, der mir extrem merk­wür­dig vor­kommt: Du bringst ja vor, nur das Bes­te für die Sze­ne im Sinn zu haben. Das hät­te aller­dings dann auch bedin­gen müs­sen, dass Du trans­pa­rent gegen­über der deut­schen Sze­ne bist. Kurz nach der Ein­tra­gung hät­te eine öffent­li­che Erklä­rung erfol­gen müs­sen, wer Du bist, was das soll, und was Du damit bezweckst. Dann hät­te man Dir den Ein­satz für die Sze­ne abkau­fen kön­nen. Da das aller­dings mona­te­lang nicht gesche­hen ist, kann zumin­dest ich das nicht glauben.

Wei­ter:

d) Es kommt zur Ein­tra­gung der Mar­ke. Dann wer­de ich die Mar­ke an eine un­ab­hän­gige In­sti­tu­tion über­tra­gen (das ist dann wahr­schein­lich sinn­vol­ler­weise ein Ver­ein oder Ähn­li­ches), die die Mar­ke ver­wal­tet und an je­den In­ter­es­sier­ten sym­bo­lisch wei­ter li­zen­siert. Da­mit sind alle, die in den Klas­sen ir­gend et­was in dem Be­reich ma­chen, ei­ni­ger­ma­ßen geschützt.

Eben­falls nicht schlüs­sig. Wenn das der Plan war, dann müss­te doch jetzt nach all den Mona­ten von Dei­ner Sei­te zumin­dest etwas deut­lich Kon­kre­te­res dazu zu sagen sein, wer die Mar­ke bekom­men soll, als »irgend­ei­ne Orga­ni­sa­ti­on« oder »irgend­ein Ver­ein«. Es gibt kei­nen »Zen­tral­rat der Deut­schen Steam­punks«, die Sze­ne ist wie das Gen­re hete­ro­gen. Glück­li­cher­wei­se. Ich war in genug deut­schen Ver­ei­nen, um zu wis­sen, dass das aller­letz­te, was wir wol­len ist, dass irgend­ein büro­kra­ti­scher Hau­fen von Wich­tig­tu­ern die Ober­ho­heit über einen Begriff wie »Steam­punk« hat. Und über den dann ver­mut­lich alle Akti­vi­tä­ten im Bereich »Steam­punk« lau­fen müss­ten. Denn de fac­to und recht­lich gese­hen gehör­te die Mar­ke dann der Insti­tu­ti­on, wie immer die auch aus­se­hen wür­de. Jeder, der den Begriff »Steam­punk’ « für irgend­was nut­zen möch­te, müss­te sich von dem Ver­ein rechts­gül­tig schrift­lich geben las­sen, dass die Nut­zung erlaubt ist. Einen sol­chen Büro­kra­tie­mo­loch wird nie­mand ernst­haft wol­len, und es sieht für mich aus, als wol­le sich hier jemand an eine Schnitt­stel­le set­zen, um Kon­trol­le über den Begriff aus­zu­üben, auch wenn kei­ne Mar­ken­trol­lerei wie Abmah­nung etc. betrie­ben wird.

Abschlie­ßend sage ich ganz offen, dass die Stel­lung­nah­me für mich in kei­nem Punkt schlüs­sig ist, da die Grund­prä­mis­se »Sicher­heit für alle her­stel­len« aus den oben auf­ge­führ­ten Grün­den nich­tig ist.

Es gibt jetzt in mei­nen Augen zwei Möglichkeiten.

Mög­lich­keit eins: Das ist aus Unwis­sen­heit gesche­hen, ohne sich vor­her bera­ten zu las­sen. Das wür­de ich dann als Dumm­heit bezeich­nen. Eine Dumm­heit die zudem irgend jeman­den 300 Euro kos­ten wird, falls die Behör­de den Begriff einträgt.

Mög­lich­keit zwei: Es war von vor­ne­her­ein nicht die Absicht, Sicher­heit für die Sze­ne her­zu­stel­len, son­dern tat­säch­lich nur, den Begriff für eige­ne Zwe­cke schüt­zen zu las­sen. In dem Fall wären Shit­s­torm und erbos­te Anru­fe abso­lut gerechtfertigt.

Da durch die Mar­ken­ein­tra­gung kei­ner­lei Rechts­si­cher­heit her­ge­stellt wird, sehe ich kei­nen inhalt­lich nach­voll­zieh­ba­ren Grund, war­um Du den Antrag nicht umge­hend zurück­zie­hen soll­test. Auch jeder wei­te­re, der ver­sucht, den Begriff ein­tra­gen zu las­sen, wird den nicht ohne Gegen­maß­nah­men aus der Sze­ne bekom­men. Ins­be­son­de­re, da der nach die­ser Akti­on jetzt beson­ders unter Beob­ach­tung steht.

Ich bin über­aus gespannt auf Dei­ne erneu­te Stel­lung­nah­me und bedan­ke mich dafür im voraus.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holzhauer

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Email Ende.

Das Logo »Free Steam­punk« ist von mir, ich stel­le es unter CC0, also Public Domain, es kann somit jeder kos­ten­frei und ohne irgend­wel­chen urhe­ber­recht­li­chen Beden­ken nut­zen, der sei­ne Unter­stüt­zung dafür zei­gen möch­te, dass der Begriff »Steam­punk« kei­ne Wort­mar­ke wer­den und auch nicht anders geschützt wer­den darf. Von nie­man­dem, ganz im Sin­ne von K.W. Jeter.

(für eine grö­ße­re Ver­si­on: drauf­kli­cken. Wer eine druck­fä­hi­ge oder frei­ge­stell­te haben möch­te, mailt mich an)

1 Kommentar zu „Steampunk als Wortmarke – Kommentar und Fragen an Stefan Arbes“

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