Was war passiert? Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hatte kürzlich eine der regelmäßigen Sitzungen ihres Verlegerausschusses. Nach dem, was man darüber so lesen kann (und auch den Bildern nach zu urteilen), diskutieren dort alte Männer mit Kugelschreibern und Faxgeräten, wie es mit der Branche, dem Drumherum und diesem neumodischen Schnickschnack weiter zu gehen hat. Einer der Punkte war nun, dass Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, den Anwesenden eröffnete, es müsse ab 2017 zwingend eine Alterskennzeichnung, ähnlich der FSK (freiwilligen Selbstkontrolle) bei Filmen, auf eBooks geben. Denn diese seien Telemedien.
Das Börsenblatt selbst verwendete dazu die Formulierung:
Was zunächst wie ein verspäteter Aprilscherz klingt …
Und dem ist eigentlich schon wenig hinzuzufügen, ich werde es aber dennoch tun. Ausgiebig.
Da greift man sich an den Kopf. Alterskennzeichnung für Bücher, jenes geheiligte Gut des Volkes der Dichter und Denker? Wie kann das sein? Das hatten wir doch noch nie? Und tatsächlich frage ich mich bereits seit Jahrzehnten, warum es eine solche Kennzeichnung zwar für andere Kunstformen wie Filme oder Computerspiele gibt, nicht aber für das Medium Buch. FEUCHTGEBIETE? 50 SHADES OF GREY? Mit welchem Grund? Weil Bücher eine »höhere« und unantastbare(re) Kunst sind, als Filme oder Computerspiele? Im Ernst? Warum?
Gemäß Justiziar Sprang muss eine solche FSK nun also eingeführt werden. Das könnte ich vielleicht auch noch nachvollziehen, aber sie gilt keineswegs für alle Bücher, sondern ausschließlich für eBooks. Denn die sind angeblich Telemedien.
Nein! Doch! Oh!
Mir ist keine Aussage von irgendwelchen namhaften (oder unbekannten) Polit-Spinnern bekannt, die so etwas fordert. Und gerade aus Richtung der CSU mit ihren bigotten Biermissbrauchern, die Schießstände einweihen, aber Computerspiele verteufeln, kommt sowas ja gern mal, um das christliche Abendland vermeintlich und aus ihrer engstirnigen Weltsicht vor dem Untergang zu bewahren. Aber selbst von da war akut nichts zu vernehmen. Wie kommt der Justiziar also auf so etwas?
Die Wikipedia sagt zur Definition der »Telemedien« Folgendes:
»Telemedien« ist ein Rechtsbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, insbesondere eine Vielzahl von Internetdiensten.
Kann das für ein Buch gelten? Tatsächlich wird das eBook ja nur über das Internet übertragen. Ja, man kann es in einem Browser lesen, die Chance, dass es auf einem dedizierten Lesegerät, einem Tablet oder Smartphone konsumiert wird, ist deutlich größer als »wie eine Webseite«. Trotzdem: Das Internet ist streng genommen nur ein Übertragungsmedium für die Datei, die das eBook darstellt (und die Datei ist weitestgehend identisch mit dem Buch, darauf besteht der Börsenverein, damit die Buchpreisbindung für das Medium eBook gilt). Das ist etwas anderes als Telemedien, die sich auf irgendwelchen Servern befinden und von dort in Form von Webseiten ausgeliefert werden – die aber definitiv keine Medien sind, die »Büchern weitestgehend entsprechen«. Ist das Buch ein »elektronischer Informations- und Kommunikationsdienst«? Keine Frage, das könnte man so sehen. Aber ein Totholzbuch ist dann, betrachtet man es genau, ebenfalls ein »Informations- und Kommunikationsdienst«, oder? Anders gesagt: Wenn ein eBook einem Buch »weitestgehend entspricht« und gleichzeitig nur eine Dienstleistung ist, wieviel Platz ist dann noch für ein Telemedium? Und noch weiter: Wenn ein eBook ein Telemedium und zudem eine elektronische Dienstleistung ist, hat es sich dann weit genug vom Printbuch entfernt, um nicht mehr »weitestgehend identisch« damit zu sein? Wie unterscheiden sich Webseiten von eBooks? Was, beim heiligen Gutenberg, ist eigentlich die genaue Definition eines eBooks? Ist nicht eigentlich jede Webseite, jedes PDF, jeder Stream auf einem sozialen Medium nicht vielleicht auch ein eBook? Oder auf keinen Fall? Denkt mal drüber nach.
Um mal einen der wie immer hinkenden Vergleiche heranzuziehen: Hätten wir kein Internet und hätte sich ein umfassendes Rohrpostsystem als Lieferdienst für Briefe und Bücher etabliert (als Steampunk-Fan mag ich die Idee, ist als Technikkonzept deutlich glaubwürdiger als Warenanlieferung mit Drohnen), dann blieben die Bücher immer noch Bücher, auch wenn sie als »Telemedium« durch ein Rohr geschossen werden.
Oder ganz anders: Wenn ich bei Amazon ein Papierbuch bestelle und es mir von einem Paketdienst zustellen lassen, dann könnte man das ebenfalls als »Telemedium« bezeichnen, wenn auch außerhalb des Internets. Auf der anderen Seite: Nein, ich habe es ja über das Medium Internet bestellt. Also doch ein Telemedium übers Internet, via Web gekauft und angefordert, aber »analog« geliefert. Der Inhalt derselbe – 50% Telemedium.
Dabei ist beim Papierbuch in gleicher Weise nicht sicherzustellen, wer das Buch letztendlich erhält, denn es gibt keinerlei Altersverifikation. Deswegen muss ich mich kopfkratzend und gesichtspalmierend fragen: Warum wird eine FSK nur auf eBooks propagiert, die sich in dieser Hinsicht ausschließlich durch den Transportweg von Totholzbüchern unterscheiden? Und wenn ich mir ein eBook ausdrucke? Ist es noch ein Telemedium oder nicht? Fragen über Fragen. Was ist, wenn ich ein eBook direkt beim Buchhändler kaufe? Ist es dann ein Telemedium? Was ist, wenn ich mir ein eBook auf einem USB-Stick kaufe? Ist es dann ein Telemedium? Was ist, wenn ich mir ein Buch kaufe, es einscanne und ein eBook daraus mache?
Angesichts der Realitäten, was Geschäftsfähigkeit und gesunden Menschenverstand angeht, wird diese Geschichte mit der Alterseinstufung von eBooks immer skurriler (man könnte auch sagen: bekloppter), je länger man darüber nachdenkt.Und: Um ein Konto bei einem eBook-Verkäufer rechtsgültig anzulegen, muss man geschäftsfähig sein und über irgendeine Art von Zahlungsmöglichkeit verfügen. Wenn man mal von Paysafecard und Ähnlichen absieht, wird bei allen anderen Zahlungsformen Geschäftsfähigkeit Grundvoraussetzung sein, um überhaupt irgendetwas online kaufen zu können. Denn sonst kann man nicht zahlen. Geschäftsfähig ist man ab 18 Jahren. Die Prüfung, ob ein Kunde auch tatsächlich geschäftsfähig ist, hat bei den Anbietern zu liegen.
Damit könnte man beim Verkauf erst einmal davon ausgehen, dass der Kunde aufgrund seines Alters jegliches Material erwerben darf. Eine FSK wäre überflüssig. Damit wären auch Verkaufsplattformen relativ einfach in der Lage, einen Kontoinhaber zu verifizieren, wer es als Anbieter noch rechtssicherer haben möchte, veranlasst zusätzlich einen Postident, um das Alter des Kunden konkret festzustellen.
Danach ist die Nutzung der gekauften Medien genau so, wie bei DVDs oder Computerspielen (aber nicht bei Printbüchern). Klar könnten Kinder 50 SHADES OF GREY lesen, wenn Mutter es rumliegen lässt, aber das war bisher für niemanden nur ansatzweise ein Grund, eine FSK auf Totholzbücher einzuführen, nicht wahr? Angesichts der Realitäten, was Geschäftsfähigkeit und gesunden Menschenverstand angeht, wird diese Geschichte mit der Alterseinstufung von eBooks immer skurriler (man könnte auch sagen: bekloppter), je länger man darüber nachdenkt.
Es bleiben die Fragen, was die beim Börsenverein rauchen, wie die beim Börsenverein darauf kommen, oder was sie damit bezwecken? Dazu fallen mir verschiedene Thesen ein:
Eine FSK-Einstufung kann nicht jeder hergelaufene Hansel durchführten. Die Verlage bräuchten Jugenschutzbeauftragte, die das machen. Große Verlage schulen irgendeinen, der nicht schnell genug auf den Baum kommt, und fertig. Kleine Verlage und Selfpublisher haben ein Problem, die können sich keinen eigenen leisten. Aber das kann man natürlich prima als bezahlte Dienstleistung anbiete, nicht wahr? Vielleicht sogar durch irgendeine Tochterfirma des Börsenvereins? Und schon klingelt die Kasse.
Oder sind die eBooks und die üblicherweise dafür eingeforderten (oder zu rechtfertigenden) Preise den alten Männern mit Kugelschreibern und Faxen ein Dorn im Auge? Seitens der Verlage wird ja gern propagiert, dass eBooks gefälligst genauso teuer zu sein haben, wie die Totholzvariante (selbst wenn Druck und Versandlogistik komplett wegfallen). Will man das eBook als Medium auf diesem Weg derart diskreditieren und umständlich machen, dass alle Leser zu Kreuze gekrochen kommen, und reuevoll wieder auf Pflanzenfaser lesen? Man könnte diesen Eindruck gewinnen, dass hier versucht wird, den Status Deutschlands als Entwicklungsland in Sachen Internet und neue Medien zu zementieren. #Neuland eben.
Vielleicht wittert man aber auch Morgenduft, angelehnt an das, was ich oben bereits schrieb, und hofft, dass man sich auf diesem Weg mehr oder weniger elegant der neu erwachsenen Konkurrenz durch die so überaus lästigen Selfpublisher (diese miesen Emporkömmlinge!) mal eben entledigen und so wie in den vergangenen Jahrzehnten weiter machen kann?
Wenn das mal kein Trugschluss ist. Der Jugendmediendienste-Staatsvertrag hatte ja bereits in den vergangenen Jahren im Internet für Querelen gesorgt. Auch dort wollten und wollen fossile Politiker, die sich das Web von ihren Sekretärinnen ausdrucken lassen, und nicht wissen, was ein Browser ist, Alterbeschränkungen für Webseiten einführen und bestimmte Inhalte erst ab 22:00 Uhr zulassen. Wir wissen, was daraus geworden ist. Abseits von öffentlich-rechtlichen Medien hält sich niemand an diese abstrusen und völlig weltfernen Vorgaben, die ohnehin angesichts eines weltweiten Netzes komplett idiotisch sind.
Die freiwillige Selbstkontrolle wäre genau das: freiwillig. Warum sollte das bei den Selfpublishern anders sein? Die freiwillige Selbstkontrolle wäre genau das: freiwillig. Insbesondere Einzelpersonen können nicht gezwungen werden, ebensowenig wie Webseitenbetreiber. Sie könnten ihre Bücher also auf eigenen Webseiten feilbieten. Und auch ob Amazon sich an eine solche Altersfreigabe hält, ist erst einmal zweifelhaft. Der Hinweis darauf, dass es inhaltlich keine Unterschiede zwischen Print und eBook gibt, würde mir als Megakonzern erstmal reichen, um weiter zu verkaufen, und durch die Instanzen zu gehen, falls es zu Klagen kommt. Demnach gäbe es also möglicherweise die Bücher der deutschen Verlage nur noch mit Altersbeschränkung, die der Selfpublisher aber ohne. Das wäre ein derart gigantischer Knieschuss der Branche, dass ich vermutlich lachend versterben oder feiernd größere Mengen von Alkohol missbrauchen würde.
Sieht man jedoch, dass der Börsenverein gerade erst verkündete, sich auch für »neue Publikationsformen« wie die Selfpublisher öffnen zu wollen, und sieht man die Selfpublisher-Plattform der Tolino-Allianz, dann sollte man vorsichtig sein, was man tut. Möglicherweise kann man zukünftig als Indie Mitglied des Börsenvereins werden. Und damit unterwirft man sich dessen Regeln – also beispielsweise einer FSK, dasselbe dürfte für Tolino-Media gelten. Man sollte sich gut überlegen, wo man seine Bücher verkauft und wo man Mitglied ist (dazu zählt in meinen Augen übrigens auch ein »Selfpublisher-Verband, der – so ein Zufall – in denselben Räumen des Börsenvereins gegründet wurde, in denen auch der Verlegerausschuss tagte …).
Aber letztendlich erkennt man in all meinen soeben dargelegten Gedanken hoffentlich, wie hanebüchen, völlig weltfremd und fernab der durch die modernen Medien geschaffenen Realität eine FSK ausschließlich auf eBooks ist. Entweder, es gibt eine FSK auf ALLE Bücher, Print ebenso wie eBook oder Hörbuch, oder sie gilt auf keinem davon.
Wenn der Börsenverein das entgegen allem Menschenverstand einführen und durchziehen möchte, dann könnte man leicht auf die Idee verfallen, akute Hirnerweichung zu vermuten.
Tatsächlich glaube ich allerdings, dass ganz andere Interessen dahinter stecken (oder Dummheit. Dummheit geht geht als Erklärung immer).
Und ich glaube weiterhin, dass diese rückständige, realitätsferne und evolutionsresistente Forderung nach einer FSK auf eBooks allen schaden wird. Den Autoren, den Lesern, der Branche, und dem Land der »Dichter und Denker« – das sich international wieder einmal zum Affen machen wird. Und dass das Ganze – sollte es tatsächlich so kommen – den Piratenplattformen einen immensen Zulauf verschaffen wird, gerade im überaus beliebten und einnahmeträchtigen Segment »ab 18«.
Würde das so geschehen, führte das zu einem massiven Einbruch im eBook-Verkauf und bei entsprechender gesetzlicher Umsetzungspflicht für jeden auch zu einer massiven Erschwernis für Selfpublisher und mit Sicherheit zu einem ebenso massiven Rückgang von Indies verkaufter eBooks. Ist es wirklich das, was der Börsenverein will? Sich unliebsamer Konkurrenz entledigen? Das könnte in mehrfacher Hinsicht ins Auge gehen, wäre ein Armutszeugnis und in meinen Augen eine fast schon mafiös zu nennende Aktion.
Aber: Wenn alle Stricke reißen, könnte man eine Mediendiskussion anstoßen, ob es eine FSK nicht auch auf Printbücher geben muss. Das lässt sich inhaltlich völlig problemlos vertreten, insbesondere mit dem Vergleich zu anderen Medien. Die Chance, dass so etwas politisch ernstgenommen wird, ist in meinen Augen gar nicht mal schlecht. »Denkt denn keiner an die Kinder???« zieht trotz Zensursulas Scheitern mit Stoppschildern immer noch sehr gut.
Und dann wäre die Branche so richtig am …
Aber so pessimistisch bin ich in Sachen Selfpublishing nicht. Die Erfahrungen mit dem Internet zeigen, dass sich die gesamte Branche damit vermutlich selbst abschafft und die Selfpublisher sich nicht daran halten werden (müssen).
p.s.: (Stellt euch mal vor, die Buchhandlungen müssten abgetrennte Ecken wie früher in den Videotheken einrichten, um »ab 18«-Bücher zu verkaufen. Allein der Gedanke amüsiert mich königlich)
Update (11:30 Uhr): Stellungnahme des Börsenvereins auf Facebook:
Es sind noch nicht alle Einzelheiten geklärt. Aber vorerst: Da E‑Books Telemedien sind, gelten für den Vertrieb von E‑Books die Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Wir befinden uns derzeit in Gesprächen mit den Jugendschutzbehörden der Länder, um für den Buchbereich eine kostensparende und ressourcenschonende Umsetzung der Vorschriften des Staatsvertrags zu erreichen. Vorgesehen ist, auf die Zwischenschaltung einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie auf Kennzeichnungen in den E‑Book-Dateien zu verzichten. Stattdessen sollen alle Verlage, die E‑Books ins Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) melden, voraussichtlich ab November 2015 in einem Pflichtfeld kennzeichnen, ob deren Inhalte nach ihrer Einschätzung jugendgefährdend sind und die Titel deshalb nur für Leser ab 16 Jahren zugänglich gemacht werden dürfen. Derartige E‑Books sollen voraussichtlich ab 2017 von allen Online-Buchhandelsplattformen nur noch in einer speziellen Rubrik zugänglich gemacht werden, die mit einem Jugendschutzfilter versehen sein muss. E‑Books mit pornographischen und vergleichbaren Inhalten (also vergleichbar FSK 18) dürfen im Internet grundsätzlich nur in geschlossenen Nutzergruppen und nicht auf frei zugänglichen Websites angeboten werden. Die geplante Regelung gilt für Internetanbieter mit Sitz in Deutschland. Sie wird nötig, weil für Telemedien strengere Jugendschutzvorschriften gelten als für gedruckte Bücher.
Keine wirklich neuen Informationen hier, dieselbe realitätsferne Herangehensweise. Allerdings wären nur solche eBooks betroffen, die ans VLB gemeldet werden. Vermutlich wollen sie dann eBooks ohne VLB-Listung (also die von vielen Selfpublishern) automatisch als »nicht jugendfrei« einstufen. Ich bin gespannt, ob Amazon da mitmacht.
RT @PhantaNews: Kommentar: Der Börsenverein und Altersbeschränkung auf eBooks http://t.co/7XjeSQRQcI #ebooks #fsk #börsenverein
@PhantaNews Kann ein e‑Book gleichzeitig ein Telemedium und eine Dienstleistung sein??? Und dann will ich FSK für die Tageszeitung :-)
RT @PhantaNews: Kommentar: Der Börsenverein und Altersbeschränkung auf eBooks http://t.co/7XjeSQRQcI #ebooks #fsk #börsenverein
Hm, laut AGBs muss man eh 18 sein, bevor man sich ein Konto bei z.B. Amazon einrichten kann, also kann man eBooks erst kaufen wenn man 18 ist. Und Pornografie ist laut AGBs eh nicht erlaubt ;-). Und dann geht wieder die schöne Debatte los, was Pornografie und was Erotik ist :-D. Sind wir dann jetzt prüder als die Amis? Und wie sieht es mit gewaltverherrlichenden Büchern aus?
Und wenn eBooks jetzt doch Telemedien sind, dann gilt doch die Buchpreisbindung nicht, da es ja keine Bücher sind. Oder? Also wie jetzt? Siiiiigmaaaaarrrrr!!!!!
Ich stelle mir das jetzt gerade aus Lesersicht vor. Muss man dann für jedes eBook mit FSK 18 ein PostIdentverfahren durchführen? Was ja auch jedesmal Geld kostet.
Welches Jahrhundert haben wir nocheinmal? Willkommen nicht nur im Land der Dichter und Denker, sondern auch im Land der Tüftler und Entwickler, wo jeder Fortschritt argwöhnisch beäugt und blockiert wird. Und die Wirtschaft klagt über Fachkräftemangel.
Sie sollten man weniger Faxe schicken. Anscheinend haben die Dämpfe negative Auswirkungen auf das Denkvermögen.
Eigentlich ist es perfekt – weil dann würden die Kinder vielleicht mehr lesen. Denn wenn »ab 18« oder »jugendgefährend« drauf steht, könnte es ja interessant sein .…
Im Ernst – was für ein Blödsinn!
Vielleicht wollen Sie die Gleichstellung von E‑book und Prinz voran treiben, damit Ihre Idee der Buchpreisbindung mehr Unterstützung bekommt.
Warum sollte »ihre Idee der Buchpreisbindung« mehr Unterstützung bekommen müssen? Mehr »Unterstützung« als durch ein Gesetz geht wohl kaum noch.
Also das eBook hat weitestgehend identisch zu sein mit der Printvariante. Das heißt, dass in beiden das selbe drin steht! Muss ich als Lehrerin dann aufpassen welche Lektüre als nächstes im Unterricht dran kommt? Es könnte ja sein, dass Schüler in der Klasse sitzen, die noch keine 16 oder 18 sind, was ja bei 13 Jahren Schule mit einem Einschulungsalter von 6,5 Jahren auch in der Oberstufe durchaus vorkommen kann. Oder müssen dann demnächst die Lehrpläne überarbeitet werden, um sicherzustellen, dass nur »jugendfreie« Bücher im Unterricht thematisiert werden? Und wie ist das mit dem Geschichtsunterricht und entsprechenden Lektüretexten oder Büchern, die zu Unterrichtszwecken gelesen werden? In der heutigen Medienwelt hat so ziemlich jeder Schüler ein Smartphone und wird sich entsprechende Lektüre eher über dieses zu Gemüte führen, als ein »langweiliges« Papierbuch zu lesen. Egal, Hauptsache sie lesen es.
Mal ganz ehrlich, hat von den Nasen jemand weiter bis zu seiner Nasenspitze oder seinem Kontoauszug gedacht und ist auf die Idee gekommen welche Weitungen sowas ziehen kann/wird?
Pingback: FSK auf eBook: Luebbe fängt schon mal an? - PhantaNews